Schulstartgeld
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Schulstartgeld
Das Schulstartgeld ist eine jährliche Erhöhung der Familienbeihilfe im August gemäß § 8 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Im Jahr 2025 beträgt das Schulstartgeld € 121,40. Es soll die typischen Mehrkosten zum Beginn eines neuen Schuljahres abfedern.
Ein Anspruch auf Schulstartgeld besteht daher für Kinder, welche im Kalenderjahr der Auszahlung bereits 6 Jahre, aber noch nicht 16 Jahre alt sind.
Höhe des Schulstartgeldes
Im Jahr 2025 erhalten Familien pro anspruchsberechtigten Kind ein Schulstartgeld in der Höhe € 121,40. Der Betrag gilt einheitlich für alle anspruchsberechtigten Kinder, unabhängig vom Einkommen oder der Zahl der Kinder im Haushalt. Besteht der Anspruch für mehrere Kinder, steigt die Gesamtunterstützung entsprechend an.
Der Gesetzgeber überprüft die Höhe regelmäßig und passt sie an die allgemeine Preisentwicklung an, damit die Kaufkraft erhalten bleibt.
Anspruch auf das Schulstartgeld
Damit ein Anspruch auf das Schulstartgeld besteht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- die Familie bezieht die allgemeine Familienbeihilfe für das Kind
- das Kind ist im Jahr der Auszahlung bereits 6, aber noch nicht 16 Jahre alt
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Im Jahr 2025 wird für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2019 geboren wurden.“
Verfahren zum Erhalt des Schulstartgeldes
Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Der Betrag wird an denselben Elternteil überwiesen, der auch die Familienbeihilfe bezieht.
Auszahlung des Schulstartgeldes
Das Schulstartgeld wird jedes Jahr im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Dadurch haben Familien eine planbare und konstante Unterstützung zum Schulbeginn.
Regionale Unterschiede
Neben dem bundesweit geregelten Schulstartgeld gibt es in einigen Bundesländern zusätzliche Unterstützungen:
- Burgenland: einmaliger Zuschuss in Höhe von € 120,00 für Kinder beim Eintritt in die Volksschule
- Salzburg und Tirol: einkommensabhängige Zusatzleistungen
- Wien: teilweise Gutscheine für Schulmaterialien
Schulstartklar!
Im Rahmen von Schulstartklar! werden an Schüler in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten durch die Volkshilfe Solidarität und ihre Partnerorganisationen Gutscheine verteilt.
Zusammenspiel mit anderen Leistungen
Das Schulstartgeld bildet einen Teil eines breiteren Unterstützungssystems für Familien, denn es ergänzt die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Familienbonus Plus, den Mehrkindzuschlag und die erhöhte Familienbeihilfe. Auf diese Weise entsteht ein abgestuftes Modell, das sich nicht nur an den unterschiedlichen Belastungen von Familien orientiert, sondern gleichzeitig auch eine breite soziale Absicherung schafft.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Zusammen mit Familienbeihilfe und anderen Leistungen trägt es dazu bei, allen Kindern einen guten Start ins Schuljahr zu ermöglichen.“