Die Braut stellt sich als vorbestrafte Kriminelle heraus – was tun?
Liebe macht blind. So kommt es immer wieder vor, dass wichtige Tatsachen erst nach der Eheschließung aufkommen. Was der Ehemann tun kann, wenn sich die Braut erst nach der Eheschließung als vorbestrafte Kriminelle herausstellt, erfahren Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Besser vorher fragen?
Mal ehrlich, wer hat seinem Partner oder seiner Partnerin in der heißen Kennenlernphase folgende Frage gestellt: „Schatz ❤ bist du eigentlich kriminell?“
Niemand.
Außer vielleicht sehr reiche Leute.
Man liest immer wieder, dass Millionäre und Prominente ihre Ehepartner von Detektiven durchleuchten lassen und umfangreiche Eheverträge abschließen, um jedes Risiko zu eliminieren.
Bei normalen Menschen kann es daher vorkommen, dass der Ehemann erst nach der Eheschließung feststellt, dass er mit einer Schwerkriminellen das Bett teilt. Umgekehrt ist das gemäß der Kriminalstatistik sogar noch wahrscheinlicher – Männer sind deutlich häufiger verurteilte Kriminelle als Frauen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Der österreichische Oberste Gerichtshof musste sich schon öfter mit solchen Fällen beschäftigen.“
Hilft das Ehegesetz?
Das österreichische Ehegesetz hat für den Fall eines Irrtums über wesentliche Eigenschaften des Partners eine Regelung geschaffen. Zu den wesentlichen Eigenschaften zählen körperliche, geistige oder charakterliche Umstände, die dem anderen Ehepartner nicht bekannt waren und bei deren Kenntnis der Ehepartner die Ehe nicht eingegangen wäre.
Häufige Beispiele für Irrtümer über die Eigenschaften des Partners sind:
- Unfähigkeit zur ehelichen Beiwohnung oder zur Zeugung von Nachkommen
- Schwere, unheilbare Krankheiten
- Alkoholabhängigkeit
- Verschweigen einer Vorstrafe
In solchen Fällen ist die Aufhebung der Ehe möglich.
Aufhebung der Ehe möglich?
Will der Ehemann daher sein Leben nicht mehr mit seiner kriminellen Braut verbringen, dann kann er bei Gericht eine Klage auf Aufhebung der Ehe einbringen. Die Aufhebung der Ehe erfolgt dann nach einer Beweisaufnahme durch das Urteil des Gerichts.
In der Mitte des vorherigen Jahrhunderts reichte dazu noch eine Vorstrafe wegen Diebstahls aus. In der Gegenwart rechtfertigen kriminelle Entgleisungen und daraus resultierende Vorstrafen aus der Zeit vor der Eheschließung ein Aufhebungsbegehren grundsätzlich nur dann, wenn es sich um schwere, entehrende und – im Regelfall – mehrere Straftaten handelt. Nur unter besonders schweren Umständen kann auch eine einmalige Straftat genügen.
Die Aufhebungsklage ist mit einem Jahr ab Kenntnis der Gründe für die Eheaufhebung befristet. Für den Fall, dass ein Ehegatte durch Zwang an der Einbringung der Aufhebungsklage gehindert ist, ist diese Frist gehemmt.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Ob man angesichts der neuen Erkenntnisse über den Ehepartner die Ehe weiterführen will, sollte daher rasch überlegt werden.“
Folgen der Aufhebung der Ehe
Die Aufhebung der Ehe führt zu einer Auflösung der Ehe ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils. Die Folgen der Aufhebung der Ehe sind daher dieselben wie die Folgen einer Scheidung. Daher hat das Gericht von Amts wegen ein etwaiges Verschulden auszusprechen.
Der Verschuldensausspruch könnte der kriminellen Ehefrau übrigens teuer kommen, da dieser massive Auswirkungen auf die Unterhaltspflichten hat. Die meisten verurteilten Kriminellen schwimmen aber nicht im Geld.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Falls der Ehemann seine Ehefrau als Gangsterbraut ❤ noch heißer finden sollte und die Ehe fortsetzen will, ist das natürlich auch in Ordnung. Dann fällt der Eheaufhebungsgrund weg.“