Krankenstand bei Schönheits-OP

Krankenstand bei Schönheitsoperation

Ein Krankenstand liegt nur dann vor, wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit feststellt. Auch bei operativen Eingriffen entscheidet nicht die Art der Operation, sondern ausschließlich, ob die betroffene Person tatsächlich arbeitsunfähig ist und dies ärztlich bestätigt wird.

Arbeitsrechtliche Aspekte des Krankenstands bei Schönheits-OPs: Wann besteht Anspruch auf Krankenstand und Entgeltfortzahlung?

Einordnung des Krankenstands nach Schönheitsoperationen

Medizinisch notwendige Operationen

Erfordert eine Operation aus medizinischen Gründen eine Behandlung, kann ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellen und einen Krankenstand aussprechen. In diesem Fall besteht wie bei jeder anderen Erkrankung grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankenstandschutz, sofern eine ärztliche Bestätigung vorliegt. Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund stellt klar, dass medizinisch indizierte Eingriffe arbeitsrechtlich, wie andere krankheitsbedingte Ausfälle, zu behandeln sind.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein Krankenstand setzt Arbeitsunfähigkeit voraus, nicht medizinische Notwendigkeit. Bei Schönheitsoperationen entscheidet daher die tatsächliche Arbeitsfähigkeit, nicht das Motiv des Eingriffs.“

Rein kosmetische oder ästhetische Eingriffe

Dient eine Schönheitsoperation ausschließlich ästhetischen Zwecken, besteht in der Regel kein automatischer Anspruch auf Krankenstand oder Entgeltfortzahlung. In solchen Fällen qualifizieren Gerichte und Sozialversicherungsträger die Arbeitsunfähigkeit häufig als selbst herbeigeführt, da keine Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinn vorliegt.

In der Praxis bedeutet dies:

Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann und eine ärztliche Bestätigung vorliegt. Auch postoperative Beschwerden können eine Arbeitsunfähigkeit begründen, sofern sie die Ausübung der Tätigkeit tatsächlich verhindern.

Ausführliche Informationen zum Krankenstand lesen Sie hier.

Ausführliche Informationen zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand lesen Sie hier.

Empfehlung in der Praxis

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 12.08.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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