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Aufteilungsvereinbarungen

Aufteilungsvereinbarungen

Aufteilungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Ehegatten, mit denen sie die nacheheliche Vermögensaufteilung selbst regeln. Sie können entweder vor der Scheidung oder im Zusammenhang mit der Scheidung geschlossen werden. Besonders relevant ist in der Praxis die Möglichkeit, über die Ehewohnung ein Opt-in oder Opt-out zu vereinbaren.

Aufteilungsvereinbarungen ermöglichen Ehegatten seit dem FamRÄG 2009, ihr Vermögen bei Scheidung selbst zu regeln. Alles zu Formen, Notariatsakt und Risiken.

Vertragsfreiheit bei Vermögensfragen

Das FamRÄG 2009 hat den Ehegatten neue Möglichkeiten eröffnet, ihre Vermögensverhältnisse selbst zu gestalten. Bereits während aufrechter Ehe können sie vertraglich festlegen, wie im Falle einer Scheidung mit Gebrauchsvermögen, Ersparnissen und Schulden verfahren wird. Dadurch erhalten die Parteien frühzeitig Klarheit und sichern ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Es gibt zwei Hauptarten von Aufteilungsvereinbarungen:

Vorwegvereinbarung

Eine Vorwegvereinbarung wird während der Ehe abgeschlossen und legt fest, wie das eheliche Vermögen im Falle einer Scheidung aufzuteilen ist.

Mehr zur Aufteilung ehelichen Vermögens lesen Sie hier.

Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Scheidung

Wird eine Aufteilungsvereinbarung im direkten Zusammenhang mit der Scheidung geschlossen, gelten keine strengen Formvorschriften.

Voraussetzung ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit der Scheidung besteht. Die Ehegatten müssen die Absicht haben, sich scheiden zu lassen oder bereits ein Scheidungsverfahren eingeleitet haben.

Zweck

Ziel einer Aufteilungsvereinbarung ist es, Vermögensgegenstände vom gerichtlichen Aufteilungsverfahren auszunehmen. Damit schaffen die Ehegatten Rechtssicherheit und können eine flexible, auf ihre Lebensumstände abgestimmte Lösung treffen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Aufteilungsvereinbarungen sind ein wertvolles Instrument, um Konflikte zu vermeiden. Sie erfordern aber klare juristische Gestaltung, damit sie nicht später vor Gericht scheitern.“

Opting-in und Opting-out

Opting in:

Ehegatten können vereinbaren, dass auch eingebrachte, geerbte oder geschenkte Ehewohnungen in das Aufteilungsverfahren einbezogen werden. Dafür ist ein Notariatsakt erforderlich.

Opting-out:

Umgekehrt können Ehegatten durch eine notarielle Vereinbarung festlegen, dass solche Ehewohnungen von der Aufteilung ausgeschlossen bleiben.

Anfechtung und Durchsetzung

Da es sich bei Aufteilungsvereinbarungen um zivilrechtliche Verträge handelt, gelten auch hier die allgemeinen Bestimmungen:

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Aufteilungsvereinbarungen bieten Ehegatten zwar große Gestaltungsfreiheit, bergen jedoch erhebliche Risiken. Ohne fachliche Begleitung drohen Formfehler, die zur Unwirksamkeit führen können. Auch inhaltlich besteht die Gefahr, dass ein Ehegatte unangemessen benachteiligt wird oder die Vereinbarung später vom Gericht überprüft wird.

Zudem können wirtschaftliche Folgen, etwa bei der Ehewohnung oder größeren Vermögenswerten, gravierend sein. Mit anwaltlicher Unterstützung sichern Sie Ihre Rechte, vermeiden teure Fehler und schaffen eine faire, rechtlich belastbare Lösung.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Gerade bei Ehewohnungen oder größeren Ersparnissen ist anwaltliche Beratung unverzichtbar. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und die Vereinbarung auch langfristig Bestand hat.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

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Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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