Schulstartgeld

Schulstartgeld

Das Schulstartgeld ist eine jährliche Erhöhung der Familienbeihilfe im August gemäß § 8 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Im Jahr 2025 beträgt das Schulstartgeld € 121,40. Es soll die typischen Mehrkosten zum Beginn eines neuen Schuljahres abfedern.

Ein Anspruch auf Schulstartgeld besteht daher für Kinder, welche im Kalenderjahr der Auszahlung bereits 6 Jahre, aber noch nicht 16 Jahre alt sind.

Das Schulstartgeld ist eine jährliche Erhöhung der Familienbeihilfe im August für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 16. Lebensjahr.

Höhe des Schulstartgeldes

Im Jahr 2025 erhalten Familien pro anspruchsberechtigten Kind ein Schulstartgeld in der Höhe € 121,40. Der Betrag gilt einheitlich für alle anspruchsberechtigten Kinder, unabhängig vom Einkommen oder der Zahl der Kinder im Haushalt. Besteht der Anspruch für mehrere Kinder, steigt die Gesamtunterstützung entsprechend an.

Der Gesetzgeber überprüft die Höhe regelmäßig und passt sie an die allgemeine Preisentwicklung an, damit die Kaufkraft erhalten bleibt.

Anspruch auf das Schulstartgeld

Damit ein Anspruch auf das Schulstartgeld besteht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

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Finanz & Recht
„Im Jahr 2025 wird für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2019 geboren wurden.“

Verfahren zum Erhalt des Schulstartgeldes

Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Der Betrag wird an denselben Elternteil überwiesen, der auch die Familienbeihilfe bezieht.

Auszahlung des Schulstartgeldes

Das Schulstartgeld wird jedes Jahr im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Dadurch haben Familien eine planbare und konstante Unterstützung zum Schulbeginn.

Regionale Unterschiede

Neben dem bundesweit geregelten Schulstartgeld gibt es in einigen Bundesländern zusätzliche Unterstützungen:

Schulstartklar!

Im Rahmen von Schulstartklar! werden an Schüler in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten durch die Volkshilfe Solidarität und ihre Partnerorganisationen Gutscheine verteilt.

Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Das Schulstartgeld bildet einen Teil eines breiteren Unterstützungssystems für Familien, denn es ergänzt die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Familienbonus Plus, den Mehrkindzuschlag und die erhöhte Familienbeihilfe. Auf diese Weise entsteht ein abgestuftes Modell, das sich nicht nur an den unterschiedlichen Belastungen von Familien orientiert, sondern gleichzeitig auch eine breite soziale Absicherung schafft.

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„Zusammen mit Familienbeihilfe und anderen Leistungen trägt es dazu bei, allen Kindern einen guten Start ins Schuljahr zu ermöglichen.“

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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