Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich in der Regel einmal jährlich erhalten. Es handelt sich um den sogenannten 13. Monatsbezug, der üblicherweise im November oder Dezember ausbezahlt wird.
Das Weihnachtsgeld dient dazu, die erhöhten Ausgaben rund um die Weihnachtszeit abzufedern und stellt arbeitsrechtlich keinen automatischen Bestandteil des Grundgehalts dar. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn er sich aus einem Kollektivvertrag, einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus einer langjährigen betrieblichen Übung ergibt.
Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, dass Weihnachtsgeld gesetzlich vorgeschrieben sei. Tatsächlich kennt das österreichische Arbeitsrecht keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Entscheidend ist immer die konkrete Rechtsgrundlage.
Ein Anspruch kann sich ergeben aus:
- einem anwendbaren Kollektivvertrag
- einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
- einer betrieblichen Übung bei regelmäßiger und vorbehaltloser Auszahlung über mehrere Jahre
Ohne eine solche Grundlage besteht kein durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Weihnachtsgeld aus Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag
In vielen Branchen ist das 13. Monatgehalt im Kollektivvertrag verbindlich geregelt. Dort finden sich meist klare Bestimmungen zur Höhe, zum Auszahlungszeitpunkt und zu allfälligen Kürzungen bei unterjährigem Ein- oder Austritt.
Ist kein Kollektivvertrag anwendbar, kann der Anspruch direkt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Fehlt auch dort eine Regelung, kommt es auf die tatsächliche Praxis im Betrieb an.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Weihnachtsgeld ist keine freiwillige Nettigkeit, sondern eine arbeitsrechtliche Frage, die sich ausschließlich nach Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder gelebter Praxis im Betrieb entscheidet.“
Höhe des Weihnachtsgelds
Die Höhe des Weihnachtsgelds richtet sich nach der jeweils anwendbaren arbeitsrechtlichen Grundlage, insbesondere nach dem Kollektivvertrag. In der Praxis entspricht das Weihnachtsgeld in vielen Branchen einem vollen Monatslohn beziehungsweise Monatsgehalt.
Sonderzahlungen sind im österreichischen Abgabenrecht regelmäßig begünstigt behandelt, weshalb das Weihnachtsgeld im Regelfall einer günstigeren Besteuerung unterliegt als laufender Arbeitslohn. Dadurch fällt der Nettoauszahlungsbetrag häufig höher aus, als es bei einer Auszahlung als gewöhnlicher Monatsbezug der Fall wäre.
Ob Überstundenentgelte, Prämien und andere variable Entgeltbestandteile beim Weihnachtsgeld mitzuzählen sind, richtet sich nach dem Kollektivvertrag oder einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Teilzeit sind regelmäßig geleistete Mehrstunden bei der Berechnung zu berücksichtigen, während Überstunden nur dann einzubeziehen sind, wenn dies vorgesehen ist. Insgesamt hängt die konkrete Höhe des Weihnachtsgeldes von den jeweiligen kollektivvertraglichen Berechnungsregeln und den individuellen Entgeltbestandteilen ab.
Weihnachtsgeld bei unterjährigem Eintritt oder Austritt
Besteht das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird das Weihnachtsgeld in der Regel aliquot berechnet. Die Sonderzahlung steht dann nur für jenen Zeitraum zu, in dem tatsächlich ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden hat. Maßgeblich ist die Anzahl der Monate, die im betreffenden Jahr beim jeweiligen Arbeitgeber zurückgelegt wurden.
Bei einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten ergibt sich daher typischerweise ein Anspruch von rund einem Viertel der vorgesehenen Sonderzahlung. Die konkreten Berechnungsregeln und allfälligen Voraussetzungen ergeben sich aus dem anwendbaren Kollektivvertrag oder aus einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung.
Weihnachtsgeld bei Kündigung oder Entlassung
Wird das Arbeitsverhältnis durch eigene Kündigung oder durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet, besteht regelmäßig ein Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld. Die Höhe ergibt sich aus der Beschäftigungsdauer im laufenden Kalenderjahr und wird nach den tatsächlich zurückgelegten Monaten berechnet. Welche Berechnungsweise im Einzelnen gilt und ob Besonderheiten zu beachten sind, richtet sich nach den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Kollektivvertrags.
Weihnachtsgeld während der Kurzarbeit
Während einer Phase der Kurzarbeit bleibt der Anspruch auf Weihnachtsgeld grundsätzlich unverändert bestehen. Die Sonderzahlung ist daher in der Regel in jener Höhe zu leisten, die auch ohne Kurzarbeit angefallen wäre. Kurzarbeit wirkt sich damit nicht auf die Bemessung des Weihnachtsgeldes aus, sofern keine abweichenden kollektivvertraglichen Sonderregelungen vorgesehen sind.
Weihnachtsgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen. Entscheidend ist nicht das Ausmaß der Beschäftigung, sondern ob eine entsprechende Anspruchsgrundlage vorhanden ist. Maßgeblich sind auch hier die Regelungen des jeweils anwendbaren Kollektivvertrags oder eine vertragliche Vereinbarung, die Sonderzahlungen ausdrücklich vorsehen.
Weihnachtsgeld für Pensionisten
Auch Pensionistinnen und Pensionisten erhalten in Österreich Weihnachtsgeld. In diesem Zusammenhang wird jedoch nicht von Weihnachtsgeld, sondern von einer Pensionssonderzahlung gesprochen. Diese Sonderzahlung stellt eine zusätzliche Leistung zur laufenden Pension dar und soll, ähnlich wie bei Erwerbstätigen, finanzielle Mehrbelastungen im Jahresverlauf abfedern.
Auch die Pensionssonderzahlungen unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Sie werden begünstigt besteuert, allerdings greifen bei höheren Pensionsbezügen stufenweise Abschläge, wodurch sich die Höhe der Sonderzahlung reduzieren kann. Maßgeblich sind dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die individuelle Höhe der Pension.