Mobbing
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Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet ein systematisches, über längere Zeit andauerndes feindseliges Verhalten gegenüber einer bestimmten Person im beruflichen Umfeld. Ziel dieses Verhaltens ist es, die betroffene Person zu isolieren, zu schwächen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.
Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz treten regelmäßig auf. Sie entstehen zwischen Kolleginnen und Kollegen ebenso wie zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden. Solche Konflikte gehören zum Arbeitsalltag.
In vielen Fällen lassen sie sich durch Gespräche und Kompromisse lösen. Bleiben Konflikte jedoch ungelöst, verfestigen sich Missverständnisse. Unter ungünstigen Bedingungen kann daraus ein systematisches Vorgehen entstehen, das als Mobbing einzustufen ist.
Abgrenzung zwischen Konflikt und Mobbing
Nicht jeder Streit stellt Mobbing dar. Alltägliche Konflikte sind meist zeitlich begrenzt und betreffen eine konkrete Sachfrage. Mobbing unterscheidet sich davon durch seine Zielgerichtetheit und Dauer. Die Angriffe erfolgen regelmäßig und folgen einem Muster. Die betroffene Person befindet sich dabei in einer unterlegenen Position.
Mobbing kann von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgehen. Es tritt auf gleicher Hierarchieebene oder hierarchieübergreifend auf. Erfolgt das Mobbing durch Vorgesetzte, spricht man von Bossing. Richtet sich das Verhalten von Mitarbeitenden gegen Vorgesetzte, wird der Begriff Staffing verwendet.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Mobbing liegt nicht in einzelnen Konflikten begründet, sondern in der systematischen Wiederholung von Angriffen, die eine betroffene Person dauerhaft in eine unterlegene Position bringen“
Ursachen von Mobbing
Ungünstige betriebliche Rahmenbedingungen begünstigen das Auftreten von Mobbing. Dazu zählen unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Hierarchien sowie mangelnde Arbeitsorganisation. Auch wirtschaftliche Probleme, Personalmangel oder dauerhafte Über- oder Unterforderung erhöhen das Risiko.
Soziale Faktoren wirken zusätzlich verstärkend. Schwache Führung, hoher Konkurrenzdruck, Neid oder persönliche Antipathien können ein Betriebsklima schaffen, in dem feindseliges Verhalten leichter eskaliert. Mobbing entsteht meist nicht plötzlich, sondern entwickelt sich schrittweise.
Typische Merkmale von Mobbing
Mobbing ist durch bestimmte, wiederkehrende Verhaltensweisen gekennzeichnet. Dazu zählen:
- feindselige oder abwertende Kommunikation in Wort und Geste
- Gesprächsverweigerung oder bewusste Ignorierung
- gezielte Ausgrenzung aus dem Arbeitsumfeld
- das Verbreiten von Gerüchten oder herabwürdigenden Aussagen
Ferner weisen Mobbinghandlungen folgende charakteristische Merkmale auf:
- regelmäßige Angriffe über einen längeren Zeitraum
- keine bloßen Einzelvorfälle, sondern systematisches Vorgehen
- deutliche Unterlegenheit der betroffenen Person
- eingeschränkte oder fehlende Möglichkeit zur wirksamen Gegenwehr“
Verantwortung der Arbeitgeberseite
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterliegen einer gesetzlichen Fürsorgepflicht. Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Leben, Gesundheit, Würde und persönliche Integrität der Beschäftigten geschützt bleiben. Mobbing gefährdet diese geschützten Interessen unmittelbar.
Im Rahmen der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen besteht die Verpflichtung, entsprechende Risiken zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Werden Mobbinghandlungen bekannt, besteht eine Pflicht zum Einschreiten. Der Schutz der betroffenen Person vor weiteren Angriffen steht dabei im Mittelpunkt.
Eskalation von Konflikten
Bestimmte Anzeichen deuten auf eine Eskalation hin. Dazu zählen anhaltende Schlafstörungen, Gefühle von Hilflosigkeit sowie ein Verlust an Selbstwert und Selbstvertrauen. Auch zunehmende Unsicherheit oder Sprachlosigkeit gelten als Warnsignale.
Ein besonders ernstes Alarmzeichen liegt vor, wenn eine Konfliktpartei öffentlich bloßgestellt oder herabgewürdigt wird. In solchen Situationen steigt das Risiko schwerwiegender Folgen erheblich.
Rechtliche Einordnung von Mobbing
Eine gesetzliche Definition von Mobbing existiert in Österreich nicht. Ob Mobbing vorliegt, lässt sich nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen. Die Rechtsprechung hat jedoch klare Kriterien entwickelt.
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs liegt Mobbing vor, wenn eine konfliktbelastete Kommunikation besteht, die betroffene Person unterlegen ist, systematische Angriffe über längere Zeit erfolgen und das Ziel verfolgt wird, die Person aus dem Dienstverhältnis zu drängen. Maßgeblich ist zudem, dass die betroffene Person das Verhalten als diskriminierend empfindet.
Unterstützung und Beratung
Bei anhaltenden Belastungen ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Betriebsräte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte stellen häufig erste Anlaufstellen dar. Auch arbeitsrechtliche Beratungsangebote bieten Orientierung und rechtliche Einordnung.
Eine frühzeitige Beratung trägt dazu bei, Handlungsspielräume zu erkennen und gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden.