Witwenpension nach Scheidung

Witwenpension nach Scheidung

Die Witwenpension ist grundsätzlich eine Leistung für hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Partner. Doch auch geschiedene Ehepartner können pensionsrechtlich abgesichert sein, sofern im Zeitpunkt des Todes eine aufrechte Unterhaltspflicht bestand. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 258 ASVG, der auch auf andere Berufsgruppen, etwa Landwirte, Gewerbetreibende oder freie Berufe, sinngemäß Anwendung findet.

Ein geschiedener Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenpension haben, wenn er bis zum Tod des verstorbenen Ex-Ehegatten tatsächlich oder rechtlich Unterhalt bezogen hat.

Geschiedene Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenpension haben, wenn eine Unterhaltspflicht bestand.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch besteht, wenn der Verstorbene bis zu seinem Tod Unterhalt geleistet hat oder dazu rechtlich verpflichtet war. Entscheidend ist ein qualifizierter Unterhaltstitel, aus dem die Höhe der Leistung eindeutig hervorgeht oder sich ohne Beweisaufnahme bestimmen lässt.

Gerichtliches Urteil

Ein gerichtliches Leistungsurteil über den Unterhalt gilt als ausreichender Titel. Beschlüsse über einstweiligen Unterhalt oder Entscheidungen aus Aufteilungsverfahren reichen hingegen nicht aus.

Gerichtlicher Vergleich

Auch ein gerichtlich protokollierter Vergleich kann als Grundlage dienen. Wurde ein befristeter Unterhaltsanspruch vereinbart, endet die Witwenpension mit Ablauf dieser Frist.

Vertragliche Verpflichtung

Ein privatrechtlicher Unterhaltsvertrag begründet den Anspruch, wenn er vor Rechtskraft der Scheidung abgeschlossen wurde. Selbst wenn Zahlungen tatsächlich unterblieben sind, kann der Anspruch bestehen bleiben, sofern die Verpflichtung bestand.

Regelmäßige Unterhaltszahlungen

Hat der verstorbene Ex-Ehegatte mindestens ein Jahr vor seinem Tod regelmäßig Unterhalt gezahlt und bestand die Ehe mindestens zehn Jahre, kann eine sogenannte uneigentliche Witwenpension zustehen. Diese Regelung trägt der faktischen Abhängigkeit des geschiedenen Partners Rechnung.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Witwenpension nach einer Scheidung ist kein Automatismus, sondern Ausdruck des fortwirkenden Solidaritätsgedankens zwischen ehemaligen Ehepartnern.“

Besondere Berufsgruppen

Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte gelten eigene berufsrechtliche Regelungen, die teils strengere Voraussetzungen und abweichende Anspruchsvoraussetzungen für die Witwenpension vorsehen.

Rechtsanwälte

Für Rechtsanwälte gelten strengere Voraussetzungen. Die Ehe muss mindestens zehn Jahre bestanden haben, und der geschiedene Ehepartner muss bei Scheidung mindestens 40 Jahre alt gewesen sein. Ausnahmen bestehen bei Erwerbsunfähigkeit oder wenn ein gemeinsames Kind betreut wird. Eine uneigentliche Witwenpension ist ausgeschlossen.

Ärzte

Das Ärztegesetz sieht ähnliche, jedoch leicht abweichende Bestimmungen vor. Eine Witwenpension besteht nur bei aufrechter Unterhaltspflicht zum Zeitpunkt des Todes; auch hier gibt es keine uneigentliche Pension. Bei mehreren Anspruchsberechtigten erfolgt eine verhältnismäßige Kürzung.

Privilegierung bei Scheidung

Besondere Vorteile genießt der schuldlose Ehegatte einer Scheidung nach § 55 EheG mit Schuldausspruch. Eine Witwen- oder Witwerpension kann in voller Höhe zustehen, wenn:

Diese Bestimmung schützt insbesondere langjährige, wirtschaftlich abhängige Ehepartner.

Ausschluss bei Scheinvereinbarungen

Unterhaltsvereinbarungen, die nur zum Zweck getroffen werden, eine spätere Witwenpension zu sichern, ohne dass tatsächlich Zahlungen beabsichtigt sind, gelten als Scheingeschäfte und sind nichtig. Die Beweislast dafür liegt beim Pensionsversicherungsträger.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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