Pendlereuro

Pendlereuro

Der Pendlereuro ist ein gesetzlich geregelter Steuerabsetzbetrag im österreichischen Einkommensteuerrecht. Er steht Arbeitnehmern zu, die Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, und vermindert die berechnete Lohnsteuer unmittelbar. Die Höhe richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte und wird pro Kilometer festgelegt.

Pendlereuro 2026 verständlich erklärt Höhe Anspruch Berechnung und steuerliche Wirkung kompakt und sachlich dargestellt

Der Pendlereuro ist im österreichischen Einkommensteuerrecht als Absetzbetrag ausgestaltet. Er wirkt direkt auf die berechnete Lohnsteuer ein und reduziert diese in voller Höhe. Während ein Freibetrag lediglich die Bemessungsgrundlage verringert und damit nur indirekt steuerlich entlastet, zieht der Pendlereuro den entsprechenden Betrag unmittelbar von der festgesetzten Steuer ab. Die steuerliche Wirkung tritt daher Euro für Euro ein und führt zu einer klar nachvollziehbaren Entlastung.

Der Gesetzgeber knüpft den Anspruch zwingend an das Vorliegen eines Pendlerpauschales. Ohne Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale entsteht kein Anspruch auf den Pendlereuro. Beide Instrumente stehen somit in einem engen sachlichen Zusammenhang, verfolgen jedoch unterschiedliche Wirkungsweisen innerhalb des Steuersystems.

Für die Berechnung ist ausschließlich die einfache Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte maßgeblich. Die Ermittlung erfolgt anhand der objektiv zumutbaren kürzesten Straßenverbindung. Subjektive Umwege oder freiwillig gewählte längere Routen bleiben außer Betracht. Entscheidend ist daher nicht die tatsächlich gefahrene Strecke, sondern die nach allgemeinen Kriterien feststellbare Entfernung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Steuerliche Entlastung muss dort ankommen, wo sie tatsächlich wirkt, und genau das leistet der Pendlereuro durch seine direkte Reduktion der Lohnsteuer.“

Höhe des Pendlereuros

Der gesetzliche Grundbetrag des Pendlereuros beläuft sich auf € 2,- pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Kalenderjahr. Maßgeblich ist ausschließlich die einfache Strecke, nicht die tägliche Hin- und Rückfahrt.

Die Berechnung erfolgt nach einem klaren Schema. Zunächst wird die maßgebliche Entfernung in Kilometern festgestellt. Dieser Wert wird anschließend mit dem gesetzlich vorgesehenen Betrag multipliziert. Das Ergebnis stellt den jährlichen Pendlereuro dar.

Entfernung in Kilometern × € 2,- = jährlicher Pendlereuro

Erhöhung des Pendlereuros 2026

Ab dem Jahr 2026 steigt der Pendlereuro in Österreich deutlich an. Der bisherige Betrag von € 2,- pro Kilometer der einfachen Wegstrecke erhöht sich auf € 6,-. Damit verdreifacht sich der steuerliche Absetzbetrag pro Kilometer.

Diese Anpassung führt zu einer spürbaren Entlastung von Arbeitnehmern mit Anspruch auf das Pendlerpauschale, da der Pendlereuro die berechnete Lohnsteuer unmittelbar reduziert. Die Erhöhung ist Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 und gilt für Veranlagungsjahre ab 2026.

Die Berücksichtigung erfolgt weiterhin im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber, sodass die steuerliche Entlastung bereits unterjährig wirksam wird.

Beispiel zur Berechnung:

Beträgt die einfache Wegstrecke 30 Kilometer, ergibt sich folgende Berechnung:

30 km × € 6,- = € 180,- pro Jahr

Dieser Jahresbetrag wird im Regelfall auf die monatliche Lohnverrechnung aufgeteilt. Daraus ergibt sich eine steuerliche Entlastung von:

€ 180,- ÷ 12 Monate = € 15 pro Monat

Berücksichtigung in der Lohnverrechnung

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Pendlereuro bereits im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung, sofern ein gültiges Ergebnis des amtlichen Pendlerrechners vorliegt oder eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde.

Alternativ kann die Berücksichtigung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. In diesem Fall wirkt sich der Betrag rückwirkend steuermindernd aus.

Teilzeit und unterjährige Beschäftigung

Der Anspruch auf den Pendlereuro besteht auch bei Teilzeitbeschäftigung, jedoch nicht zwingend in voller Höhe. Der Gesetzgeber knüpft die Höhe an die tatsächliche Anzahl der Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Entscheidend ist daher, an wie vielen Tagen pro Monat die Arbeitsstätte tatsächlich aufgesucht wird.

Arbeitnehmer, die regelmäßig an mindestens elf Tagen pro Monat pendeln, erhalten den vollen Pendlereuro. Bei einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen reduziert sich der Betrag entsprechend. Wer beispielsweise nur an acht bis zehn Tagen pro Monat arbeitet, erhält zwei Drittel des zustehenden Betrages. Bei vier bis sieben Arbeitstagen pro Monat steht ein Drittel zu. Liegt die Anzahl der Fahrten darunter, entfällt der Anspruch für diesen Monat.

Auch bei unterjähriger Beschäftigung erfolgt eine zeitanteilige Berechnung. Beginnt oder endet ein Dienstverhältnis im Laufe des Kalenderjahres, steht der Pendlereuro nur für jene Monate zu, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine ganzjährige Auszahlung setzt daher ein durchgehendes Dienstverhältnis und das Erreichen der erforderlichen Pendeltage voraus.

Die Systematik entspricht jener des Pendlerpauschales. Beide Begünstigungen greifen ineinander und folgen denselben Aliquotierungsregeln, wodurch eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnung gewährleistet wird.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 10.07.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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