Familienbonus Plus
Familienbonus Plus
- Familienbonus Plus
- Was ist der Familienbonus Plus?
- Höhe des Familienbonus Plus
- Anspruchsberechtigte
- Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe
- Aufteilung zwischen den Eltern
- Beantragung
- Unterschied zur Familienbeihilfe
- Grenzen des Bonus
- Kombination mit anderen Absetzbeträgen
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus gem. § 33 Abs. 3a EStG 1988 ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der seit 2019 in Österreich gilt. Er reduziert die Einkommensteuer pro Kind um bis zu € 2.000,00 jährlich und steht allen Steuerpflichtigen zu, die Familienbeihilfe beziehen.
Was ist der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus gilt in Österreich seit 2019 und löste frühere Regelungen wie den Kinderfreibetrag oder die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab. Mit seiner Einführung wollte der Gesetzgeber die steuerliche Entlastung für Familien einfacher und transparenter gestalten.
Der Bonus stellt einen Absetzbetrag dar, der direkt von der Einkommensteuer abgezogen wird. Eltern senken damit ihre Steuerlast pro Kind um bis zu € 2.000,00 im Jahr. Eine direkte Auszahlung erfolgt nicht, da die Wirkung ausschließlich steuerlich ist. Der Bonus kann die Steuerlast auf null reduzieren, führt aber nicht zu einer Negativsteuer.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Der Familienbonus Plus entlastet Eltern direkt bei der Einkommensteuer und ergänzt damit die Familienbeihilfe um eine spürbare steuerliche Unterstützung.“
Höhe des Familienbonus Plus
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus bis zu € 2.000,00 jährlich, was rund € 166,00 pro Monat entspricht. Ab dem 18. Geburtstag reduziert sich die Unterstützung deutlich, sodass für volljährige Kinder, für die weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, etwa € 58,00 pro Monat vorgesehen sind.
Diese Beträge gelten seit 2024, zuvor lag der Bonus für volljährige Kinder niedriger. Grundsätzlich steht der Bonus pro Kind nur einmal in voller Höhe zu, und ausschlaggebend ist stets die tatsächlich gezahlte Steuer. Wer weniger Einkommensteuer abführt, kann den Bonus daher nur in entsprechender Höhe ausschöpfen.
Anspruchsberechtigte
Grundsätzlich kann jede in Österreich einkommensteuerpflichtige Person den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen, solange für das betreffende Kind Familienbeihilfe besteht. Dabei entscheiden die Eltern, ob ein Elternteil den gesamten Betrag geltend macht oder ob sie den Bonus zwischen sich aufteilen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt oder die Eltern leisten überwiegend Unterhalt
- Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern
- Er umfasst leibliche, adoptierte, Pflege- und Stiefkinder
- Ab dem 18. Lebensjahr setzt der Anspruch eine Ausbildung voraus, etwa Schule, Lehre oder Studium
- Grundsätzlich endet die Familienbeihilfe mit dem 24. Geburtstag, unter bestimmten Bedingungen spätestens mit 25
Aufteilung zwischen den Eltern
Der Familienbonus Plus kann einem Elternteil in voller Höhe zustehen oder zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Die Höhe orientiert sich dabei stets an der individuell geleisteten Einkommensteuer, wobei die Summe pro Kind den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Diese Regelung ermöglicht eine flexible Verteilung, ohne die Gesamtbegrenzung zu überschreiten.
Beantragung
Der Familienbonus Plus wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss aktiv beantragt werden. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Monatliche Geltendmachung über den Arbeitgeber: Eltern reichen das Formular E30 beim Arbeitgeber ein, der den Bonus direkt in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Dadurch sinkt die monatliche Lohnsteuer und das Netto-Gehalt steigt spürbar.
- Jährliche Geltendmachung über die Steuererklärung: Der Bonus kann auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1k (oder L1k-bF in Sonderfällen) beantragt werden. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag im Steuerbescheid und verrechnet ihn mit der Steuerschuld oder zahlt ihn als Gutschrift aus.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Der Familienbonus Plus entfaltet seine Wirkung nur, wenn er aktiv beantragt wird – entweder laufend über den Arbeitgeber oder nachträglich über die Steuererklärung.“
Unterschied zur Familienbeihilfe
Der Familienbonus Plus und die Familienbeihilfe sind eigenständige Leistungen, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen. Beide Instrumente ergänzen sich, anstatt einander zu ersetzen, und bilden gemeinsam einen zentralen Bestandteil der Familienförderung in Österreich.
- Familienbeihilfe: Monatliche Zahlung, die unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gewährt wird. Sie dient in erster Linie der allgemeinen Unterstützung bei den Kosten der Kindererziehung und schafft eine verlässliche Basis für alle Familien.
- Familienbonus Plus: Steuerliche Entlastung, die voraussetzt, dass Einkommensteuer entrichtet wird. Er reduziert die Steuerlast direkt und bietet eine gezielte Unterstützung für berufstätige Eltern, die bereits lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind.
Grenzen des Bonus
Der Familienbonus Plus kann die Steuerlast nur bis auf null reduzieren, ein darüber hinausgehender Betrag verfällt. Reicht die Einkommensteuer nicht aus, greift für Familien mit geringem Einkommen der Kindermehrbetrag. Diese zusätzliche Leistung sorgt dafür, dass auch einkommensschwache Haushalte eine spürbare Entlastung erhalten und nicht vollständig vom Bonus ausgeschlossen sind.
Mehr zum Kindermehrbetrag lesen Sie hier.
Zusammenhang mit der Steuerpflicht
Die Wirkung des Familienbonus Plus hängt unmittelbar von der Höhe der Einkommensteuer ab. Nur soweit tatsächlich Steuer anfällt, kann der Absetzbetrag berücksichtigt werden. Übersteigt der Bonus die Steuerlast, verfällt der darüber hinausgehende Teil.
Kindermehrbetrag als Ergänzung
Der Kindermehrbetrag ergänzt den Familienbonus Plus und richtet sich vor allem an Eltern mit geringem Einkommen. Während der Bonus nur so weit wirkt, wie tatsächlich Einkommensteuer anfällt, setzt der Kindermehrbetrag an dieser Stelle an und schafft zusätzliche Entlastung.
Anspruch besteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird und nur geringe Steuerleistung vorliegt. Dadurch profitieren auch jene Haushalte, die ansonsten nicht in voller Höhe vom Familienbonus Plus Gebrauch machen könnten.
Kombination mit anderen Absetzbeträgen
Der Familienbonus Plus steht nicht isoliert, sondern er wirkt gemeinsam mit anderen steuerlichen Absetzbeträgen. Dazu zählen etwa der Verkehrsabsetzbetrag oder der Alleinverdienerabsetzbetrag, die zusätzlich berücksichtigt werden können. In Summe führt dies zu einer deutlichen Minderung der Steuerlast, jedoch niemals über die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer hinaus.
Fazit
Der Familienbonus Plus stellt eine zentrale Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Familien dar. Er knüpft unmittelbar an den Bezug der Familienbeihilfe an und senkt die Steuerlast spürbar, sofern ausreichend Einkommensteuer gezahlt wird.
Durch die Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Berücksichtigung über den Arbeitgeber und jährlicher Geltendmachung über die Steuererklärung bleibt die Entlastung flexibel und lässt sich an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen.