Aufteilungsvereinbarungen
Aufteilungsvereinbarungen
Aufteilungsvereinbarungen
Aufteilungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Ehegatten, mit denen sie die nacheheliche Vermögensaufteilung selbst regeln. Sie können entweder vor der Scheidung oder im Zusammenhang mit der Scheidung geschlossen werden. Besonders relevant ist in der Praxis die Möglichkeit, über die Ehewohnung ein Opt-in oder Opt-out zu vereinbaren.
Vertragsfreiheit bei Vermögensfragen
Das FamRÄG 2009 hat den Ehegatten neue Möglichkeiten eröffnet, ihre Vermögensverhältnisse selbst zu gestalten. Bereits während aufrechter Ehe können sie vertraglich festlegen, wie im Falle einer Scheidung mit Gebrauchsvermögen, Ersparnissen und Schulden verfahren wird. Dadurch erhalten die Parteien frühzeitig Klarheit und sichern ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Es gibt zwei Hauptarten von Aufteilungsvereinbarungen:
- Vorwegvereinbarungen, die während der Ehe abgeschlossen werden,
- Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Scheidung
Vorwegvereinbarung
Eine Vorwegvereinbarung wird während der Ehe abgeschlossen und legt fest, wie das eheliche Vermögen im Falle einer Scheidung aufzuteilen ist.
- Sie kann das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse umfassen
- Vereinbarungen über die Ehewohnung und die ehelichen Ersparnisse bedürfen eines Notariatsaktes
- Für das übrige eheliche Gebrauchsvermögen genügt die Schriftform
Mehr zur Aufteilung ehelichen Vermögens lesen Sie hier.
Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Scheidung
Wird eine Aufteilungsvereinbarung im direkten Zusammenhang mit der Scheidung geschlossen, gelten keine strengen Formvorschriften.
- Es ist keine Notariatsakt erforderlich
- Gerichtliche Kontrollrechte bestehen nicht
- Nach Abschluss einer solchen Vereinbarung ist ein Aufteilungsantrag nicht mehr zulässig
Voraussetzung ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit der Scheidung besteht. Die Ehegatten müssen die Absicht haben, sich scheiden zu lassen oder bereits ein Scheidungsverfahren eingeleitet haben.
Zweck
Ziel einer Aufteilungsvereinbarung ist es, Vermögensgegenstände vom gerichtlichen Aufteilungsverfahren auszunehmen. Damit schaffen die Ehegatten Rechtssicherheit und können eine flexible, auf ihre Lebensumstände abgestimmte Lösung treffen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Aufteilungsvereinbarungen sind ein wertvolles Instrument, um Konflikte zu vermeiden. Sie erfordern aber klare juristische Gestaltung, damit sie nicht später vor Gericht scheitern.“
Opting-in und Opting-out
Opting in:
Ehegatten können vereinbaren, dass auch eingebrachte, geerbte oder geschenkte Ehewohnungen in das Aufteilungsverfahren einbezogen werden. Dafür ist ein Notariatsakt erforderlich.
Opting-out:
Umgekehrt können Ehegatten durch eine notarielle Vereinbarung festlegen, dass solche Ehewohnungen von der Aufteilung ausgeschlossen bleiben.
Anfechtung und Durchsetzung
Da es sich bei Aufteilungsvereinbarungen um zivilrechtliche Verträge handelt, gelten auch hier die allgemeinen Bestimmungen:
- Eine Anfechtung wegen Willensmängeln oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist möglich
- Die Durchsetzung erfolgt grundsätzlich im außerstreitigen Verfahren
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Aufteilungsvereinbarungen bieten Ehegatten zwar große Gestaltungsfreiheit, bergen jedoch erhebliche Risiken. Ohne fachliche Begleitung drohen Formfehler, die zur Unwirksamkeit führen können. Auch inhaltlich besteht die Gefahr, dass ein Ehegatte unangemessen benachteiligt wird oder die Vereinbarung später vom Gericht überprüft wird.
Zudem können wirtschaftliche Folgen, etwa bei der Ehewohnung oder größeren Vermögenswerten, gravierend sein. Mit anwaltlicher Unterstützung sichern Sie Ihre Rechte, vermeiden teure Fehler und schaffen eine faire, rechtlich belastbare Lösung.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Gerade bei Ehewohnungen oder größeren Ersparnissen ist anwaltliche Beratung unverzichtbar. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und die Vereinbarung auch langfristig Bestand hat.“