Bonusmeilen

Bonusmeilen

Bonusmeilen sind Gutschriften aus Vielfliegerprogrammen, die Arbeitnehmer im Rahmen von Dienstreisen sammeln. Löst der Arbeitnehmer diese beruflich erworbenen Bonusmeilen später für private Zwecke ein, entsteht im Zeitpunkt der Einlösung ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

Bonusmeilen im Arbeitsverhältnis: Steuerliche Behandlung, Sachbezug und Nutzung von Vielfliegermeilen in Österreich verständlich erklärt.

Steuerpflicht erst bei Einlösung der Bonusmeilen

Entscheidend ist nicht die Gutschrift der Meilen, sondern deren Einlösung für private Zwecke. Erst in diesem Zeitpunkt fließt dem Arbeitnehmer ein Vorteil zu. Der Vorteil besteht in den ersparten Aufwendungen, etwa in den Kosten eines vergleichbaren Flugtickets. Dieser Vorteil gilt als Arbeitslohn von dritter Seite, weil er von der Fluglinie und nicht vom Arbeitgeber gewährt wird.

Der Vorteil unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss ihn im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklären.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer sammelt auf Dienstreisen Bonusmeilen und löst diese später für einen privaten Flug ein. Maßgeblich ist der Wert des ersparten Tickets. Dieser Betrag ist im Jahr der Einlösung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zu versteuern.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Bonusmeilen aus Dienstreisen sind kein harmloser Nebeneffekt, sondern können steuerlich relevant sein. Wer sie privat nutzt, sollte die rechtlichen Konsequenzen kennen.“

Kein Sachbezug bei dienstlicher Verwendung

Kein steuerpflichtiger Vorteil liegt vor, wenn

Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich gilt der Vorteil aus privat genutzten Bonusmeilen hingegen als Entgelt von dritter Seite.

Die Beitragspflicht entsteht erst im Zeitpunkt der Einlösung der Meilen, weil dem Arbeitnehmer dadurch ein konkreter Vorteil zufließt. Der Vorteil ist daher als laufender Bezug zu behandeln und folglich jenem Beitragszeitraum zuzuordnen, in dem die Einlösung tatsächlich erfolgt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 29.09.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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