Kinderabsetzbetrag
Kinderabsetzbetrag
Kinderabsetzbetrag in Österreich
Der Kinderabsetzbetrag gem. § 33 Abs. 3 EStG stellt einen steuerlichen Absetzbetrag dar und ergänzt die Familienbeihilfe, um die finanzielle Situation von Familien zu entlasten. Er wird monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und steht allen Beziehern dieser Leistung unabhängig vom Einkommen zu.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Familienbeihilfe bildet gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag eine zentrale Unterstützung für Eltern. Damit beide Leistungen ausbezahlt werden können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich vor allem auf den Wohnsitz, das Alter und die Ausbildung des Kindes beziehen.
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt oder die Eltern leisten überwiegend Unterhalt
- Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern
- Er umfasst leibliche, adoptierte, Pflege- und Stiefkinder
- Ab dem 18. Lebensjahr setzt der Anspruch eine Ausbildung voraus, etwa Schule, Lehre oder Studium
- Grundsätzlich endet die Familienbeihilfe mit dem 24. Geburtstag, unter bestimmten Bedingungen spätestens mit 25
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Der Kinderabsetzbetrag stärkt das System der Familienförderung, weil er unabhängig vom Einkommen allen Familien eine verlässliche Zusatzleistung bietet.“
Zielsetzung des Kinderabsetzbetrags
Der Kinderabsetzbetrag verfolgt das Ziel, Familien in Österreich durch eine gezielte finanzielle Entlastung zu unterstützen. Er ergänzt die Familienbeihilfe und sorgt dafür, dass Eltern monatlich einen fixen Zuschuss erhalten, der unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit besteht. Damit stärkt er die finanzielle Stabilität von Haushalten mit Kindern und trägt zu einer gleichmäßigen Förderung aller Familien bei.
Steuerrechtliche Einordnung
Das Einkommensteuerrecht regelt den Kinderabsetzbetrag, berücksichtigt ihn jedoch nicht im Rahmen der üblichen Steuerveranlagung. Stattdessen erfolgt die Auszahlung automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe.
Dadurch verbindet er steuerliche Grundlagen mit der Funktion einer regelmäßigen Geldleistung. Diese Kombination macht ihn zu einer Besonderheit im österreichischen Fördersystem, weil er rechtlich im Steuerrecht angesiedelt ist, praktisch jedoch die Wirkung einer monatlichen Transferzahlung entfaltet.
Einheitlicher Betrag für alle Kinder
Der Kinderabsetzbetrag beträgt derzeit € 70,90 pro Monat und Kind. Der Staat zahlt diesen Betrag zusätzlich zur altersabhängigen Familienbeihilfe und gewährt ihn für jedes Kind in gleicher Höhe, unabhängig von Alter oder Familienkonstellation. Der Gesetzgeber erhöht die Beträge regelmäßig, um die Kaufkraft an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Familien profitieren daher sowohl kurzfristig von einer monatlichen Entlastung als auch langfristig von einer stabilen Unterstützung.
Beantragung
Die Behörden berücksichtigen den Kinderabsetzbetrag automatisch und zahlen ihn gemeinsam mit der Familienbeihilfe aus, ohne dass ein eigener Antrag nötig ist.
Damit entsteht ein klarer Ablauf, der Familien von zusätzlichem Aufwand entlastet und die Verwaltung vereinfacht.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, meistens rund um den 8. Tag des Monats, und sorgt dadurch für eine regelmäßige sowie verlässliche Unterstützung. Auf diese Weise bleibt die finanzielle Planungssicherheit erhalten und die Familien können die Leistung fest in ihr Haushaltsbudget einbeziehen.
Der Staat zahlt den Kinderabsetzbetrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe aus und erhöht damit direkt die finanzielle Stabilität von Familien.
Typische Missverständnisse
Im Zusammenhang mit dem Kinderabsetzbetrag treten häufig falsche Annahmen auf:
- Viele gehen davon aus, dass der Kinderabsetzbetrag separat beantragt werden muss. Tatsächlich erfolgt die Auszahlung automatisch.
- Der Kinderabsetzbetrag wird häufig mit der Familienbeihilfe verwechselt, obwohl beide Leistungen klar voneinander getrennt sind.
- Manchmal besteht der Irrglaube, die Höhe hänge vom Einkommen ab. In Wahrheit bleibt der Betrag fix und unabhängig von den individuellen Einkommensverhältnissen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Der Kinderabsetzbetrag darf nicht mit der Familienbeihilfe verwechselt werden, denn beide Leistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich nur im Zusammenspiel.“
Zusammenspiel mit anderen Leistungen
Der Kinderabsetzbetrag ergänzt zentrale familienbezogene Leistungen wie die Familienbeihilfe, den Familienbonus Plus, den Mehrkindzuschlag und die erhöhte Familienbeihilfe, sodass ein umfassendes Unterstützungspaket entsteht.
Er steht unabhängig vom Einkommen oder von der Anzahl der Kinder zu und verstärkt in Kombination mit den anderen Leistungen eine abgestufte Förderung, die unterschiedliche Situationen berücksichtigt.
Dieses Zusammenspiel schafft ein System, das einerseits die vielfältigen finanziellen Belastungen von Familien abfedert und andererseits gleichzeitig eine breite soziale Absicherung gewährleistet.