Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis
Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis
- Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis
- Sicherung offener Forderungen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz
- Insolvenzspezifische Auflösungsmöglichkeiten
- Allgemeine arbeitsrechtliche Auflösungsarten
- Besonderheiten beim Austritt wegen vorenthaltenem Entgelt
- Anspruch auf Insolvenz Entgelt
- Anmeldung und Antragstellung
- Fristen
- Gesicherte Zeiträume
- Sicherung laufender Ansprüche nach der Insolvenzeröffnung
- Nicht gesicherte Ansprüche
- Prüfung der Ansprüche durch die IEF
- Auszahlung des Insolvenz-Entgelts
- Sozialversicherung
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
Auswirkungen einer Insolvenz auf das Dienstverhältnis
Die Insolvenzeröffnung im Arbeitsverhältnis beendet bestehende Dienstverhältnisse nicht. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, bis eine arbeitsrechtliche oder insolvenzspezifische Beendigungsform gesetzt wird. Mit der Verfahrenseröffnung verändert sich jedoch die Risikosituation erheblich, weil das Recht Ansprüche je nach Zeitpunkt ihrer Entstehung unterschiedlich behandelt.
Sicherung offener Forderungen
Forderungen vor Insolvenzeröffnung
Forderungen der Arbeitnehmer aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung dürfen vom insolventen Arbeitgeber nicht mehr ausbezahlt werden. Diese offenen Löhne, Gehälter, Sonderzahlungen oder sonstigen Beendigungsansprüche sind jedoch über den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) abgesichert. Arbeitnehmer können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und parallel Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH beantragen.
Forderungen nach Insolvenzeröffnung
Laufende Entgelte wie Lohn, Gehalt sowie Urlaubs und Weihnachtsgeld müssen für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung weiterhin fristgerecht fließen. Sobald der Insolvenzverwalter nach der Berichtstagsatzung erstmals nicht vollständig bezahlt, muss der Arbeitnehmer aus arbeitsrechtlichen Gründen sofort den Austritt erklären.
Hinweis: Unterbleibt dieser Austritt, gehen Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt für offene und künftige Entgeltforderungen verloren. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist daher in dieser Phase unverzichtbar.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Ansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung dürfen nicht mehr ausbezahlt werden. Ihre Sicherung erfolgt ausschließlich über das Insolvenz Entgelt.“
Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat keine automatische Beendigung des aufrechten Arbeitsverhältnisses zur Folge. Arbeitnehmer müssen weiterhin zur Arbeit erscheinen und behalten ihren arbeitsrechtlichen Status. Nach österreichischem Recht entsteht kein automatisches Ende nach der Insolvenzeröffnung, sondern nur ein Wechsel der Zuständigkeit: Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers.
Insolvenzspezifische Auflösungsmöglichkeiten
Schließung im Konkurs oder im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Ordnet das Gericht die Schließung des Unternehmens an, kann der Insolvenzverwalter Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach diesem Beschluss kündigen, wobei diese Kündigung gemäß § 25 IO erfolgt. Dabei muss er lediglich die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Für den Zeitraum, der bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin verbleibt, entsteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Arbeitnehmer können zudem innerhalb derselben Frist einen berechtigten Austritt erklären.
Teilschließung
Bei der Schließung eines Betriebsteils besteht das außerordentliche Kündigungs- oder Austrittsrecht nur für dort beschäftigte Arbeitnehmer:innen.
Fortführung des Unternehmens
Wird die Fortführung in der Berichtstagsatzung beschlossen, kann der Insolvenzverwalter ebenfalls innerhalb eines Monats Kündigungen in einzuschränkenden Bereichen aussprechen. Auch hier haben gekündigte Arbeitnehmer ein Austrittsrecht. Die insolvenzspezifische Kündigung folgt weiterhin den allgemeinen Kündigungsfristen.
Berichtstagsatzung: Bericht des Insolvenzverwalters über den Stand des Verfahrens.
Prüfungstagsatzung: angemeldete Forderungen werden geprüft und direkt im Verfahren anerkannt oder bestritten.
Sanierungsplantagsatzung: Sanierung ist geplant, hier wird über den Sanierungsplan abgestimmt.
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Behält das Unternehmen die Eigenverwaltung, darf es in bestimmten Bereichen Personal abbauen. Kündigungen können innerhalb eines Monats nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen werden, benötigen jedoch die Zustimmung des Sanierungsverwalters. Für betroffene Arbeitnehmer entsteht dadurch ebenfalls ein Austrittsrecht.
Konkursabweisung
Wird ein Konkurs mangels Masse abgewiesen, bleibt das Arbeitsverhältnis voll aufrecht. Es stehen lediglich die klassischen arbeitsrechtlichen Beendigungsformen zur Verfügung.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die Insolvenzeröffnung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Erst eine arbeitsrechtliche oder insolvenzspezifische Auflösungsform führt zur Beendigung.“
Allgemeine arbeitsrechtliche Auflösungsarten
Neben den insolvenzrechtlichen Sonderregeln bestehen weiterhin alle üblichen Beendigungsmöglichkeiten:
- Kündigung,
- einvernehmliche Auflösung oder
- gerechtfertigter Austritt
Diese gelten unabhängig vom Insolvenzstadium.
