Home-Office-Pauschale

Home-Office-Pauschale

Die Home-Office-Pauschale bzw. Telearbeitspauschale ist ein steuerlicher Pauschalbetrag für Arbeitnehmer in Österreich, die im Homeoffice arbeiten. Sie soll die typischen Kosten für Arbeitsmittel abgelten, ohne dass einzelne Belege eingereicht werden müssen.

Die Telearbeit bezeichnet jede berufliche Tätigkeit, die außerhalb des arbeitgebenden Büros ausgeübt wird. Damit sind nicht nur klassische Homeoffice-Tage erfasst, sondern auch Arbeit in Co-Working-Spaces oder an anderen externen Orten.

Telearbeit in Österreich verständlich erklärt. Überblick über Pauschale, Voraussetzungen und steuerliche Vorteile für Home Office Tage.

Höhe der Telearbeitspauschale

Für Telearbeitstage steht ein Pauschalbetrag von € 3,00 pro Tag zur Verfügung. Die Pauschale lässt sich für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr ansetzen und erreicht dadurch einen Jahresbetrag von bis zu € 300,00. Die Anerkennung erfolgt entweder direkt über den Arbeitgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.

Arbeitgeber können den Pauschalbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Wird die Pauschale nicht oder nur teilweise vom Arbeitgeber geleistet, erfolgt eine ergänzende Berücksichtigung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Das Finanzamt erkennt nur den Differenzbetrag an, den der Arbeitgeber noch nicht steuerfrei vergütet hat.

Beispiel:

100 Home-Office-Tage im Jahr.
Home-Office-Pauschale € 3,00 x 100 Tage = € 300,00.
Von AG wird € 1,50 pro Telearbeitstag bezahlt (100 Tage x €1,50) = €150,00.
Differenzbetrag von € 150,00 wird als Telearbeitspauschale anerkannt.

Mit dem Pauschalbetrag gelten anteilige Kosten des Arbeitszimmers sowie digitale Arbeitsmittel als abgegolten. Dazu gehören insbesondere Strom, Heizung, Mietanteile, Internetverbindung, Telefonleistungen sowie Hard- und Software.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, sollte die Pauschale nutzen, sie bündelt Aufwand in einen fairen, leicht handhabbaren Steuervorteil.“

Ergonomische Arbeitsmittel

Neben dem Pauschalbetrag besteht eine eigene Absetzmöglichkeit für ergonomische Arbeitsmittel. Jährlich lassen sich bis zu € 300,00 für Anschaffungen wie Bürosessel, Schreibtisch oder geeignete Beleuchtung steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine Mindestzahl von 26 Telearbeitstagen im Kalenderjahr.

Übersteigen die Anschaffungskosten den Jahresbetrag, berücksichtigt das Finanzamt den Rest im Folgejahr, sofern erneut mindestens 26 Telearbeitstage vorliegen. Zusammen mit der Telearbeitspauschale sind daher jährlich bis zu € 600,00 steuerlich absetzbar.

Ausführliche Informationen zu Homeoffice lesen Sie hier.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 18.03.2026
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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