Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis

Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis

Die Insolvenzeröffnung im Arbeitsverhältnis beendet bestehende Dienstverhältnisse nicht. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, bis eine arbeitsrechtliche oder insolvenzspezifische Beendigungsform gesetzt wird. Mit der Verfahrenseröffnung verändert sich jedoch die Risikosituation erheblich, weil das Recht Ansprüche je nach Zeitpunkt ihrer Entstehung unterschiedlich behandelt.

Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis klar erklärt. Rechte, Ansprüche und Sicherungen für Arbeitnehmer in Österreich.

Sicherung offener Forderungen

Forderungen vor Insolvenzeröffnung

Forderungen der Arbeitnehmer aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung dürfen vom insolventen Arbeitgeber nicht mehr ausbezahlt werden. Diese offenen Löhne, Gehälter, Sonderzahlungen oder sonstigen Beendigungsansprüche sind jedoch über den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) abgesichert. Arbeitnehmer können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und parallel Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH beantragen.

Forderungen nach Insolvenzeröffnung

Laufende Entgelte wie Lohn, Gehalt sowie Urlaubs und Weihnachtsgeld müssen für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung weiterhin fristgerecht fließen. Sobald der Insolvenzverwalter nach der Berichtstagsatzung erstmals nicht vollständig bezahlt, muss der Arbeitnehmer aus arbeitsrechtlichen Gründen sofort den Austritt erklären.

Hinweis: Unterbleibt dieser Austritt, gehen Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt für offene und künftige Entgeltforderungen verloren. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist daher in dieser Phase unverzichtbar.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Ansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung dürfen nicht mehr ausbezahlt werden. Ihre Sicherung erfolgt ausschließlich über das Insolvenz Entgelt.“

Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat keine automatische Beendigung des aufrechten Arbeitsverhältnisses zur Folge. Arbeitnehmer müssen weiterhin zur Arbeit erscheinen und behalten ihren arbeitsrechtlichen Status. Nach österreichischem Recht entsteht kein automatisches Ende nach der Insolvenzeröffnung, sondern nur ein Wechsel der Zuständigkeit: Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers.

Insolvenz­spezifische Auflösungsmöglichkeiten

Schließung im Konkurs oder im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Ordnet das Gericht die Schließung des Unternehmens an, kann der Insolvenzverwalter Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach diesem Beschluss kündigen, wobei diese Kündigung gemäß § 25 IO erfolgt. Dabei muss er lediglich die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Für den Zeitraum, der bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin verbleibt, entsteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Arbeitnehmer können zudem innerhalb derselben Frist einen berechtigten Austritt erklären.

Teilschließung

Bei der Schließung eines Betriebsteils besteht das außerordentliche Kündigungs- oder Austrittsrecht nur für dort beschäftigte Arbeitnehmer:innen.

Fortführung des Unternehmens

Wird die Fortführung in der Berichtstagsatzung beschlossen, kann der Insolvenzverwalter ebenfalls innerhalb eines Monats Kündigungen in einzuschränkenden Bereichen aussprechen. Auch hier haben gekündigte Arbeitnehmer ein Austrittsrecht. Die insolvenzspezifische Kündigung folgt weiterhin den allgemeinen Kündigungsfristen.

Berichtstagsatzung: Bericht des Insolvenzverwalters über den Stand des Verfahrens.

Prüfungstagsatzung: angemeldete Forderungen werden geprüft und direkt im Verfahren anerkannt oder bestritten.

Sanierungsplantagsatzung: Sanierung ist geplant, hier wird über den Sanierungsplan abgestimmt.

Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Behält das Unternehmen die Eigenverwaltung, darf es in bestimmten Bereichen Personal abbauen. Kündigungen können innerhalb eines Monats nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen werden, benötigen jedoch die Zustimmung des Sanierungsverwalters. Für betroffene Arbeitnehmer entsteht dadurch ebenfalls ein Austrittsrecht.

Konkursabweisung

Wird ein Konkurs mangels Masse abgewiesen, bleibt das Arbeitsverhältnis voll aufrecht. Es stehen lediglich die klassischen arbeitsrechtlichen Beendigungsformen zur Verfügung.

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„Die Insolvenzeröffnung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Erst eine arbeitsrechtliche oder insolvenzspezifische Auflösungsform führt zur Beendigung.“

Allgemeine arbeitsrechtliche Auflösungsarten

Neben den insolvenzrechtlichen Sonderregeln bestehen weiterhin alle üblichen Beendigungsmöglichkeiten:

Diese gelten unabhängig vom Insolvenzstadium.

