Bildungskarenz
Bildungskarenz
- Bildungskarenz
- Übergangsregelungen nach Außerkrafttreten!
- Allgemeines zur Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Förderung durch das AMS
- Voraussetzungen im Überblick
- Zuständigkeit
- Verhältnis von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
- Rechtsfolgen der Bildungskarenz
- Vorzeitige Beendigung der Bildungskarenz
- Auswirkungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Bildungskarenz
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bildungskarenz
Eine Bildungskarenz gem. § 11 AVRAG ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für einen bestimmten Zeitraum vollständig der Weiterbildung zu widmen. Dazu wird das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ruhegestellt, sodass weder Arbeitsleistung noch Entgelt geschuldet sind.
Übergangsregelungen nach Außerkrafttreten!
Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sind seit 31. März 2025 aufgehoben. Für Personen, deren Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld bis spätestens 31. März 2025 begonnen hat, gelten die früheren Regeln jedoch weiterhin für die gesamte zugesprochene Bezugsdauer.
Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die spätestens am 28. Februar 2025 eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben und deren Weiterbildung spätestens am 31. Mai 2025 startet.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die Bildungskarenz eröffnet Raum für Weiterbildung, indem das Arbeitsverhältnis ruhend gestellt wird. Trotz der gesetzlichen Änderungen bleiben bereits begonnene oder rechtzeitig vereinbarte Fälle vollständig nach den alten Regeln geschützt.“
Allgemeines zur Bildungskarenz
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. Die Bildungskarenz kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten vereinbart werden. Auch eine Aufteilung in mehrere Abschnitte ist möglich; jeder Abschnitt muss mindestens zwei Monate dauern. Innerhalb eines vierjährigen Zeitraums darf die Gesamtdauer der Bildungskarenz ein Jahr nicht überschreiten.
Auch Beschäftigte in Saisonbetrieben können Bildungskarenz vereinbaren, sofern sie bestimmte Mindestbeschäftigungszeiten erfüllen.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin nimmt zunächst vier Monate Bildungskarenz und vereinbart zwei Jahre später weitere drei Monate. Da jeder Abschnitt mindestens zwei Monate dauert und die Gesamtdauer innerhalb von vier Jahren unter zwölf Monaten bleibt, ist diese Aufteilung zulässig.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer nimmt innerhalb von vier Jahren bereits zehn Monate Bildungskarenz in Anspruch. Eine weitere Bildungskarenz von drei Monaten wäre nicht zulässig, weil die maximale Gesamtdauer von zwölf Monaten innerhalb dieses Zeitraums überschritten würde.
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit bietet eine Möglichkeit, Weiterbildung und Beruf zu kombinieren. Anstatt das Arbeitsverhältnis zu unterbrechen, wird die Normalarbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduziert. Die Teilzeitphase kann zwischen vier Monaten und zwei Jahren dauern und, wie bei der Bildungskarenz, innerhalb einer vierjährigen Rahmenfrist aufgeteilt werden.
Während der Bildungsteilzeit darf die Arbeitszeit nicht unter zehn Wochenstunden fallen. Außerdem muss die Reduktion zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit liegen.
Förderung durch das AMS
Weiterbildungsgeld
Während der Bildungskarenz besteht, bei erfüllter Anwartschaft, Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Dieses entspricht der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, beträgt aber mindestens 14,53 Euro pro Kalendertag. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens 20 Wochenstunden umfasst.
Für Personen mit Betreuungspflichten gegenüber Kindern unter sieben Jahren reicht ein Mindestumfang von 16 Wochenstunden, sofern keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht.
Voraussetzungen im Überblick:
- Erfüllte Anwartschaft auf Arbeitsgeld
- Arbeitsfähigkeit
- Anerkannte Weiterbildung im vorgeschriebenen Stundenausmaß
- Keine Nebenbeschäftigung über die Geringfügigkeitsgrenze
- Anspruchsdauer (max 1 Jahr in 4 Jahren) noch nicht ausgeschöpft
- Mindestens 6 Monate, bei Saisonbetrieben 3 Monate, durchgehende Pflichtversicherung beim selben Arbeitgeber
Bildungsteilzeitgeld
Während der Bildungsteilzeit gewährt das AMS ein Bildungsteilzeitgeld, sofern die vorherige Normalarbeitszeit zumindest sechs Monate unverändert war. Die Weiterbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen, und das Einkommen während der reduzierten Arbeitszeit muss die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.
Zuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung
Während der Bildungskarenz dürfen Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Dies ist sowohl bei einem anderen Arbeitgeber als auch beim bisherigen Arbeitgeber möglich, ohne dass dadurch der Anspruch auf Weiterbildungsgeld entfällt.
Werden jedoch Einkünfte aus Ausbildungen oder Ausbildungsprogrammen erzielt, die das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, ruht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die Förderung durch das AMS stellt sicher, dass Weiterbildung während der Karenz oder Teilzeit finanziell abgesichert bleibt. Entscheidend sind ein ausreichender Versicherungsverlauf, ein verbindliches Bildungsprogramm und die Einhaltung der maßgeblichen Stundenumfänge.“
Voraussetzungen im Überblick
Mindestbeschäftigungsdauer
Für beide Modelle gilt grundsätzlich eine Mindestbeschäftigung von sechs Monaten beim selben Arbeitgeber.
