Vor der Hochzeit mit Vertrag fixieren, wer im Fall der Scheidung die Kinder erhält

Viel zu oft arten Scheidungen in hässliche Rosenkriege aus. Das beliebteste Streitthema dabei sind die Kinder. Ob und wie man bereits vor der Eheschließung vertraglich fixieren kann, wer im Fall der Scheidung die Kinder erhält, erfahren Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Ob und wie man bereits vor der Hochzeit im Ehevertrag vertraglich fixieren kann, wer im Fall der Scheidung die Kinder erhält.

Auch wenn es vor der Hochzeit unpassend erscheinen mag, in einer Phase höchster Verliebtheit über die Folgen einer Trennung zu sprechen, ist es gar nicht so. Im Gegenteil stellt ein Ehevertrag ein sinnvolles Mittel zur gemeinsamen Lebensplanung dar, das beiden Seiten Sicherheit gibt.

Immer mehr Paare schließen daher bereits vor der Hochzeit einen Ehevertrag ab.

Der Ehevertrag ist ein vor oder während der Ehe zwischen den Eheleuten abgeschlossener Vertrag zur Regelung von Rechtsfolgen im Zusammenhang mit der Eheschließung. Im Ehevertrag können insbesondere die gesetzlichen Regelungen der Scheidungsfolgen, aber auch die gesetzlichen Folgen des Ehegüterrechts und des Erbrechts vertraglich abgeändert werden.

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Finanz & Recht
„Was liegt näher, als auch die Frage der Kinder zu regeln?

Bei welchem Elternteil sollen die Kinder im Fall der Scheidung wohnen? Wer hat das Obsorgerecht? Wie hoch hat der Unterhalt zu sein?“

Häufige Themen in einem Ehevertrag

Bei der Ausgestaltung des Ehevertrags sind die Ehegatten sehr frei. Typische Eheverträge beinhalten folgende Themen:

Regelungen für den Fall der Scheidung

Regelungen für den Fall der Scheidung sind die Hauptmotivation und damit das Kernthema der meisten Eheverträge. Dabei stehen folgende Themen im Mittelpunkt:

Regelungen betreffend die Kinder

Die Erfahrung zeigt, dass bei Scheidungen die Kinder oft im Mittelpunkt der Streitigkeiten zwischen den Ex-Partnern stehen. Nichts ist daher naheliegender, als gerade bezüglich der Kinder sinnvolle Regelungen im Ehevertrag zu treffen.

Dabei wäre insbesondere an folgende Punkte zu denken:

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ACHTUNG: Vereinbarungen über diese Punkte können in den Ehevertrag aufgenommen werden. Die Rechtsprechung betrachtet diese Regelungen jedoch als unverbindlich.“

Es handelt sich daher um bloße Absichtserklärungen, die im Fall der Scheidung rechtlich nicht durchsetzbar sind. Im besten Fall stellen diese Vereinbarungen vor Gericht eine Argumentationshilfe für den Ex-Partner dar, der sich auf die Vereinbarung berufen will. Mehr nicht.

Schutz der Kinder und der Eltern

Dies dient dem Schutz der Kinder und der Eltern.

Bei Regelungen betreffend die Obsorge und den Unterhalt der Kinder geht das Kindeswohl immer vor. Das Gericht hält sich also nicht zwangsläufig an die Vorstellungen der Eltern, sondern prüft in jedem Fall, was für die Kinder ideal ist.

Zudem soll auch kein Elternteil aus finanziellen Erwägungen erpressbar sein, für den Fall der Scheidung die Rechte an den Kindern abzugeben. Das macht es besonders reichen Ehepartnern unmöglich, den anderen Ehepartner unter Druck zu setzen und vor Wahl zustellen: „Geld oder Kinder“.

Zuletzt geändert: 17.08.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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