Beantragung der Familienbeihilfe
Beantragung der Familienbeihilfe
Beantragung der Familienbeihilfe
Die Beantragung der Familienbeihilfe ist das Verfahren, mit dem Anspruchsberechtigte beim Finanzamt die Auszahlung dieser staatlichen Leistung geltend machen. Sie kann elektronisch über FinanzOnline oder mittels Formular in Papierform erfolgen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt oder die Eltern leisten überwiegend Unterhalt
- Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern
- Er umfasst leibliche, adoptierte, Pflege- und Stiefkinder
- Ab dem 18. Lebensjahr setzt der Anspruch eine Ausbildung voraus, etwa Schule, Lehre oder Studium
- Grundsätzlich endet die Familienbeihilfe mit dem 24. Geburtstag, unter bestimmten Bedingungen spätestens mit 25
Antragsstellung
Grundsätzlich steht die Familienbeihilfe dem haushaltsführenden Elternteil zu. Gesetzlich wird dabei vermutet, dass die Mutter den Haushalt führt. In der Regel stellt also die Mutter den Antrag. Möchte stattdessen der Vater die Beihilfe beziehen, muss er nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder die Mutter muss schriftlich auf ihren Anspruch verzichten.
Zeitpunkt der Antragstellung
Seit Mai 2015 erfolgt die Zuerkennung der Familienbeihilfe für Neugeborene automatisch über die Meldung beim Standesamt. In diesen Fällen ist daher kein eigener Antrag erforderlich. In allen anderen Situationen müssen Eltern die Beihilfe selbst beantragen. Maßgeblich ist, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird, sobald die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Dies betrifft etwa den Zuzug nach Österreich oder den Beginn einer Ausbildung eines älteren Kindes. Eltern können die Familienbeihilfe zwar rückwirkend für bis zu fünf Jahre beantragen, doch nach Ablauf dieser Frist verlieren sie die Ansprüche endgültig.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Eine frühzeitige Antragstellung verhindert nicht nur Verzögerungen, sondern sichert auch rückwirkend den vollen Leistungsumfang.“
Antragstellung – digital oder auf Papier
Der Antrag auf Familienbeihilfe erfolgt in der Regel über FinanzOnline. Ohne bestehenden Zugang können Eltern die Registrierung entweder mit ID Austria vornehmen oder beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Im Online-Portal führt ein Formular Schritt für Schritt durch den Antrag. Abgefragt werden persönliche Daten, Angaben zum Kind, die Sozialversicherungsnummer und die IBAN. Nach vollständiger Eingabe können die Daten elektronisch übermittelt werden.
Alternativ steht das Formular Beih100 in Papierform zur Verfügung. Es lässt sich online herunterladen oder direkt beim Finanzamt abholen. Nach dem Ausfüllen erfolgt die Abgabe per Post oder persönlich. Da hierbei Postwege und manuelle Bearbeitung berücksichtigt werden müssen, dauert dieser Ablauf in der Regel länger.
Anspruch bei Volljährigen
Ab dem 18. Geburtstag besteht Familienbeihilfe nur, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert, etwa in Schule, Lehre oder Studium. Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem 24. Geburtstag, kann sich aber in Sonderfällen wie Zivildienst, Schwangerschaft oder längeren Studien bis 25 verlängern.
Ohne Ausbildung erlischt der Anspruch mit 18, eine Arbeitslosmeldung beim AMS genügt nicht. Das Finanzamt prüft bei volljährigen Kindern regelmäßig den Ausbildungsstatus, Studierende müssen ihre Studienzeit einhalten und Nachweise fristgerecht erbringen, sonst drohen Einstellung der Zahlungen und Rückforderungen.
Familienbeihilfe nach der Matura
- Nach der Matura besteht der Anspruch für vier Monate weiter, unabhängig davon, ob sofort eine Ausbildung beginnt.
- Beginnt das Kind die nächste Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, kann die Beihilfe auch länger zustehen.
Antragstellung bei Volljährigen
- Grundsätzlich stellen auch nach dem 18. Geburtstag die Eltern den Antrag.
- Nur in Ausnahmefällen kann das Kind selbst beantragen, z. B. wenn kein gemeinsamer Haushalt besteht und die Eltern keine Unterhaltspflicht erfüllen.
- Mit einer Heirat endet der Anspruch der Eltern, da dann der Ehepartner unterhaltspflichtig ist.
Direktauszahlung an das Kind
- Volljährige können die Auszahlung direkt auf ihr eigenes Konto beantragen (Formular Beih20).
- Anspruchsberechtigt bleiben die Eltern, Rückforderungen richten sich weiterhin an sie.
- Die Direktauszahlung betrifft ausschließlich den Zahlungsweg.
Vermeidung typischer Fehler
Bei der Beantragung der Familienbeihilfe entstehen immer wieder Missverständnisse und Versäumnisse. Oft gehen dadurch Ansprüche verloren oder es kommt zu Rückforderungen. Eine rechtzeitige Antragstellung und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sichern den vollen Anspruch.
Fristen und Verspätungen
Typische Fehler entstehen vor allem durch Fristversäumnisse, fehlende Meldungen oder unvollständige Angaben. Wird der Antrag zu spät gestellt, gehen Ansprüche verloren, da die Beihilfe nur fünf Jahre rückwirkend gewährt wird. Auch nicht gemeldete Änderungen wie ein Ausbildungsabbruch oder ein höheres Einkommen führen häufig zu Rückforderungen.
Nicht-Weitermelden von Änderungen
Häufig melden Eltern Änderungen nicht rechtzeitig, etwa einen Ausbildungsabbruch, einen Studienwechsel oder einen Auslandsaufenthalt des Kindes. Dadurch entstehen falsche Auszahlungen, die das Finanzamt später zurückfordert. Solche Rückforderungen betreffen oft mehrere Monate und können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Falsche oder unvollständige Angaben
Ein weiteres Problem stellen unvollständige oder falsche Angaben dar. Sie führen nicht nur zu Rückforderungen der Beihilfe, sondern können im Einzelfall auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. Sorgfältige und vollständige Angaben sind daher unerlässlich.
Einkommensgrenze des Kindes übersehen
Viele Eltern übersehen die Einkommensgrenze ab dem 20. Geburtstag des Kindes. Im Jahr 2025 beträgt sie € 17.212,00 jährlich. Überschreitet das Einkommen den festgelegten Betrag, zieht das Finanzamt die Familienbeihilfe anteilig wieder ein.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die meisten Probleme bei der Familienbeihilfe entstehen nicht durch fehlenden Anspruch, sondern durch verspätete Anträge oder nicht gemeldete Änderungen“
Rückwirkende Antragstellung
Die Familienbeihilfe lässt sich bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen. Im Antrag müssen die betreffenden Zeiträume angegeben und Nachweise wie Schulbestätigungen oder Meldenachweise beigelegt werden. Ansprüche, die länger als fünf Jahre zurückliegen, verfallen endgültig, weshalb eine frühzeitige Antragstellung besonders wichtig ist.