Pendlerförderung
Pendlerförderung
Pendlerförderung
Die Pendlerförderung bezeichnet jene steuerlichen Regelungen, mit denen der Gesetzgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Kosten für den Arbeitsweg entlastet. Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gelten steuerrechtlich als beruflich veranlasst.
Allerdings werden diese Aufwendungen nicht einzeln abgerechnet, sondern zunächst durch einen pauschalen Steuerabsetzbetrag berücksichtigt, der allen aktiv Beschäftigten unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zusteht. Erst wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, können weitere steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden.
Ein zusätzlicher Anspruch entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wer in einem Kalendermonat zumindest an vier Tagen zur Arbeit fährt und eine bestimmte Mindestentfernung zurücklegt oder öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, erhält eine Pendlerpauschale.
Dabei wird zwischen einer Variante für längere Strecken mit zumutbarer Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und einer Variante für Fälle unterschieden, in denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumindest teilweise unzumutbar oder nicht möglich ist. Ergänzend dazu steht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch der Pendlereuro zu.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die steuerliche Entlastung von Pendlern trägt dazu bei, berufliche Mobilität leistbar zu halten und sorgt dafür, dass notwendige Arbeitswege nicht zur finanziellen Mehrbelastung werden.“
Die steuerliche Berücksichtigung
Der Verkehrsabsetzbetrag und der Pendlereuro mindern direkt die berechnete Steuer, während die Pendlerpauschale die Bemessungsgrundlage reduziert und dadurch die Steuerlast senkt. Mit diesen Instrumenten gelten die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich als abgegolten.
Kein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber ein Fahrzeug auch für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt oder wenn der Arbeitnehmer überwiegend im Rahmen eines steuerfreien Werkverkehrs befördert wird. In solchen Fällen sieht das Gesetz bereits eine anderweitige Begünstigung vor, sodass keine zusätzliche Pendlerförderung gewährt wird.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendeln. Sie dient dazu, Fahrtkosten pauschal zu berücksichtigen und reduziert die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Dadurch sinkt die tatsächliche Steuerbelastung.
Voraussetzungen für den Anspruch
- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Anzahl der tatsächlichen Pendeltage pro Monat
Je nach Situation unterscheidet das Gesetz zwischen:
Kleines Pendlerpauschale steht ab einer einfachen Wegstrecke von mindestens 20 Kilometern zu, wenn öffentliche Verkehrsmittel überwiegend zumutbar sind.
Großes Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In diesem Fall besteht der Anspruch bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern.
Höhe der Pendlerpauschale
Die Höhe richtet sich nach der Entfernung und nach der Anzahl der monatlichen Fahrten. Das volle Pauschale gebührt ab elf Pendeltagen pro Monat, bei geringerer Anzahl erfolgt eine aliquote Kürzung. Die Berücksichtigung erfolgt über die Lohnverrechnung, nachdem der Anspruch mit dem amtlichen Pendlerrechner ermittelt wurde.
Pendlereuro
Der Pendlereuro ist eine zusätzliche steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Er beträgt grundsätzlich 2 Euro pro Jahr und Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und vermindert direkt die zu zahlende Lohnsteuer.
Für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wurde der Betrag befristet erhöht: Zusätzlich standen € 6,- jährlich pro Kilometer zu, sodass sich in diesem Zeitraum ein Gesamtbetrag von € 8,- pro Kilometer und Jahr ergab. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine aliquote Kürzung entsprechend der Anzahl der monatlichen Pendeltage.
Die Berücksichtigung des Pendlereuros erfolgt automatisch im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber.
Pendlerzuschlag
Der Pendlerzuschlag ergänzt die bestehende Pendlerförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. Er soll sicherstellen, dass auch Personen profitieren, die keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer zahlen, jedoch Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Wer Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro hat, aber aufgrund eines niedrigen Einkommens kaum Lohnsteuer entrichtet, erhält im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung neben der Negativsteuer zusätzlich einen Pendlerzuschlag. Das Finanzamt zahlt diesen Betrag direkt aus.
Ein Pendlerzuschlag steht zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Jahreseinkommen liegt unter der gesetzlichen Steuergrenze (z. B. € 13.539,- im Jahr 2026 bzw. € 13.308,- im Jahr 2025).
- Die Voraussetzungen für das kleine oder große Pendlerpauschale sind erfüllt.
- Das Pendlerpauschale steht zumindest für einen Monat im Kalenderjahr zu.
Der Pendlerzuschlag stellt damit eine gezielte Unterstützung für Geringverdienende dar und gleicht aus, dass sich steuerliche Absetzbeträge bei fehlender Steuerbelastung sonst nicht auswirken würden.
Unterschied Pendlereuro vs. Pendlerpauschale
Der wesentliche Unterschied zwischen Pendlereuro und Pendlerpauschale liegt in der steuerlichen Wirkung und der Berechnungssystematik.
Die Pendlerpauschale reduziert die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Das bedeutet, sie verringert das steuerpflichtige Einkommen, wodurch sich die Steuer indirekt reduziert. Die tatsächliche Entlastung hängt daher vom individuellen Steuersatz ab. Je höher das Einkommen, desto stärker wirkt sich die Pauschale steuerlich aus.
Der Pendlereuro hingegen wirkt direkt steuermindernd. Er wird als fixer Betrag pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke berechnet und unmittelbar von der errechneten Lohnsteuer abgezogen. Die Entlastung ist daher unabhängig vom Einkommen und für alle Anspruchsberechtigten pro Kilometer gleich hoch.