Familienhospizkarenz

Familienhospizkarenz

Die Familienhospizkarenz ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre beruflichen Verpflichtungen vorübergehend anzupassen, um dadurch schwerstkranke Kinder oder sterbende nahe Angehörige zu begleiten. Je nach Situation kann das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit ruhend gestellt, die Arbeitszeit reduziert oder sogar die Lage der Arbeitszeit verändert werden. Gleichzeitig bleibt das Dienstverhältnis dabei aufrecht. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 14a und § 14b AVRAG, welche die Sterbebegleitung naher Angehöriger sowie die Begleitung schwerst erkrankter Kinder regeln.

Begleitung schwerstkranker Angehöriger: Regeln, Anspruch und Kündigungsschutz der Familienhospizkarenz nach AVRAG kompakt erklärt.

Zweck und Anwendungsbereich

Die Bestimmungen zur Familienhospizkarenz gelten ausschließlich für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse. Nicht erfasst sind:

Für den öffentlich-rechtlichen Bereich bestehen eigene Sonderregelungen zur Freistellung bei schwerer Erkrankung oder Sterbebegleitung von Angehörigen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Familienhospizkarenz schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Arbeitnehmern erlaubt, in existenziellen Lebenssituationen Verantwortung zu übernehmen, ohne das Dienstverhältnis zu gefährden.“

Anspruchsberechtigte Personen

Sterbebegleitung naher Angehöriger

Arbeitnehmer können eine Reduktion der Normalarbeitszeit, eine Änderung ihrer Arbeitszeit oder eine vollständige Freistellung verlangen, wenn sie einen nahen Angehörigen auf seinem letzten Lebensweg begleiten möchten. Als nahe Angehörige gelten insbesondere:

Ein gemeinsamer Haushalt ist dafür nicht erforderlich.

Begleitung schwerst erkrankter Kinder

Auch für die Betreuung schwerst erkrankter Kinder besteht ein Anspruch auf Familienhospizkarenz. Seit 1. November 2023 ist der bisher notwendige gemeinsame Haushalt entfallen. Der Anspruch besteht daher auch für Elternteile, die nicht mit dem Kind zusammenleben.

Bekanntgabe an den Arbeitgeber

Die Familienhospizkarenz muss dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Das Schreiben hat zu enthalten:

Auf Verlangen ist eine schriftliche Bestätigung zum Verwandtschaftsverhältnis vorzulegen.

Beginn der Maßnahme

Die Maßnahme tritt frühestens fünf Arbeitstage nach Zugang des Schreibens in Kraft.
Eine Verlängerung wird frühestens nach zehn Arbeitstagen wirksam.

Der Arbeitgeber kann innerhalb dieser Fristen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben. Bis zu einer allfälligen einstweiligen Verfügung dürfen Arbeitnehmer die Maßnahme dennoch antreten.

Dauer der Familienhospizkarenz

Sterbebegleitung naher Angehöriger

Begleitung schwersterkrankter Kinder

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Finanz & Recht
„Die Familienhospizkarenz wird erst nach kurzen Fristen wirksam, doch steht sie Betroffenen sofort offen, klare Regeln für Situationen, die keinen Aufschub dulden.“

Ende der Familienhospizkarenz

Die Maßnahme endet mit dem bekannt gegebenen Zeitraum oder mit Ablauf einer genehmigten Verlängerung. Fällt der Grund weg (aufgrund der Genesung des Kindes), ist der Arbeitgeber sofort zu informieren.

Eine vorzeitige Rückkehr ist möglich:

Finanzielle Unterstützung

Während der Familienhospizkarenz besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld, das beim Sozialministeriumservice zu beantragen ist.

Ausführliche Informationen zum Pflegekarenzgeld lesen Sie hier.

Diskriminierungsschutz

Die Familienhospizkarenz ist seit 1. November 2023 vom Gleichbehandlungsgesetz umfasst. Benachteiligungen wegen der Inanspruchnahme sind unzulässig.

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Vom Zeitpunkt der Bekanntgabe bis vier Wochen nach Ende der Maßnahme ist eine Kündigung oder Entlassung nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes wirksam.

Urlaubsrechtliche Folgen

Vollkarenzierung

Wird die Arbeitsleistung zur Gänze ausgesetzt, wird der Urlaubsanspruch entsprechend der verkürzten Dauer des Arbeitsjahres aliquotiert.

Reduzierte Arbeitszeit

Sozialversicherung

Vollkarenzierung

Reduzierte Arbeitszeit

Je nach Höhe des Entgelts ergeben sich folgende Varianten:

  1. unter Geringfügigkeitsgrenze:
    • Unfallversicherung durch den Arbeitgeber
    • Kranken- und Pensionsversicherung über AMS/Bund
  2. über Geringfügigkeitsgrenze, aber unter 2.300,10 Euro (2025):
    • Vollversicherung aus dem reduzierten Entgelt
    • Aufstockung der Pensionsbemessungsgrundlage durch den Bund
  3. ab 2.300,10 Euro:
    • keine besonderen SV-Regelungen zur Familienhospizkarenz mehr anwendbar
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„Ob Ruhen des Dienstverhältnisses oder reduzierte Arbeitszeit, die Familienhospizkarenz bringt differenzierte SV-Regeln mit sich. Eine sorgfältige Prüfung verhindert Beitragslücken und unerwartete Nachteile.“

Abfertigung

Abfertigung Alt

Maßgeblich ist das Entgelt des letzten vollen Kalendermonats vor Beginn der Familienhospizkarenz.

Abfertigung Neu

Während der Familienhospizkarenz besteht Anspruch auf Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse. Die Beiträge werden vom FLAF getragen.

Sterbebegleitung zu Hause

Mobile Hospiz- und Palliativteams unterstützen Familien insbesondere dann, wenn eine Sterbebegleitung zu Hause gewünscht wird. Die Betreuung umfasst dabei sowohl medizinische Versorgung und Schmerztherapie als auch psychosoziale Begleitung und organisatorische Unterstützung. Zudem sind diese Leistungen in Österreich für Betroffene kostenlos.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 09.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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