Besonderheiten beim Austritt wegen vorenthaltenem Entgelt
Ein vorzeitiger Austritt wegen ausständiger Entgeltzahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist nach Beginn des Insolvenzverfahrens nicht mehr zulässig. Mit der Eröffnung dürfen solche Rückstände nicht mehr beglichen werden, weshalb ein darauf gestützter Austritt keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter und die Arbeitspflicht bleibt bestehen.
Anspruch auf Insolvenz Entgelt
Ein Anspruch auf Insolvenz Entgelt besteht, wenn der Arbeitgeber wegen einer Insolvenz die offenen Entgelte nicht mehr zahlen kann.
Das Insolvenz Entgelt dient der finanziellen Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Anspruchsberechtigt sind:
- Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge
- freie Dienstnehmer
- Heimarbeiter
- Hinterbliebene der genannten Anspruchsberechtigten
Keinen Anspruch haben insbesondere:
- Werkvertragsnehmer
- atypisch Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmer im Dienst des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde
- Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss
Anmeldung und Antragstellung
Arbeitnehmer müssen offene Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden. Gleichzeitig ist der Antrag bei der zuständigen IEF Service GmbH zu stellen. Wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet, ist der Antrag ausschließlich bei der IEF Service GmbH einzubringen.
Fristen
Der Antrag auf Insolvenz Entgelt muss binnen sechs Monaten gestellt werden:
- ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder
- ab Kenntnis eines abweisenden Gerichtsbeschlusses mangels kostendeckenden Vermögens
Wird das Arbeitsverhältnis nach Insolvenzeröffnung beendet, beginnt die Frist erneut zu laufen.
Gesicherte Zeiträume
Gesichert werden jene Ansprüche, die in den sechs Monaten vor der Insolvenzeröffnung oder vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig wurden. Ältere Forderungen bleiben nur dann geschützt, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit beim Arbeitsgericht eingeklagt wurden. Auch Zeitausgleich, der in diesem Zeitraum geldwert fällig wurde, fällt unter den Schutz des Insolvenz Entgelts.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Nur Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Sicherungszeiträume werden ersetzt. Wer Fristen versäumt, verliert den Anspruch auf Insolvenz Entgelt.“
Sicherung laufender Ansprüche nach der Insolvenzeröffnung
Kann der Insolvenzverwalter laufende Entgelte nicht bezahlen, gebührt auch dafür Insolvenz Entgelt. Arbeitnehmer müssen allerdings streng auf die maßgeblichen Zeitpunkte achten.
Berichterstattung findet statt
Ansprüche sind bis zur Berichtstagsatzung gesichert. Wird danach erstmals laufendes Entgelt nicht vollständig bezahlt, müssen Arbeitnehmer einen Austritt erklären, um den Anspruch auf Insolvenz Entgelt nicht zu verlieren. Der Sicherungszeitraum endet jedenfalls mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Berichterstattung findet nicht statt
Die Sicherung läuft bis zum Ende des dritten Monats nach Insolvenzeröffnung. Danach muss ein Austritt erklärt werden, sobald erstmals keine vollständige Zahlung erfolgt.
Beim Fall einer Konkursabweisung läuft die Sicherung bis zum Ende des dritten Monats nach dem Abweisungsbeschluss.
Unterbleibt der rechtzeitige Austritt, gehen die Ansprüche auf Insolvenz Entgelt für das laufende Entgelt verloren.
Nicht gesicherte Ansprüche
Kein Insolvenz Entgelt gebührt insbesondere für:
- verfallene oder verjährte Forderungen
- Ansprüche der BUAK (Urlaubsentgelt und Abfertigung im Baugewerbe)
- Einzelvereinbarungen der letzten sechs Monate vor Insolvenzeröffnung, die über arbeitsrechtliche Vorgaben hinausgehen
- freiwillige Abfertigungen und überhöhte Kündigungsentschädigungen
- Forderungen, die älter als sechs Monate sind und nicht eingeklagt wurden
Solche Forderungen können lediglich im Insolvenzverfahren selbst angemeldet werden.
Prüfung der Ansprüche durch die IEF
Offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis werden nicht automatisch und ungekürzt ersetzt. Die IEF Service GmbH prüft nach Antragstellung, ob die geltend gemachten Forderungen in den zeitlichen und betragsmäßigen Grenzen des Insolvenz Entgelts liegen. Auch wenn der Insolvenzverwalter Forderungen anerkennt, ersetzt die IEF Service GmbH diese nicht automatisch vollständig. Sie prüft aktiv, ob die Ansprüche innerhalb der Höchstgrenzen liegen und ob gesetzliche Ausschlusstatbestände greifen.
Nach Abschluss dieser Prüfung ergeht ein Bescheid über das Insolvenz Entgelt. Die Dauer des Verfahrens hängt vom Umfang der notwendigen Prüfungen und den vorgelegten Beweismitteln ab.
Auszahlung des Insolvenz-Entgelts
Wird ein Antrag positiv entschieden, leistet die IEF Service GmbH die Auszahlung des Insolvenz Entgelts. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine weitgehende Absicherung, weil ihre offenen Ansprüche im Regelfall nahezu vollständig ersetzt werden. Andere Gläubiger müssen sich hingegen mit der im Verfahren erzielten Quote begnügen, sodass Arbeitnehmer deutlich besser gestellt sind.
Wird der Antrag abgelehnt, kann gegen den Bescheid Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer bleiben bis zum Ende des Entgeltanspruchs vollversichert. Die geleisteten Zahlungen gelten als echte Beitragszeiten und werden bei späteren Berechnungen im Sozialversicherungsrecht berücksichtigt.