Mehrkindzuschlag
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Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag stellt gemäß §§ 9 ff FLAG einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss für Familien mit mindestens drei Kindern und einem niedrigen Familieneinkommen dar. Im Jahr 2025 beträgt der Mehrkindzuschlag ab dem dritten und jedem weiteren Kind € 24,40 pro Monat.
Höhe des Mehrkindzuschlages
Im Jahr 2025 beträgt der Mehrkindzuschlag € 24,40 pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind.
Anspruch auf den Mehrkindzuschlag
Eltern erhalten den Mehrkindzuschlag nur, wenn sie sowohl die allgemeinen Voraussetzungen für die Familienbeihilfe als auch die zusätzlichen Bedingungen für den Zuschlag erfüllen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt oder die Eltern leisten überwiegend Unterhalt
- Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Er umfasst leibliche, adoptierte, Pflege- und Stiefkinder.
- Ab dem 18. Lebensjahr setzt der Anspruch eine Ausbildung voraus, etwa Schule, Lehre oder Studium.
- Grundsätzlich endet die Familienbeihilfe mit dem 24. Geburtstag, unter bestimmten Bedingungen spätestens mit 25.
Besondere Voraussetzungen für den Mehrkindzuschlag
- Familienbeihilfebezug für mindestens drei Kinder
- Jährliches Familieneinkommen unter € 55.000
Zahl der Kinder
Um Anspruch auf den Mehrkindzuschlag zu haben, muss die Familie für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe beziehen. Der Mehrkindzuschlag gebührt dann für das dritte und jedes weitere Kind. Für das erste und zweite Kind fällt unabhängig von der Zahl der Kinder kein Mehrkindzuschlag an.
Zu den Kindern zählen nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptiv- und Pflegekinder, sodass das Gesetz unterschiedliche Familienkonstellationen abdeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt die Regelung sogar Kinder im EU-/EWR-Raum, sofern für sie österreichische Familienbeihilfe fließt und alle weiteren Kriterien vorliegen.
Auch Patchwork-Familien fallen unter diese Regelung. Beim Mehrkindzuschlag können die Kinder aus einem Haushalt, wenn teilweise vom Vater und teilweise von der Mutter Familienbeihilfe bezogen wird, zusammengerechnet werden. Die Eltern müssen sich in dem Fall einigen, wer den Mehrkindzuschlag erhalten soll, da die Leistung immer nur einem Elternteil zusteht und Doppelanträge zu Problemen führen würden.
Familieneinkommen
Den Mehrkindzuschlag erhält nur, wer im Jahr vor dem Antragsjahr mit dem zu versteuernden Familieneinkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze bleibt.
Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Die Behörden beurteilen den Anspruch auf den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2025 anhand des im Jahr 2024 erzielten Einkommens.
Um im Jahr 2025 einen Anspruch auf Mehrkindzuschlag zu erhalten, darf im Jahr 2024 die Einkommensgrenze von € 55.000 nicht überschritten worden sein. Die Berechnung des für die Gewährung des Mehrkindzuschlages zulässigen Familieneinkommens erfolgt analog der Ermittlung des für die Gewährung der Familienbeihilfe zulässigen Einkommens eines Kindes.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Der Mehrkindzuschlag stärkt gezielt Familien mit drei oder mehr Kindern und ergänzt die Familienbeihilfe um eine zusätzliche Unterstützung.“
Antrag auf Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag wird nicht automatisch gewährt. Anspruchsberechtigte müssen ihn für jedes Kalenderjahr neu beantragen. Er muss daher im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Beantragung ist kostenlos.
Rückwirkende Antragsstellung
Der Mehrkindzuschlag lässt sich ab dem Monat der Antragsstellung bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen. Ansprüche behalten nur fünf Jahre lang ihre Gültigkeit; danach berücksichtigt die Finanzverwaltung sie nicht mehr.
Auszahlung des Mehrkindzuschlages
Die Finanzverwaltung zahlt den Mehrkindzuschlag in der Regel automatisch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung aus.
Kombination mit anderen Leistungen
Familien können den Mehrkindzuschlag parallel zu anderen Leistungen nutzen. Er ergänzt die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und den Familienbonus Plus und bildet dadurch einen festen Bestandteil des abgestuften Systems staatlicher Familienförderung. In Kombination entsteht ein Instrumentarium, das sich an den unterschiedlichen finanziellen Belastungen von Familien orientiert.
Vermeidung typischer Fehler
Beim Mehrkindzuschlag kommt es häufig zu formalen Fehlern, die den Anspruch mindern oder zum Verlust führen können. Dazu zählen insbesondere:
- Nicht gestellter Antrag: Der Zuschlag wird nicht automatisch gewährt und muss aktiv beantragt werden.
- Unterlassene jährliche Antragstellung: Der Anspruch gilt jeweils nur für ein Kalenderjahr und erfordert jedes Jahr einen neuen Antrag.
- Überschreiten der Einkommensgrenze: Bereits ein geringfügiges Überschreiten der Grenze von € 55.000,00 schließt den Zuschlag vollständig aus.
- Fehlende Abstimmung in Patchwork-Familien: Der Zuschlag kann nur an einen Elternteil ausbezahlt werden. Doppelte Anträge oder fehlende Verzichtserklärungen führen zu Problemen.
- Versäumte Fristen: Rückwirkende Anträge sind nur innerhalb von fünf Jahren möglich, danach erlöschen die Ansprüche endgültig.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Viele Ansprüche gehen verloren, weil Eltern den Zuschlag nicht rechtzeitig beantragen oder die Einkommensgrenze falsch einschätzen.“