Kinderrehabilitation

Kinderrehabilitation

Die Kinderrehabilitation ermöglicht Eltern nach § 14e AVRAG eine Freistellung von der Arbeitsleistung zur Begleitung ihres Kindes während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Die Begleitung ist für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr zulässig und setzt voraus, dass das Kind das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zweck dieser Regelung ist die nachhaltige medizinische und psychosoziale Stabilisierung minderjähriger Patienten, da die Anwesenheit einer nahen Bezugsperson Teil des therapeutischen Gesamtkonzepts sein kann.

Vier Wochen Freistellung für die Kinderrehabilitation. Anspruch, Fristen und Schutzbestimmungen kompakt erklärt.

Allgemeiner Überblick

Seit 1. November 2023 besteht gemäß § 14e AVRAG ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung zur Begleitung eines Kindes während einer stationären Rehabilitation. Diese Begleitung dient der medizinischen Unterstützung und der psychischen Stabilisierung des Kindes und ist als eigenständiger arbeitsrechtlicher Anspruch ausgestaltet.

Anspruchsberechtigt sind:

Die gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile ist nur erlaubt, wenn dies therapeutisch notwendig ist. Der sozialversicherungsrechtliche Träger oder das Land muss die Maßnahme bewilligen und die Bewilligung ist dem Arbeitgeber binnen einer Woche nach Erhalt vorzulegen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Kinderrehabilitation ist kein bloßes Entgegenkommen des Arbeitgebers. Sie ist ein klar geregelter Rechtsanspruch, der Eltern in einer hochbelastenden Lebenslage schützt.“

Kindesbegriff und Altersgrenze

Der Anspruch umfasst:

Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres. Die Regelung berücksichtigt damit die besonderen Bedürfnisse von Kindern, die während medizinischer Maßnahmen auf die dauerhafte Präsenz einer Vertrauensperson angewiesen sind.

Fristen für die Inanspruchnahme

Arbeitnehmer müssen die Bewilligung der Rehabilitation binnen einer Woche ab Zugang dem Arbeitgeber vorlegen. Zugleich sind Beginn und Dauer der Rehabilitation bekannt zu geben. Die Einhaltung dieser kurzen Fristen ist zwingend, da der Anspruch sonst nicht wirksam geltend gemacht wird.

Dauer der Freistellung

Der Anspruch auf Freistellung ist auf maximal vier Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Nutzen beide Elternteile die Möglichkeit gleichzeitig, bleibt auch in diesem Fall die gemeinsame Gesamtdauer auf vier Wochen beschränkt. Wird die Betreuung zwischen den Eltern aufgeteilt, muss jeder Abschnitt mindestens eine Woche dauern. Diese Vorgaben gewährleisten klare Strukturen und ermöglichen eine rechtlich abgesicherte Organisation der Betreuung während der Rehabilitation.

Beispiel

Ein Kind befindet sich vier Wochen in stationärer Rehabilitation. Beide Eltern möchten ihr Kind begleiten. Sie können dies entweder gemeinsam für die gesamte Dauer tun oder sich die Betreuung aufteilen. Entscheiden sie sich für eine Aufteilung, begleitet zunächst ein Elternteil das Kind für zwei Wochen, anschließend der andere Elternteil für weitere zwei Wochen. Eine gleichzeitige Begleitung beider Eltern über mehr als insgesamt vier Wochen ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Aufteilung in kürzere Abschnitte von weniger als einer Woche.

Verhältnis zu anderen Freistellungsansprüchen

Die begleitende Freistellung zur Kinderrehabilitation kann nicht mit anderen Pflege- oder Dienstverhinderungsansprüchen kombiniert werden. Eine Inanspruchnahme unmittelbar vor oder nach einer Pflegefreistellung oder Dienstverhinderung ist daher ausgeschlossen.

Beispiel:
Es ist unzulässig, zuerst einen Pflegeurlaub zu beanspruchen und unmittelbar danach die Rehabilitationsbegleitung anzutreten.

Kündigungsschutz

Nimmt ein Arbeitnehmer die Freistellung zur Kinderrehabilitation in Anspruch, besteht für diesen Zeitraum und bis vier Wochen nach Ende der Maßnahmen ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in diesem Zeitraum nur mit vorheriger gerichtlicher Zustimmung zulässig. Das Gericht hat eine Interessenabwägung vorzunehmen, wobei die familiäre Pflegesituation erhebliches Gewicht erhält. Nach dem Ende des besonderen Kündigungsschutzes greift der allgemeine Motivkündigungsschutz des Arbeitsverfassungsgesetzes.

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Finanz & Recht
„Wer ein Kind zu einer Rehamaßnahme begleitet, steht arbeitsrechtlich unter einem besonderen Schutzschirm. In dieser Zeit ist eine Kündigung nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich, weil das Gesetz die Fürsorgepflicht der Eltern ausdrücklich priorisiert.“

Pflegekarenzgeld sowie Kranken- und Pensionsversicherung

Für die Dauer der Freistellung gebührt ein Pflegekarenzgeld. Dieses steht für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr zu. Während der Freistellung bleibt die Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht, wodurch keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile entstehen. Mitarbeitervorsorgebeiträge fallen während dieser Zeit nicht an.

Ausführliche Informationen zum Pflegekarenzgeld lesen Sie hier.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 19.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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