Auszahlung der Familienbeihilfe

Auszahlung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe stellt eine monatliche Geldleistung dar. Sie unterstützt Eltern bei den Kosten der Kindererziehung und wird in einem klar geregelten Rhythmus ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig, überwiegend per Überweisung, und richtet sich nach eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen.

Auszahlung der Familienbeihilfe in Österreich: Anspruch, Auszahlungstermine, Nachzahlungen und Rückforderungen im Überblick.

Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe

Auszahlungstermine

Die Finanzverwaltung überweist die Familienbeihilfe in einem festen monatlichen Rhythmus. Üblicherweise erfolgt der Zahlungslauf rund um den 8. Tag des Monats. Dadurch können Familien mit einer regelmäßigen und verlässlichen Gutschrift rechnen.

Rhythmus der Zahlung

Fällt der geplante Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird die Überweisung in der Regel auf den vorhergehenden Werktag vorgezogen. Damit bleibt die Leistung planbar und lässt sich zuverlässig in die Haushaltsfinanzierung integrieren.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Eine zuverlässige Auszahlung der Familienbeihilfe gelingt nur, wenn Anspruch, Nachweise und Meldungen lückenlos zusammenwirken.“

Zahlung an den Anspruchsberechtigten

Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt grundsätzlich an den Elternteil, der als anspruchsberechtigt gilt. Leben die Eltern getrennt, erhält jene Person die Leistung, die überwiegend für den Unterhalt aufkommt oder bei der das Kind hauptsächlich wohnt.

Direktauszahlung an volljährige Kinder

Ab dem 18. Geburtstag kann die Familienbeihilfe direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden, sofern die Eltern zustimmen. Der Anspruch bleibt jedoch weiterhin bei den Eltern, sodass Rückforderungen immer an diese gerichtet sind. Diese Möglichkeit schafft dennoch mehr Selbstständigkeit für Studierende und Jugendliche und erleichtert zugleich die finanzielle Organisation.

Start der Zahlungen

Die Auszahlung beginnt, sobald alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ein wirksamer Antrag vorliegt. Bei Neugeborenen erfolgt die erste Überweisung automatisch nach der Zuerkennung durch das Standesamt. Dadurch entsteht ein reibungsloser Beginn, der Familien unmittelbar nach der Geburt eine planbare finanzielle Unterstützung bietet.

Typische Gründe für Verzögerungen

Obwohl die Auszahlung der Familienbeihilfe in der Regel regelmäßig erfolgt, können bestimmte Umstände zu Verzögerungen führen. Häufig liegen diese an fehlenden Nachweisen, nicht gemeldeten Änderungen oder Problemen bei den Bankdaten.

Beendigung des Anspruchs

Die Zahlungen laufen aus, sobald das Kind die Altersgrenze erreicht oder die Unterhaltsverhältnisse keine weitere Unterstützung rechtfertigen. In diesen Situationen stellt das Finanzamt die Familienbeihilfe ein. Auf diese Weise bleibt sichergestellt, dass die Auszahlung immer im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Aktualisierte Daten und rechtzeitige Mitteilungen machen die Familienbeihilfe planbar und schaffen rechtliche Sicherheit.“

Rückwirkende Auszahlung

Das Finanzamt zahlt die Familienbeihilfe auch rückwirkend aus, wenn Antragsteller die Frist einhalten. Die Behörde überweist alle Beträge gesammelt auf das Konto der Anspruchsberechtigten und sorgt damit für eine transparente Nachzahlung. Besonders für Familien, die ihren Anspruch erst verspätet geltend machen, kann dies eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.

Nachzahlungen

Die gesetzliche Frist für rückwirkende Zahlungen umfasst fünf Jahre. Ein verspäteter Antrag führt dazu, dass Ansprüche für frühere Zeiträume endgültig entfallen. Damit eine lückenlose Auszahlung gewährleistet bleibt, berücksichtigt die Finanzverwaltung nur Anträge, die rechtzeitig gestellt und mit den erforderlichen Nachweisen untermauert werden.

Rückforderungen und Verrechnung

Kommt es zu Zahlungen ohne Anspruch, greift das Finanzamt auf unterschiedliche Wege zurück, um die Beträge auszugleichen:

Rückforderungen treten auf, wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen ändern und die Betroffenen diese Änderungen nicht rechtzeitig mitteilen.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

Die Redaktion