Entlassung
Entlassung
Entlassung
Die Entlassung ist die sofortige und fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dieser muss so schwer wiegen, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses auch nur bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist objektiv nicht mehr zumutbar ist. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich für Angestellte insbesondere in § 27 AngG sowie für Arbeiter in § 82 GewO.
Der Arbeitgeber muss die Entlassung unverzüglich aussprechen, sobald er vom Entlassungsgrund Kenntnis erlangt. Ein Zuwarten kann als Verzicht auf das Entlassungsrecht gewertet werden.
Form der Entlassung
Für die Entlassung bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Sie kann daher:
- mündlich
- schriftlich oder
- durch eindeutig schlüssiges Verhalten
erfolgen.
Entscheidend ist, dass klar und unmissverständlich erkennbar ist, dass das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll.
Erfolgt die Entlassung schriftlich, wird sie erst mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist sie empfangsbedürftig und kann nicht einseitig widerrufen werden.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine Entlassung ist nur bei einem schweren Fehlverhalten zulässig, das eine Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Zudem muss der Arbeitgeber unverzüglich reagieren, andernfalls verliert er dieses Recht.“
Entlassungsgründe im Überblick
Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Entlassungsgründen für Angestellte und Arbeiter.
- Für Angestellte enthält das Angestelltengesetz (AngG) eine beispielhafte Aufzählung
- Für Arbeiter regelt die Gewerbeordnung (GewO) die Entlassungsgründe abschließend
Auch Arbeitnehmer können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Arbeitsverhältnis sofort beenden. Diese Form der Beendigung nennt man vorzeitigen Austritt.
Ausführliche Informationen zum vorzeitigen Austritt lesen Sie hier.
Entlassungsgründe bei Angestellten
Angestellte können insbesondere dann entlassen werden, wenn sie:
- dem Arbeitgeber gegenüber illoyal handeln oder das notwendige Vertrauen zerstören
- die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft oder erheblich nicht erbringen können
- die Arbeit ohne Rechtfertigung verweigern oder eigenmächtig einstellen
- ohne Zustimmung des Arbeitgebers konkurrierende Tätigkeiten ausüben
- wegen längerer Freiheitsentziehung oder erheblicher Abwesenheit an der Arbeitsleistung gehindert sind
- strafbare Handlungen, schwere Ehrverletzungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen setzen
Entlassungsgründe bei Arbeitern
Arbeiter können unter anderem entlassen werden, wenn sie:
- den Arbeitgeber bereits beim Vertragsabschluss getäuscht haben
- ihre Pflichten beharrlich verletzen
- für die vereinbarte Tätigkeit ungeeignet sind
- den Arbeitsplatz unbefugt verlassen
- trotz Verwarnung dauerhaft alkoholabhängig sind
- Diebstahl, Veruntreuung oder andere schwere strafbare Handlungen begehen
- Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verraten
- andere Arbeitnehmer zu gesetzwidrigem Verhalten anstiften
- durch eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden oder eine längere Freiheitsstrafe verbüßen
Besonderer Schutz bei Schwangerschaft
Wird eine Arbeitnehmerin entlassen, ohne dass der Arbeitgeber von einer bestehenden Schwangerschaft wusste, bleibt der Entlassungsschutz dennoch aufrecht, sofern die Arbeitnehmerin
- ihre Schwangerschaft unverzüglich meldet und
- dies innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Entlassung nachholt
Anfechtung einer Entlassung
Arbeitnehmer können eine Entlassung gerichtlich anfechten, in der Regel binnen zwei Wochen, in manchen Fällen binnen einer Woche ab Zugang. Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann auch der Betriebsrat die Anfechtung fristgerecht einbringen.
Folgen der Entlassung
Mit dem Ausspruch einer Entlassung endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, und zwar unabhängig davon, ob sich der Entlassungsgrund später als gerechtfertigt erweist. Setzt der Arbeitgeber die Beschäftigung dennoch fort, wird dies rechtlich als Aufgabe des Entlassungsrechts gewertet.
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, ist dieser umgehend über die Entlassung zu verständigen. Der Betriebsrat kann verlangen, dass die Maßnahme innerhalb von drei Arbeitstagen gemeinsam beraten wird.
Rechtsfolgen je nach Berechtigung
Bei berechtigter Entlassung
- Anspruch auf Entgelt bis zum Beendigungszeitpunkt
- Urlaubsersatzleistung
- bei Angestellten anteilige Sonderzahlungen
- mögliche Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers bei schuldhaftem Verhalten
Bei unberechtigter Entlassung
- Anspruch auf jene Leistungen, die bei ordnungsgemäßer Kündigung angefallen wären
- insbesondere auf Kündigungsentschädigung für die entgangene Kündigungsfrist
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die Entlassung beendet das Dienstverhältnis sofort. Ob sie berechtigt war, entscheidet erst die rechtliche Prüfung, und davon hängen erhebliche finanzielle Folgen für beide Seiten ab.“
Auswirkungen einer Entlassung auf das Arbeitslosengeld
Eine Entlassung kann erhebliche Folgen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Entscheidend ist, ob die Entlassung als verschuldet oder nicht verschuldet gilt.
Schuldhaftes Verhalten
Wird eine Entlassung wegen schuldhaften Verhaltens ausgesprochen, etwa bei schweren Pflichtverletzungen, kann das Arbeitsmarktservice eine Sperrfrist verhängen. In diesem Zeitraum besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Sperre soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch eigenes Fehlverhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sofort in Anspruch nehmen.
Kein Verschulden
Erweist sich die Entlassung hingegen als unberechtigt oder liegt kein relevantes Verschulden vor, besteht grundsätzlich kein Nachteil beim Arbeitslosengeld. Auch wenn das Dienstverhältnis fristlos geendet hat, kann der Anspruch sofort entstehen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Besonders wichtig ist daher, eine Entlassung rechtlich prüfen zu lassen, da eine erfolgreiche Anfechtung nicht nur arbeitsrechtliche Ansprüche sichert, sondern auch negative sozialversicherungsrechtliche Folgen vermeiden kann.
Entlassung während des Krankenstandes
Eine Entlassung während eines Krankenstandes ist rechtlich zulässig. Der Krankenstand bietet keinen absoluten Entlassungsschutz. Entscheidend ist jedoch der Grund der Entlassung.
Entlassung trotz aufrechtem Krankenstand
Der Arbeitgeber darf ein Dienstverhältnis auch dann sofort beenden, wenn der Arbeitnehmer krankgemeldet ist, sofern ein wichtiger Entlassungsgrund vorliegt. Maßgeblich ist, dass das Verhalten oder ein Umstand vorliegt, der die Weiterbeschäftigung objektiv unzumutbar macht.
Entlassung aufgrund der Krankheit
Unzulässig ist hingegen eine Entlassung, die allein auf die Krankheit oder den Krankenstand gestützt wird. Krankheit an sich stellt keinen Entlassungsgrund dar.
Auch eine längere Erkrankung rechtfertigt keine Entlassung, solange kein zusätzlicher Umstand hinzukommt, der die sofortige Beendigung sachlich rechtfertigt.