Besonderheiten beim Austritt wegen vorenthaltenem Entgelt

Ein vorzeitiger Austritt wegen ausständiger Entgeltzahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist nach Beginn des Insolvenzverfahrens nicht mehr zulässig. Mit der Eröffnung dürfen solche Rückstände nicht mehr beglichen werden, weshalb ein darauf gestützter Austritt keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter und die Arbeitspflicht bleibt bestehen.

Anspruch auf Insolvenz Entgelt

Ein Anspruch auf Insolvenz Entgelt besteht, wenn der Arbeitgeber wegen einer Insolvenz die offenen Entgelte nicht mehr zahlen kann.

Das Insolvenz Entgelt dient der finanziellen Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Anspruchsberechtigt sind:

Keinen Anspruch haben insbesondere:

Anmeldung und Antragstellung

Arbeitnehmer müssen offene Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden. Gleichzeitig ist der Antrag bei der zuständigen IEF Service GmbH zu stellen. Wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet, ist der Antrag ausschließlich bei der IEF Service GmbH einzubringen.

Fristen

Der Antrag auf Insolvenz Entgelt muss binnen sechs Monaten gestellt werden:

Wird das Arbeitsverhältnis nach Insolvenzeröffnung beendet, beginnt die Frist erneut zu laufen.

Gesicherte Zeiträume

Gesichert werden jene Ansprüche, die in den sechs Monaten vor der Insolvenzeröffnung oder vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig wurden. Ältere Forderungen bleiben nur dann geschützt, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit beim Arbeitsgericht eingeklagt wurden. Auch Zeitausgleich, der in diesem Zeitraum geldwert fällig wurde, fällt unter den Schutz des Insolvenz Entgelts.

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„Nur Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Sicherungszeiträume werden ersetzt. Wer Fristen versäumt, verliert den Anspruch auf Insolvenz Entgelt.“

Sicherung laufender Ansprüche nach der Insolvenzeröffnung

Kann der Insolvenzverwalter laufende Entgelte nicht bezahlen, gebührt auch dafür Insolvenz Entgelt. Arbeitnehmer müssen allerdings streng auf die maßgeblichen Zeitpunkte achten.

Berichterstattung findet statt

Ansprüche sind bis zur Berichtstagsatzung gesichert. Wird danach erstmals laufendes Entgelt nicht vollständig bezahlt, müssen Arbeitnehmer einen Austritt erklären, um den Anspruch auf Insolvenz Entgelt nicht zu verlieren. Der Sicherungszeitraum endet jedenfalls mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Berichterstattung findet nicht statt

Die Sicherung läuft bis zum Ende des dritten Monats nach Insolvenzeröffnung. Danach muss ein Austritt erklärt werden, sobald erstmals keine vollständige Zahlung erfolgt.

Beim Fall einer Konkursabweisung läuft die Sicherung bis zum Ende des dritten Monats nach dem Abweisungsbeschluss.

Unterbleibt der rechtzeitige Austritt, gehen die Ansprüche auf Insolvenz Entgelt für das laufende Entgelt verloren.

Nicht gesicherte Ansprüche

Kein Insolvenz Entgelt gebührt insbesondere für:

Solche Forderungen können lediglich im Insolvenzverfahren selbst angemeldet werden.

Prüfung der Ansprüche durch die IEF

Offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis werden nicht automatisch und ungekürzt ersetzt. Die IEF Service GmbH prüft nach Antragstellung, ob die geltend gemachten Forderungen in den zeitlichen und betragsmäßigen Grenzen des Insolvenz Entgelts liegen. Auch wenn der Insolvenzverwalter Forderungen anerkennt, ersetzt die IEF Service GmbH diese nicht automatisch vollständig. Sie prüft aktiv, ob die Ansprüche innerhalb der Höchstgrenzen liegen und ob gesetzliche Ausschlusstatbestände greifen.

Nach Abschluss dieser Prüfung ergeht ein Bescheid über das Insolvenz Entgelt. Die Dauer des Verfahrens hängt vom Umfang der notwendigen Prüfungen und den vorgelegten Beweismitteln ab.

Auszahlung des Insolvenz-Entgelts

Wird ein Antrag positiv entschieden, leistet die IEF Service GmbH die Auszahlung des Insolvenz Entgelts. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine weitgehende Absicherung, weil ihre offenen Ansprüche im Regelfall nahezu vollständig ersetzt werden. Andere Gläubiger müssen sich hingegen mit der im Verfahren erzielten Quote begnügen, sodass Arbeitnehmer deutlich besser gestellt sind.

Wird der Antrag abgelehnt, kann gegen den Bescheid Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer bleiben bis zum Ende des Entgeltanspruchs vollversichert. Die geleisteten Zahlungen gelten als echte Beitragszeiten und werden bei späteren Berechnungen im Sozialversicherungsrecht berücksichtigt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 25.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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