Entlassung

Entlassung

Die Entlassung ist die sofortige und fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dieser muss so schwer wiegen, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses auch nur bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist objektiv nicht mehr zumutbar ist. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich für Angestellte insbesondere in § 27 AngG sowie für Arbeiter in § 82 GewO.

Der Arbeitgeber muss die Entlassung unverzüglich aussprechen, sobald er vom Entlassungsgrund Kenntnis erlangt. Ein Zuwarten kann als Verzicht auf das Entlassungsrecht gewertet werden.

Entlassung in Österreich. Wann sie zulässig ist, welche Gründe gelten und wie sie rechtlich angefochten werden kann.

Form der Entlassung

Für die Entlassung bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Sie kann daher:

erfolgen.

Entscheidend ist, dass klar und unmissverständlich erkennbar ist, dass das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll.

Erfolgt die Entlassung schriftlich, wird sie erst mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist sie empfangsbedürftig und kann nicht einseitig widerrufen werden.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine Entlassung ist nur bei einem schweren Fehlverhalten zulässig, das eine Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Zudem muss der Arbeitgeber unverzüglich reagieren, andernfalls verliert er dieses Recht.“

Entlassungsgründe im Überblick

Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Entlassungsgründen für Angestellte und Arbeiter.

Auch Arbeitnehmer können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Arbeitsverhältnis sofort beenden. Diese Form der Beendigung nennt man vorzeitigen Austritt.

Ausführliche Informationen zum vorzeitigen Austritt lesen Sie hier.

Entlassungsgründe bei Angestellten

Angestellte können insbesondere dann entlassen werden, wenn sie:

Entlassungsgründe bei Arbeitern

Arbeiter können unter anderem entlassen werden, wenn sie:

Besonderer Schutz bei Schwangerschaft

Wird eine Arbeitnehmerin entlassen, ohne dass der Arbeitgeber von einer bestehenden Schwangerschaft wusste, bleibt der Entlassungsschutz dennoch aufrecht, sofern die Arbeitnehmerin

  1. ihre Schwangerschaft unverzüglich meldet und
  2. dies innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Entlassung nachholt

Anfechtung einer Entlassung

Arbeitnehmer können eine Entlassung gerichtlich anfechten, in der Regel binnen zwei Wochen, in manchen Fällen binnen einer Woche ab Zugang. Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann auch der Betriebsrat die Anfechtung fristgerecht einbringen.

Folgen der Entlassung

Mit dem Ausspruch einer Entlassung endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, und zwar unabhängig davon, ob sich der Entlassungsgrund später als gerechtfertigt erweist. Setzt der Arbeitgeber die Beschäftigung dennoch fort, wird dies rechtlich als Aufgabe des Entlassungsrechts gewertet.

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, ist dieser umgehend über die Entlassung zu verständigen. Der Betriebsrat kann verlangen, dass die Maßnahme innerhalb von drei Arbeitstagen gemeinsam beraten wird.

Rechtsfolgen je nach Berechtigung

Bei berechtigter Entlassung

Bei unberechtigter Entlassung

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Entlassung beendet das Dienstverhältnis sofort. Ob sie berechtigt war, entscheidet erst die rechtliche Prüfung, und davon hängen erhebliche finanzielle Folgen für beide Seiten ab.“

Auswirkungen einer Entlassung auf das Arbeitslosengeld

Eine Entlassung kann erhebliche Folgen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Entscheidend ist, ob die Entlassung als verschuldet oder nicht verschuldet gilt.

Schuldhaftes Verhalten

Wird eine Entlassung wegen schuldhaften Verhaltens ausgesprochen, etwa bei schweren Pflichtverletzungen, kann das Arbeitsmarktservice eine Sperrfrist verhängen. In diesem Zeitraum besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Sperre soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch eigenes Fehlverhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sofort in Anspruch nehmen.

Kein Verschulden

Erweist sich die Entlassung hingegen als unberechtigt oder liegt kein relevantes Verschulden vor, besteht grundsätzlich kein Nachteil beim Arbeitslosengeld. Auch wenn das Dienstverhältnis fristlos geendet hat, kann der Anspruch sofort entstehen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonders wichtig ist daher, eine Entlassung rechtlich prüfen zu lassen, da eine erfolgreiche Anfechtung nicht nur arbeitsrechtliche Ansprüche sichert, sondern auch negative sozialversicherungsrechtliche Folgen vermeiden kann.

Entlassung während des Krankenstandes

Eine Entlassung während eines Krankenstandes ist rechtlich zulässig. Der Krankenstand bietet keinen absoluten Entlassungsschutz. Entscheidend ist jedoch der Grund der Entlassung.

Entlassung trotz aufrechtem Krankenstand

Der Arbeitgeber darf ein Dienstverhältnis auch dann sofort beenden, wenn der Arbeitnehmer krankgemeldet ist, sofern ein wichtiger Entlassungsgrund vorliegt. Maßgeblich ist, dass das Verhalten oder ein Umstand vorliegt, der die Weiterbeschäftigung objektiv unzumutbar macht.

Entlassung aufgrund der Krankheit

Unzulässig ist hingegen eine Entlassung, die allein auf die Krankheit oder den Krankenstand gestützt wird. Krankheit an sich stellt keinen Entlassungsgrund dar.
Auch eine längere Erkrankung rechtfertigt keine Entlassung, solange kein zusätzlicher Umstand hinzukommt, der die sofortige Beendigung sachlich rechtfertigt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 30.04.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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