Bei Saisonbetrieben können auch zusammengerechnete Arbeitszeiten der letzten vier Jahre berücksichtigt werden.
Vereinbarungspflicht
Sowohl Bildungskarenz als auch Bildungsteilzeit erfordern immer eine einvernehmliche Vereinbarung.
Für die Bildungsteilzeit muss die Vereinbarung schriftlich erfolgen und folgende Inhalte enthalten:
- Beginn und Dauer
- Ausmaß der Arbeitszeitreduzierung
- Lage der Arbeitszeit
Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
Der Arbeitnehmer muss die tatsächliche Teilnahme nachweisen. Bei Hochschulstudien gelten z. B. folgende Mindestleistungen pro Semester:
• mindestens acht ECTS bzw. vier Semesterwochenstunden für Bildungskarenz
• mindestens vier ECTS bzw. zwei Semesterwochenstunden für Bildungsteilzeit
Bei außeruniversitären Ausbildungen ist ein wöchentlicher Umfang von 20 Wochenstunden erforderlich (16 bei Betreuungspflichten).
Ausnahme von der Bildungskarenz
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Schutzbestimmungen ohnehin von der Arbeit freigestellt sind, kann keine Bildungskarenz vereinbart werden. Das gilt insbesondere während eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz sowie während der Elternkarenz, des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes. In diesen Fällen schließt § 11 Abs 3 AVRAG eine Bildungskarenz ausdrücklich aus.
Zuständigkeit
Für die Entscheidung über Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld ist das AMS am Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers zuständig.
Verhältnis von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Die vierjährige Rahmenfrist gilt jeweils getrennt für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Daher schließen Vereinbarungen innerhalb derselben Rahmenfrist einander grundsätzlich aus.
Ein Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist nur in engen Grenzen möglich. Das Gesetz sieht dafür einen Umrechnungsschlüssel von 1 zu 2 vor.
Beispiel: Zwei Monate Bildungskarenz entsprechen vier Monaten Bildungsteilzeit.
Rechtsfolgen der Bildungskarenz
Entgelt
Während der Bildungskarenz entfällt der Anspruch auf Entgelt. Sonderzahlungen stehen nur für jene Teile des Jahres zu, in denen keine Bildungskarenz konsumiert wird.
Dienstzeitabhängige Ansprüche
Zeiten der Bildungskarenz sind, sofern Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln, nicht auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen, insbesondere nicht auf:
- verlängerte Kündigungsfristen
- höheren Urlaubsanspruch nach langen Dienstzeiten
- längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Abfertigung Alt
Urlaub
Im Urlaubsjahr entstehen nur aliquote Urlaubsansprüche entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit vor Beginn der Bildungskarenz.
Sozialversicherung
Mit Beginn der Bildungskarenz endet die Pflichtversicherung aus dem Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeber muss eine Abmeldung vornehmen.
Bezieht der Arbeitnehmer Weiterbildungsgeld, entsteht aufgrund dieses AMS-Bezuges eine Pflichtversicherung in Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Für spätere Ansprüche auf Arbeitslosengeld wird die Dauer der Bildungskarenz jedoch nicht als Anwartschaftszeit berücksichtigt.
Betriebliche Vorsorge
Für Zeiten der Bildungskarenz zahlt das AMS Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die Bildungskarenz verändert das Dienstverhältnis grundlegend: Die Hauptpflichten ruhen, der Entgeltanspruch entfällt und bestimmte Ansprüche knüpfen nur mehr an die aktiv zurückgelegte Dienstzeit an. Wer sie vereinbart, muss die rechtlichen Konsequenzen daher klar kennen und bewusst gestalten.“
Vorzeitige Beendigung der Bildungskarenz
Eine Bildungskarenz kann nur einvernehmlich beendet werden. Bricht der Arbeitnehmer seine Bildungsmaßnahme ab, entsteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Auswirkungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Bildungskarenz
Während einer Bildungskarenz besteht kein eigener Schutz vor Kündigungen. Erfolgt dennoch eine Beendigung des Dienstverhältnisses, kann der Arbeitnehmer diese anfechten, sofern er nachvollziehbar darlegen kann, dass der Arbeitgeber die Kündigung wegen der Inanspruchnahme der Bildungskarenz ausgesprochen hat.
Kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Weiterbildungsgeld nicht. Die Leistung wird in diesem Fall auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlt.
Anders verhält es sich bei folgenden Beendigungsformen:
- Kündigung durch den Arbeitnehmer
- unberechtigter vorzeitiger Austritt
- einvernehmliche Auflösung
In diesen Fällen entfällt das Weiterbildungsgeld ab Ende des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können allerdings bereits im Vorhinein vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Bildungskarenz einvernehmlich ausläuft.
Für die Berechnung der Abfertigung Alt sowie einer allfälligen Urlaubsersatzleistung ist das Entgelt maßgeblich, das der Arbeitnehmer im letzten Monat vor Beginn der Bildungskarenz bezogen hat.