Ein falscher Post und dein Job ist weg
Du glaubst, das bleibt privat? Genau hier beginnt das Problem. Ein kurzer Griff zum Handy, ein schneller Upload, vielleicht nur eine Story für ein paar Freunde. Nichts, worüber man lange nachdenkt. Genau solche Inhalte entstehen im Alltag nebenbei und verschwinden scheinbar genauso schnell wieder. Zumindest glaubt man das. Viele verlassen sich dabei auf ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Das Profil ist privat, die Sichtbarkeit eingeschränkt, der Kreis der Follower überschaubar. Was soll da schon passieren? Lesen Sie mehr auf Finanz & Recht | Österreich.
Warum ein privater Post plötzlich überall landen kann
Die Realität sieht anders aus. Inhalte bleiben selten dort, wo sie ursprünglich gepostet wurden. Ein Screenshot genügt, um aus einem privaten Moment etwas völlig anderes zu machen. Ein Weiterleiten reicht, damit ein Beitrag plötzlich bei Personen landet, für die er nie gedacht war. Ab diesem Punkt entzieht sich die Situation jeder Kontrolle.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie schnell ein scheinbar privater Post arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen kann. Was einmal online ist, entzieht sich Ihrer Kontrolle. Selbst eingeschränkte Sichtbarkeit schützt nicht vor Weiterverbreitung. Im Ergebnis kann bereits ein unüberlegter Inhalt ausreichen, um das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zu zerstören.“
Der Fehler, den fast alle machen und keiner bemerkt
Das eigentliche Problem liegt nicht in großen Skandalen oder bewusst provokanten Aussagen. Viel gefährlicher sind die kleinen, alltäglichen Dinge. Ein Foto, eine Aktivität, ein kurzer Kommentar. Genau das, was im Moment unbedeutend wirkt, wird ohne Nachdenken veröffentlicht. Und genau das entfaltet später die größte Wirkung.
Wenn ein Post deinen Krankenstand infrage stellt
Während offizielle Arbeitsunfähigkeit besteht, zeigt ein Beitrag plötzlich Aktivität, Mobilität oder Freizeitverhalten, das nicht zur Situtation passt. Ob das im Einzelfall gerechtfertigt wäre, spielt oft nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist der Eindruck. Und dieser Eindruck kann ausreichen, um die Glaubwürdigkeit nachhaltig zu beschädigen.
Ein Krankenstand setzt voraus, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Genesung im Vordergrund steht. In der Praxis entstehen jedoch immer wieder Konstellationen, in denen das nach außen gezeigte Verhalten nicht mit diesem Zustand in Einklang zu stehen scheint.
Was tatsächlich passieren kann
Sobald Zweifel entstehen, wird es rechtlich ernst. Der Krankenstand kann infrage gestellt werden, die Entgeltfortzahlung entfällt und im schlimmsten Fall drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit. Nicht wegen des Posts an sich, sondern wegen dem, was er auslöst.
Ein falsches Bild und dein Krankenstand steht infrage
Ein besonders sensibles Szenario ergibt sich, wenn während eines aufrechten Krankenstands Reisen unternommen werden und diese gleichzeitig über soziale Medien dokumentiert werden. Gepostet werden etwa der Flug, der Aufenthalt im Ausland oder verschiedene Freizeitaktivitäten. Solche Inhalte verbreiten sich regelmäßig über den eigenen Followerkreis hinaus und erreichen nicht selten auch Personen aus dem beruflichen Umfeld.
In weiterer Folge kann ein Widerspruch zwischen dem behaupteten Gesundheitszustand und dem öffentlich gezeigten Verhalten entstehen. Bereits dieser Eindruck kann ausreichen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Maßgeblich ist dabei weniger die tatsächliche Situation im Einzelfall, sondern die nach außen vermittelte Wirkung.
Was wie ein Witz wirkt kann schnell strafbar sein
Ein anderes, ebenso praxisrelevantes Szenario betrifft Inhalte, die rechtlich problematisch sind. Dazu zählen etwa beleidigende Äußerungen, herabwürdigende Darstellungen von Personen oder die Veröffentlichung interner Informationen. Auch scheinbar humorvolle Beiträge können rechtlich relevant werden, wenn sie Grenzen überschreiten oder geeignet sind, das Ansehen Dritter zu beeinträchtigen.
Darüber hinaus können auch Beiträge, die strafrechtlich relevante Inhalte enthalten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, unmittelbare Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verbreitung solcher Inhalte über soziale Medien verstärkt deren Wirkung und erhöht die rechtliche Relevanz.
Die Folge die viele erst zu spät erkennen
In all diesen Fällen verschiebt sich die Beurteilung vom rein privaten Verhalten hin zu dessen rechtlicher Einordnung. Entscheidend ist dabei nicht nur, was tatsächlich passiert ist, sondern vor allem, welche Rückschlüsse aus dem gezeigten Verhalten gezogen werden können.
Die möglichen Folgen sind nicht zu unterschätzen. Sie reichen vom Verlust der Entgeltfortzahlung über arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines nachhaltigen Vertrauensverlusts. Gerade bei öffentlich dokumentierten Reisen während eines Krankenstands kann im Einzelfall sogar eine Entlassung in Betracht kommen.
Damit wird deutlich, dass nicht jede Handlung im privaten Umfeld auch rechtlich folgenlos bleibt. Maßgeblich ist stets, wie sich das Verhalten im konkreten Kontext darstellt und welche Wirkung es nach außen entfaltet.
Folgen einer Entlassung
- Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist
- Kein Anspruch auf Kündigungsentschädigung
- Verlust von Sonderzahlungen möglich, insbesondere aliquotes 13. und 14. GEhalt
- Ende der Pflichtversicherung
- Arbeitslosengeld:
- grundsätzlich möglich
- aber Sperrfrist bei selbstverschuldetem Verhalten wahrscheinlich