Meldepflicht

Meldepflicht

Die Meldepflicht in Österreich verpflichtet jede Person, ihren Wohnsitz offiziell bei der zuständigen Behörde bekanntzugeben. Dieses System dient dazu, Wohnadressen zentral zu erfassen und sicherzustellen, dass öffentliche Stellen, etwa Gemeinden, Behörden oder Gerichte, Personen eindeutig erreichen können.

Jede Wohnsitzänderung, egal ob erstmalige Anmeldung, Umzug innerhalb Österreichs oder die Aufgabe eines Wohnsitzes, muss fristgerecht gemeldet werden, damit die Daten im Zentralen Melderegister (ZMR) korrekt und aktuell bleiben.

Meldepflicht in Österreich einfach erklärt: Fristen, Meldezettel und mögliche Strafen verständlich im Überblick.

Allgemeine Informationen zur Meldepflicht

Eine Meldung ist vorzunehmen, wenn erstmals eine Unterkunft in Österreich bezogen wird, innerhalb des Bundesgebiets ein neuer Hauptwohnsitz begründet wird oder zusätzlich ein Nebenwohnsitz hinzukommt. Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann die dafür zuständige Behörde zugleich die Abmeldung oder Ummeldung des bisherigen Wohnsitzes veranlassen

Ein Wohnsitz darf erst nach tatsächlichem Einzug angemeldet werden, was der Unterkunftsgeber auf dem Meldezettel bestätigt. Scheinmeldungen ohne tatsächliche Unterkunftnahme sind ebenso strafbar wie die Verletzung der Meldepflicht (unterlassene An- oder Abmeldung). Solche Verwaltungsübertretungen können mit Geldstrafen bis zu € 726,00, im Wiederholungsfall bis zu € 2.180,00, geahndet werden.

Ändern sich Name, Personenstand, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft einer Person innerhalb Österreichs, werden diese Daten von den jeweils zuständigen Behörden unmittelbar in das Zentrale Melderegister übernommen, sodass keine zusätzliche Meldung durch die betroffene Person nötig ist.

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Geburtsanzeige beim Standesamt vorgenommen werden, sofern zuvor ein Meldezettel ausgefüllt wurde. In diesem Fall ist kein gesonderter Gang zur Meldebehörde erforderlich.

Hauptwohnsitz

Anmelden:

Der Hauptwohnsitz wird in Österreich bei der jeweils zuständigen Meldebehörde, etwa beim Gemeindeamt, Magistrat oder Magistratischen Bezirksamt, angemeldet. Die Anmeldung kann persönlich, per Post oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist derzeit nicht vorgesehen.

Fristen zur Anmeldung:

Ummelden:

Eine Ummeldung ist immer dann vorzunehmen, wenn sich die Einstufung des Wohnsitzes ändert, also etwa ein Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird und der bisherige Hauptwohnsitz künftig als Nebenwohnsitz gilt, oder umgekehrt.

Die Ummeldung eines Wohnsitzes kann persönlich, postalisch oder durch einen Boten erfolgen, jedoch nicht per Fax oder E-Mail. Dafür ist für jede Person ein eigener, vollständig und gut leserlich ausgefüllter Meldezettel erforderlich, der von der meldepflichtigen Person und dem Unterkunftgeber unterschrieben wird.

Fristen zur Ummeldung:

Abmelden:

Eine Abmeldung von einer Wohnung ist immer dann notwendig, wenn dieser Wohnsitz dauerhaft aufgegeben wird. Das ist etwa der Fall, wenn Sie eine Wohnung endgültig verlassen, einen Nebenwohnsitz nicht mehr nutzen oder Österreich verlassen und keinen Wohnsitz im Inland mehr haben. In all diesen Konstellationen muss der betreffende Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden.

Fristen zur Abmeldung:

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Ein korrekt gemeldeter Wohnsitz ist die Grundlage für verlässliche Behördenkommunikation und schützt vor vermeidbaren Verwaltungsstrafen.“

Nebenwohnsitz

Ein Nebenwohnsitz liegt in Österreich dann vor, wenn eine Person an einer bestimmten Unterkunft zwar nicht ihren Lebensmittelpunkt hat, aber dennoch einen regelmäßigen Bezugspunkt ihres Lebens herstellt. Im Gegensatz zum Hauptwohnsitz genügt es für die Einstufung als Nebenwohnsitz, dass die Wohnung für bestimmte Zwecke genutzt wird, etwa zum Arbeiten, Studieren oder für wiederkehrende Freizeitaufenthalte.

Es reicht aus, dass die Nutzung für einen gewissen Zeitraum vorgesehen ist, also „bis auf Weiteres“ besteht. Zudem gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung, eine Person kann in Österreich beliebig viele Nebenwohnsitze begründen.

Zuständige Stellen

Die Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgt bei der jeweils örtlich zuständigen Meldebehörde. Dazu gehören:

Verfahrensablauf

Grundlage des Verfahrens ist das Meldezettel-Formular, das online abrufbar ist, bei der Behörde aufliegt oder in manchen Trafiken erhältlich ist. Dieses Formular ist für jede Person gesondert, vollständig und gut leserlich auszufüllen. Neben den Personendaten sind insbesondere die Unterschrift der meldepflichtigen Person zur Bestätigung der Richtigkeit sowie die Unterschrift des Unterkunstebers erforderlich. Unterkunftsgeber ist jene Person, die tatsächlich Wohnraum zur Verfügung stellt.

Nach Erfassung der Daten im Melderegister erhält die meldepflichtige Person eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Anmeldung.

ID-Austria: EU-BürgerInnen können An- und Abmeldungen Ihres Haupt- und Nebenwohnsitzes über die App erledigen.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Wohnsitzes

Meldezettel

Ein Meldezettel ist in Österreich heute das Formular, mit dem Sie eine Meldung bei der Meldebehörde vornehmen, also eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung eines Wohnsitzes. Dieses Formular dient der Behörde dazu, Ihre Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit etc.) in das Zentrale Melderegister (ZMR) einzutragen.

Das Formular kann in der Regel auf der Website der Gemeinde heruntergeladen, direkt bei der Meldebehörde (Gemeindeamt, Magistrat, Magistratisches Bezirksamt) abgeholt oder teilweise auch in Trafiken erworben werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 21.01.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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