Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind betriebliche Events wie Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, Jubiläumsfeiern oder kulturelle Veranstaltungen, die allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen offenstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Teilnahme steuer- und sozialversicherungsfrei.

Betriebsveranstaltungen: Steuerfreie Firmenfeiern, Freibeträge und Risiken bei Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug in Österreich.

Steuer- und Beitragsfreiheit im Überblick

Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist pro Arbeitnehmer bis zu € 365,00 jährlich lohnsteuerfrei, sozialversicherungsfrei und lohnnebenkostenfrei.

Zusätzlich sind Sachzuwendungen, die im Rahmen solcher Veranstaltungen gewährt werden, bis zu € 186,00 pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei.

Wichtig ist, dass beide Beträge als Freibeträge ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass bei Überschreiten nur der übersteigende Teil steuerpflichtig wird.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Betriebsveranstaltungen stärken den Zusammenhalt im Unternehmen, doch steuerlich zählt nicht die Stimmung, sondern die Einhaltung der Freibeträge und Voraussetzungen.“

Geldwerter Vorteil

Betrifft die Kosten der Veranstaltung selbst. Also etwa Essen, Getränke, Musik, Raummiete oder Busfahrt. Der Arbeitnehmer bekommt hier kein Geschenk in die Hand, sondern nimmt an einer Veranstaltung teil. Der daraus entstehende Vorteil ist bis zu € 365,00 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Definition von Sachzuwendungen

Sachzuwendungen sind geldwerte Vorteile in Form von Sachleistungen. Sie dürfen jedoch keine individuelle Entlohnung darstellen.

Typische Beispiele sind:

Freibetrag und Freigrenze

Der Gesetzgeber stellt mit dem Freibetrag einen bestimmten Betrag steuerfrei. Überschreitet der Vorteil diesen Betrag, versteuert der Arbeitnehmer nur den übersteigenden Teil, während der Freibetrag weiterhin steuerfrei bleibt.

Beispiel:
Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung eine Sachzuwendung im Wert von € 300,00 bleiben € 186,00 steuerfrei. Nur die Differenz von € 114,00 ist zu versteuern.

Eine Freigrenze wirkt strenger, weil bei ihr klare Grenzen gelten. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, dann wird der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht bloß der übersteigende Teil.

Betriebsveranstaltung auch ohne große Feier

Für die Steuerfreiheit ist keine aufwendige Feier erforderlich.

Auch die bloße Übergabe von Weihnachtsgeschenken kann bereits als Betriebsveranstaltung gelten, wenn sie den eigentlichen Anlass der Zusammenkunft bildet. Entscheidend ist, dass es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt und nicht um eine individuelle Zuwendung an einzelne Arbeitnehmer.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Damit die Begünstigung greift, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Eine gezielte Begünstigung einzelner Führungskräfte kann die Steuerfreiheit gefährden.

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Unter denselben Voraussetzungen wie im Steuerrecht ist der Vorteil auch sozialversicherungsfrei.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 07.10.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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