Mehrkindzuschlag

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag stellt gemäß §§ 9 ff FLAG einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss für Familien mit mindestens drei Kindern und einem niedrigen Familieneinkommen dar. Im Jahr 2025 beträgt der Mehrkindzuschlag ab dem dritten und jedem weiteren Kind € 24,40 pro Monat.

Der Mehrkindzuschlag ist ein Zuschuss für Familien mit mindestens drei Kindern und einem niedrigen Familieneinkommen.

Höhe des Mehrkindzuschlages

Im Jahr 2025 beträgt der Mehrkindzuschlag € 24,40 pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind.

Anspruch auf den Mehrkindzuschlag

Eltern erhalten den Mehrkindzuschlag nur, wenn sie sowohl die allgemeinen Voraussetzungen für die Familienbeihilfe als auch die zusätzlichen Bedingungen für den Zuschlag erfüllen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe

Besondere Voraussetzungen für den Mehrkindzuschlag

Zahl der Kinder

Um Anspruch auf den Mehrkindzuschlag zu haben, muss die Familie für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe beziehen. Der Mehrkindzuschlag gebührt dann für das dritte und jedes weitere Kind. Für das erste und zweite Kind fällt unabhängig von der Zahl der Kinder kein Mehrkindzuschlag an.

Zu den Kindern zählen nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptiv- und Pflegekinder, sodass das Gesetz unterschiedliche Familienkonstellationen abdeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt die Regelung sogar Kinder im EU-/EWR-Raum, sofern für sie österreichische Familienbeihilfe fließt und alle weiteren Kriterien vorliegen.

Auch Patchwork-Familien fallen unter diese Regelung. Beim Mehrkindzuschlag können die Kinder aus einem Haushalt, wenn teilweise vom Vater und teilweise von der Mutter Familienbeihilfe bezogen wird, zusammengerechnet werden. Die Eltern müssen sich in dem Fall einigen, wer den Mehrkindzuschlag erhalten soll, da die Leistung immer nur einem Elternteil zusteht und Doppelanträge zu Problemen führen würden.

Familieneinkommen

Den Mehrkindzuschlag erhält nur, wer im Jahr vor dem Antragsjahr mit dem zu versteuernden Familieneinkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze bleibt.

Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Die Behörden beurteilen den Anspruch auf den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2025 anhand des im Jahr 2024 erzielten Einkommens.

Um im Jahr 2025 einen Anspruch auf Mehrkindzuschlag zu erhalten, darf im Jahr 2024 die Einkommensgrenze von € 55.000 nicht überschritten worden sein. Die Berechnung des für die Gewährung des Mehrkindzuschlages zulässigen Familieneinkommens erfolgt analog der Ermittlung des für die Gewährung der Familienbeihilfe zulässigen Einkommens eines Kindes.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Der Mehrkindzuschlag stärkt gezielt Familien mit drei oder mehr Kindern und ergänzt die Familienbeihilfe um eine zusätzliche Unterstützung.“

Antrag auf Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird nicht automatisch gewährt. Anspruchsberechtigte müssen ihn für jedes Kalenderjahr neu beantragen. Er muss daher im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Beantragung ist kostenlos.

Rückwirkende Antragsstellung

Der Mehrkindzuschlag lässt sich ab dem Monat der Antragsstellung bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen. Ansprüche behalten nur fünf Jahre lang ihre Gültigkeit; danach berücksichtigt die Finanzverwaltung sie nicht mehr.

Auszahlung des Mehrkindzuschlages

Die Finanzverwaltung zahlt den Mehrkindzuschlag in der Regel automatisch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung aus.

Kombination mit anderen Leistungen

Familien können den Mehrkindzuschlag parallel zu anderen Leistungen nutzen. Er ergänzt die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und den Familienbonus Plus und bildet dadurch einen festen Bestandteil des abgestuften Systems staatlicher Familienförderung. In Kombination entsteht ein Instrumentarium, das sich an den unterschiedlichen finanziellen Belastungen von Familien orientiert.

Vermeidung typischer Fehler

Beim Mehrkindzuschlag kommt es häufig zu formalen Fehlern, die den Anspruch mindern oder zum Verlust führen können. Dazu zählen insbesondere:

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Viele Ansprüche gehen verloren, weil Eltern den Zuschlag nicht rechtzeitig beantragen oder die Einkommensgrenze falsch einschätzen.“

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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