Nebenjob trotz Vollzeitjob: Diese Regel entscheidet, ob Ärger mit dem Arbeitgeber droht

Nebenjob erlaubt oder riskant? Diese Regeln zu Arbeitszeit, Konkurrenz und Kündigung sollten Beschäftigte in Österreich kennen, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Nebenjob erlaubt oder riskant? Wann Arbeitgeber einschreiten dürfen und welche Folgen bei Konkurrenz oder Arbeitszeitverstößen drohen.

Nebenjob trotz Vollzeitjob

Ein zweites Einkommen klingt verlockend. Gerade wenn Miete, Lebensmittel und Energie teurer werden, kann ein Nebenjob finanziell Luft verschaffen. Doch genau hier lauert ein Risiko, das viele unterschätzen: Nicht jeder Nebenjob ist automatisch unproblematisch.

Denn obwohl Beschäftigte in Österreich grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisse haben dürfen, kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen einschreiten. Und manchmal reicht schon eine scheinbar harmlose Tätigkeit, um arbeitsrechtliche Folgen auszulösen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein Nebenjob ist oft erlaubt, aber nicht grenzenlos. Entscheidend ist, ob Arbeitszeit, Konkurrenz und Vertrauen im Hauptjob gewahrt bleiben.“

Der Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt

Die wichtigste Nachricht zuerst: Ein Nebenjob ist in Österreich grundsätzlich erlaubt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen ein weiteres Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eingehen. Eine Benachteiligung wegen einer zulässigen Mehrfachbeschäftigung ist verboten. Das ergibt sich aus dem Recht auf Mehrfachbeschäftigung nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.

Das bedeutet: Ein Arbeitgeber darf eine erlaubte Nebenbeschäftigung nicht einfach zum Anlass nehmen, jemanden schlechter zu behandeln, zu kündigen oder zu entlassen. Ganz so frei ist die Sache aber nicht.

Die gefährliche Grenze liegt oft nicht im Vertrag

Viele denken zuerst an den Arbeitsvertrag. Steht dort kein ausdrückliches Nebenbeschäftigungsverbot, wirkt der Nebenjob sicher. Doch das stimmt nicht immer.

Auch ohne ausdrückliches Verbot kann ein Nebenjob problematisch werden, wenn er mit den Arbeitszeitregeln kollidiert oder dem bestehenden Arbeitsverhältnis schadet. Die Arbeitszeiten aus mehreren Jobs werden zusammengerechnet, daher darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit insgesamt nicht überschritten werden.

Das kann besonders bei Vollzeitjobs heikel werden. Wer nach einem langen Arbeitstag zusätzlich regelmäßig arbeitet, kann schneller an Grenzen stoßen, als es auf den ersten Blick scheint.

Wann der Arbeitgeber den Nebenjob stoppen kann

Ein Arbeitgeber kann im Einzelfall verlangen, dass eine weitere Beschäftigung unterbleibt. Dafür braucht es aber einen sachlichen Grund.

Ein solcher Grund liegt vor, wenn der zweite Job mit arbeitszeitrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar ist. Ebenso kann der Arbeitgeber einschreiten, wenn die Nebenbeschäftigung der Arbeit im Hauptjob abträglich ist.

Abträglich bedeutet: Der Nebenjob wirkt sich nachteilig auf den Betrieb aus. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand, dem eigenen Arbeitgeber Konkurrenz macht, Kundschaft abwirbt oder sogenannte Pfuscharbeit leistet. Auch eine Tätigkeit, die die Leistungsfähigkeit im Hauptjob deutlich beeinträchtigt, kann problematisch werden.

Muss ein erlaubter Nebenjob gemeldet werden?

Eine erlaubte Nebenbeschäftigung muss grundsätzlich nur dann gemeldet werden, wenn eine Meldepflicht vereinbart wurde. Das kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in internen Richtlinien stehen.

Trotzdem kann eine vorherige Information sinnvoll sein. Denn wer den Arbeitgeber früh einbindet und im Zweifel eine schriftliche Zustimmung einholt, reduziert spätere Konflikte. Besonders wichtig ist das, wenn die neue Tätigkeit in einem ähnlichen Bereich liegt oder die Arbeitszeiten eng werden könnten.

Die Folgen eines verbotenen Nebenjobs können hart sein

Ein unzulässiger Nebenjob ist kein kleines Missverständnis. Je nach Fall kann er bis zur berechtigten Entlassung führen. Zusätzlich kommen Schadenersatzansprüche oder Herausgabeansprüche des Arbeitgebers in Betracht.

Auch vertragliche Nebenbeschäftigungsverbote können eine Rolle spielen. Überschreitet eine Nebenbeschäftigung klare Grenzen und zerstört sie das Vertrauen, kann daraus der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit entstehen.

Die einfache Faustregel für den Alltag

Ein Nebenjob ist meistens erlaubt, solange drei Punkte passen:

Er überschreitet zusammen mit dem Hauptjob nicht die zulässige Arbeitszeit. Er macht dem Arbeitgeber keine Konkurrenz. Und er beeinträchtigt die Leistung im Hauptjob nicht.

Genau diese drei Punkte entscheiden in der Praxis darüber, ob ein Nebenjob unproblematisch bleibt oder plötzlich zum Risiko wird. Wer zusätzlich eine Meldepflicht im Vertrag hat, muss auch diese beachten.

Fazit: Erlaubt ist mehr, als viele glauben, aber nicht alles

Ein Nebenjob neben dem Hauptjob ist in Österreich grundsätzlich erlaubt. Das ist für viele Beschäftigte eine wichtige Entlastung, weil ein zweites Einkommen den finanziellen Druck senken kann.

Doch erlaubt bedeutet nicht grenzenlos. Arbeitszeit, Konkurrenz und betriebliche Nachteile bilden die entscheidenden Grenzen. Besonders gefährlich wird es, wenn der Nebenjob im gleichen Geschäftszweig liegt oder ohne Zustimmung ein eigenes kaufmännisches Unternehmen betrieben wird.

Die überraschende Wahrheit lautet daher: Nicht der Nebenjob selbst ist das Problem. Entscheidend ist, ob er die falsche Grenze überschreitet.

Zuletzt geändert: 20.07.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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