Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine einmalige staatliche Zahlung an Eltern, die das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen beziehen. Ziel ist die Förderung einer gleichberechtigten Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen beiden Elternteilen.

Finanzielle Anerkennung für Eltern, die Kinderbetreuung und Beruf partnerschaftlich teilen – fair, einfach und familienfreundlich.

Anspruch und Voraussetzungen

Der Partnerschaftsbonus steht Eltern zu, die das Kinderbetreuungsgeld, entweder das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto oder das einkommensabhängige Modell, nahezu gleich aufgeteilt haben.
Die Aufteilung muss im Verhältnis 50:50 bis 60:40 erfolgen, wobei jeder Elternteil mindestens 124 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen muss.

Mehr zum Kinderbetreuungsgeld lesen Sie hier.

Erfüllen beide Elternteile diese Voraussetzungen, erhalten sie jeweils 500 Euro. Insgesamt beträgt der Bonus somit 1.000 Euro pro Kind. Die Auszahlung erfolgt nach Ende des gesamten Bezugszeitraums des Kinderbetreuungsgeldes, also wenn kein Elternteil mehr Leistungen bezieht.

Wichtig ist: Nach Auszahlung des Partnerschaftsbonus darf für dasselbe Kind kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen werden.

Rückforderung des Bonus

Wird nachträglich festgestellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, etwa weil ein Elternteil die Zuverdienstgrenze überschritten hat oder die Aufteilungsquote nicht eingehalten wurde, muss der gesamte Partnerschaftsbonus von beiden Elternteilen zurückgezahlt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, wer die Nichterfüllung verursacht hat. Die Rückforderung erfolgt solidarisch, sodass beide Elternteile gesamtschuldnerisch haften.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Der Partnerschaftsbonus ist mehr als eine finanzielle Leistung, er ist ein gesellschaftliches Signal, dass Kinderbetreuung keine Einbahnstraße ist, sondern eine gemeinsame Verantwortung beider Elternteile.“

Antragstellung

Der Antrag kann zeitgleich mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt werden.
Alternativ ist auch eine spätere Antragstellung beim zuständigen Krankenversicherungsträger möglich, bei dem das Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.

Wird der Antrag erst nach Ende des Bezugs gestellt, muss er innerhalb von 124 Tagen ab dem letzten möglichen Bezugstag des Kinderbetreuungsgeldes eingebracht werden.
Jeder Elternteil muss einen gesonderten Antrag stellen.

Praktische Bedeutung

Der Partnerschaftsbonus schafft einen finanziellen Anreiz für eine ausgewogene Betreuungsteilung und unterstützt Paare dabei, Beruf und Familie gemeinsam zu organisieren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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