Beantragung der Familienbeihilfe

Beantragung der Familienbeihilfe

Die Beantragung der Familienbeihilfe ist das Verfahren, mit dem Anspruchsberechtigte beim Finanzamt die Auszahlung dieser staatlichen Leistung geltend machen. Sie kann elektronisch über FinanzOnline oder mittels Formular in Papierform erfolgen.

Antrag auf Familienbeihilfe: Informationen zu Anspruch, erforderlichen Unterlagen, Fristen und dem Ablauf über FinanzOnline oder Formular

Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe

Antragsstellung

Grundsätzlich steht die Familienbeihilfe dem haushaltsführenden Elternteil zu. Gesetzlich wird dabei vermutet, dass die Mutter den Haushalt führt. In der Regel stellt also die Mutter den Antrag. Möchte stattdessen der Vater die Beihilfe beziehen, muss er nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder die Mutter muss schriftlich auf ihren Anspruch verzichten.

Zeitpunkt der Antragstellung

Seit Mai 2015 erfolgt die Zuerkennung der Familienbeihilfe für Neugeborene automatisch über die Meldung beim Standesamt. In diesen Fällen ist daher kein eigener Antrag erforderlich. In allen anderen Situationen müssen Eltern die Beihilfe selbst beantragen. Maßgeblich ist, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird, sobald die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Dies betrifft etwa den Zuzug nach Österreich oder den Beginn einer Ausbildung eines älteren Kindes. Eltern können die Familienbeihilfe zwar rückwirkend für bis zu fünf Jahre beantragen, doch nach Ablauf dieser Frist verlieren sie die Ansprüche endgültig.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Eine frühzeitige Antragstellung verhindert nicht nur Verzögerungen, sondern sichert auch rückwirkend den vollen Leistungsumfang.“

Antragstellung – digital oder auf Papier

Der Antrag auf Familienbeihilfe erfolgt in der Regel über FinanzOnline. Ohne bestehenden Zugang können Eltern die Registrierung entweder mit ID Austria vornehmen oder beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Im Online-Portal führt ein Formular Schritt für Schritt durch den Antrag. Abgefragt werden persönliche Daten, Angaben zum Kind, die Sozialversicherungsnummer und die IBAN. Nach vollständiger Eingabe können die Daten elektronisch übermittelt werden.

Alternativ steht das Formular Beih100 in Papierform zur Verfügung. Es lässt sich online herunterladen oder direkt beim Finanzamt abholen. Nach dem Ausfüllen erfolgt die Abgabe per Post oder persönlich. Da hierbei Postwege und manuelle Bearbeitung berücksichtigt werden müssen, dauert dieser Ablauf in der Regel länger.

Anspruch bei Volljährigen

Ab dem 18. Geburtstag besteht Familienbeihilfe nur, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert, etwa in Schule, Lehre oder Studium. Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem 24. Geburtstag, kann sich aber in Sonderfällen wie Zivildienst, Schwangerschaft oder längeren Studien bis 25 verlängern.

Ohne Ausbildung erlischt der Anspruch mit 18, eine Arbeitslosmeldung beim AMS genügt nicht. Das Finanzamt prüft bei volljährigen Kindern regelmäßig den Ausbildungsstatus, Studierende müssen ihre Studienzeit einhalten und Nachweise fristgerecht erbringen, sonst drohen Einstellung der Zahlungen und Rückforderungen.

Familienbeihilfe nach der Matura

Antragstellung bei Volljährigen

Direktauszahlung an das Kind

Vermeidung typischer Fehler

Bei der Beantragung der Familienbeihilfe entstehen immer wieder Missverständnisse und Versäumnisse. Oft gehen dadurch Ansprüche verloren oder es kommt zu Rückforderungen. Eine rechtzeitige Antragstellung und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sichern den vollen Anspruch.

Fristen und Verspätungen

Typische Fehler entstehen vor allem durch Fristversäumnisse, fehlende Meldungen oder unvollständige Angaben. Wird der Antrag zu spät gestellt, gehen Ansprüche verloren, da die Beihilfe nur fünf Jahre rückwirkend gewährt wird. Auch nicht gemeldete Änderungen wie ein Ausbildungsabbruch oder ein höheres Einkommen führen häufig zu Rückforderungen.

Nicht-Weitermelden von Änderungen

Häufig melden Eltern Änderungen nicht rechtzeitig, etwa einen Ausbildungsabbruch, einen Studienwechsel oder einen Auslandsaufenthalt des Kindes. Dadurch entstehen falsche Auszahlungen, die das Finanzamt später zurückfordert. Solche Rückforderungen betreffen oft mehrere Monate und können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Falsche oder unvollständige Angaben

Ein weiteres Problem stellen unvollständige oder falsche Angaben dar. Sie führen nicht nur zu Rückforderungen der Beihilfe, sondern können im Einzelfall auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. Sorgfältige und vollständige Angaben sind daher unerlässlich.

Einkommensgrenze des Kindes übersehen

Viele Eltern übersehen die Einkommensgrenze ab dem 20. Geburtstag des Kindes. Im Jahr 2025 beträgt sie € 17.212,00 jährlich. Überschreitet das Einkommen den festgelegten Betrag, zieht das Finanzamt die Familienbeihilfe anteilig wieder ein.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die meisten Probleme bei der Familienbeihilfe entstehen nicht durch fehlenden Anspruch, sondern durch verspätete Anträge oder nicht gemeldete Änderungen“

Rückwirkende Antragstellung

Die Familienbeihilfe lässt sich bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen. Im Antrag müssen die betreffenden Zeiträume angegeben und Nachweise wie Schulbestätigungen oder Meldenachweise beigelegt werden. Ansprüche, die länger als fünf Jahre zurückliegen, verfallen endgültig, weshalb eine frühzeitige Antragstellung besonders wichtig ist.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 24.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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