Kinderabsetzbetrag

Kinderabsetzbetrag in Österreich

Der Kinderabsetzbetrag gem. § 33 Abs. 3 EStG stellt einen steuerlichen Absetzbetrag dar und ergänzt die Familienbeihilfe, um die finanzielle Situation von Familien zu entlasten. Er wird monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und steht allen Beziehern dieser Leistung unabhängig vom Einkommen zu.

Der Kinderabsetzbetrag entlastet Familien monatlich und ergänzt die Familienbeihilfe. Anspruch, Höhe und Zusammenspiel im Überblick.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Familienbeihilfe bildet gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag eine zentrale Unterstützung für Eltern. Damit beide Leistungen ausbezahlt werden können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich vor allem auf den Wohnsitz, das Alter und die Ausbildung des Kindes beziehen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Der Kinderabsetzbetrag stärkt das System der Familienförderung, weil er unabhängig vom Einkommen allen Familien eine verlässliche Zusatzleistung bietet.“

Zielsetzung des Kinderabsetzbetrags

Der Kinderabsetzbetrag verfolgt das Ziel, Familien in Österreich durch eine gezielte finanzielle Entlastung zu unterstützen. Er ergänzt die Familienbeihilfe und sorgt dafür, dass Eltern monatlich einen fixen Zuschuss erhalten, der unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit besteht. Damit stärkt er die finanzielle Stabilität von Haushalten mit Kindern und trägt zu einer gleichmäßigen Förderung aller Familien bei.

Steuerrechtliche Einordnung

Das Einkommensteuerrecht regelt den Kinderabsetzbetrag, berücksichtigt ihn jedoch nicht im Rahmen der üblichen Steuerveranlagung. Stattdessen erfolgt die Auszahlung automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe.

Dadurch verbindet er steuerliche Grundlagen mit der Funktion einer regelmäßigen Geldleistung. Diese Kombination macht ihn zu einer Besonderheit im österreichischen Fördersystem, weil er rechtlich im Steuerrecht angesiedelt ist, praktisch jedoch die Wirkung einer monatlichen Transferzahlung entfaltet.

Einheitlicher Betrag für alle Kinder

Der Kinderabsetzbetrag beträgt derzeit € 70,90 pro Monat und Kind. Der Staat zahlt diesen Betrag zusätzlich zur altersabhängigen Familienbeihilfe und gewährt ihn für jedes Kind in gleicher Höhe, unabhängig von Alter oder Familienkonstellation. Der Gesetzgeber erhöht die Beträge regelmäßig, um die Kaufkraft an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Familien profitieren daher sowohl kurzfristig von einer monatlichen Entlastung als auch langfristig von einer stabilen Unterstützung.

Beantragung

Die Behörden berücksichtigen den Kinderabsetzbetrag automatisch und zahlen ihn gemeinsam mit der Familienbeihilfe aus, ohne dass ein eigener Antrag nötig ist.

Damit entsteht ein klarer Ablauf, der Familien von zusätzlichem Aufwand entlastet und die Verwaltung vereinfacht.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, meistens rund um den 8. Tag des Monats, und sorgt dadurch für eine regelmäßige sowie verlässliche Unterstützung. Auf diese Weise bleibt die finanzielle Planungssicherheit erhalten und die Familien können die Leistung fest in ihr Haushaltsbudget einbeziehen.

Der Staat zahlt den Kinderabsetzbetrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe aus und erhöht damit direkt die finanzielle Stabilität von Familien.

Typische Missverständnisse

Im Zusammenhang mit dem Kinderabsetzbetrag treten häufig falsche Annahmen auf:

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Der Kinderabsetzbetrag darf nicht mit der Familienbeihilfe verwechselt werden, denn beide Leistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich nur im Zusammenspiel.“

Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Der Kinderabsetzbetrag ergänzt zentrale familienbezogene Leistungen wie die Familienbeihilfe, den Familienbonus Plus, den Mehrkindzuschlag und die erhöhte Familienbeihilfe, sodass ein umfassendes Unterstützungspaket entsteht.

Er steht unabhängig vom Einkommen oder von der Anzahl der Kinder zu und verstärkt in Kombination mit den anderen Leistungen eine abgestufte Förderung, die unterschiedliche Situationen berücksichtigt.

Dieses Zusammenspiel schafft ein System, das einerseits die vielfältigen finanziellen Belastungen von Familien abfedert und andererseits gleichzeitig eine breite soziale Absicherung gewährleistet.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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