Sorgfaltspflichten der Arbeitnehmer

Sorgfaltspflichten der Arbeitnehmer

Sorgfaltspflichten der Arbeitnehmer bezeichnen die arbeitsrechtliche Verpflichtung, übertragene Aufgaben gewissenhaft, fachgerecht und unter Schonung der betrieblichen Interessen auszuführen. Sie ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, aus gesetzlichen Nebenpflichten sowie insbesondere aus der arbeitsrechtlichen Treuepflicht.

Diese Pflichten betreffen nicht nur die persönliche Arbeitsleistung, sondern auch den verantwortungsvollen Umgang mit Betriebsmitteln, Betriebseinrichtungen und sensiblen Informationen des Arbeitgebers.

Sorgfaltspflichten von Arbeitnehmern einfach erklärt. Pflichten, Haftung und Umgang mit Betriebsmitteln verständlich dargestellt.

Im österreichischen Arbeitsrecht sind Sorgfaltspflichten eng mit der sogenannten Treuepflicht verbunden. Diese Treuepflicht ist keine bloße moralische Erwartung, sondern eine rechtlich anerkannte Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Sie verpflichtet Arbeitnehmer dazu, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu wahren und alles zu unterlassen, was dem Betrieb schaden könnte.

Aus dieser Treuepflicht leitet sich hauptsächlich die Verpflichtung ab, mit anvertrautem Firmeneigentum sorgfältig, sachgerecht und schonend umzugehen. Dabei ist nicht entscheidend, ob eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist. Die Pflicht besteht bereits kraft Gesetzes als Teil des arbeitsrechtlichen Grundverhältnisses.

Schutzobjekte

Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf sämtliche Gegenstände und Anlagen, die dem Arbeitnehmer zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zur Verfügung gestellt werden.

Zu den Betriebsmitteln zählen:

Zur Betriebseinrichtung gehören:

Arbeitnehmer haben diese Einrichtungen und Mittel so zu verwenden, dass Schäden, Abnützungen über das übliche Maß hinaus oder betriebliche Störungen vermieden werden.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Sorgfaltspflichten im Arbeitsverhältnis sind kein bloßes Gebot der Höflichkeit, sondern eine rechtlich verbindliche Verpflichtung, die den verantwortungsvollen Umgang mit Arbeit, Betriebsmitteln und betrieblichen Interessen sicherstellt.“

Nutzungsregelungen durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist berechtigt, für Betriebsmittel und Betriebseinrichtungen Nutzungsregelungen festzulegen. Diese Befugnis ergibt sich in der Regel aus dem Eigentumsrecht oder aus sonstigen rechtlichen Positionen des Arbeitgebers, etwa als Mieter oder Nutzungsberechtigter.

Solche Regelungen können:

Zweck dieser Regelungen ist die ordnungsgemäße, sichere und zweckentsprechende Nutzung der betrieblichen Ressourcen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten, solange sie sachlich gerechtfertigt und rechtlich zulässig sind.

Pflichtwidriges Verhalten und Haftungsfolgen

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine Sorgfaltspflichten, kann dies arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ein pflichtwidriges Verhalten liegt dann vor, wenn Betriebsmittel unsachgemäß verwendet oder betriebliche Sicherheitsvorschriften missachtet werden.

Ein typisches Beispiel ist die Schädigung eines IT-Systems durch das Herunterladen nicht autorisierter oder virusinfizierter Software. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen.

Die Haftung des Arbeitnehmers richtet sich dabei in der Regel nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Dieses Gesetz sieht eine abgestufte Haftung vor, die das Verschulden des Arbeitnehmers, die Art der Tätigkeit sowie das Risiko der Arbeit berücksichtigt. Leichte Fahrlässigkeit führt häufig zu einer Mäßigung oder zum Ausschluss der Haftung, während grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz weitergehende Folgen haben können.

Besondere Sorgfaltspflichten in regulierten Berufsgruppen

In regulierten Berufsgruppen gelten besonders strenge Sorgfaltspflichten, weil diese Berufe mit sensiblen Informationen, erheblichem Vermögensbezug und besonderem Vertrauen verbunden sind. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter müssen daher nicht nur allgemeine Sorgfaltsmaßstäbe einhalten, sondern auch spezielle berufsrechtliche und gesetzliche Vorgaben beachten.

In regulierten Berufsgruppen gelten besonders strenge Sorgfaltspflichten, weil diese Berufe mit sensiblen Informationen, erheblichem Vermögensbezug und besonderem Vertrauen verbunden sind. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter müssen daher nicht nur allgemeine Sorgfaltsmaßstäbe einhalten, sondern auch spezielle berufsrechtliche und gesetzliche Vorgaben beachten.

Gleichzeitig müssen diese Berufsgruppen ihre Verschwiegenheit wahren, Interessenkonflikte vermeiden und ihre Tätigkeit fachlich sorgfältig, unabhängig und nach dem aktuellen Stand der beruflichen Anforderungen ausüben.

Verstöße können weitreichende Folgen haben, etwa Schadenersatzansprüche, Disziplinarmaßnahmen, Geldstrafen oder im Extremfall den Verlust der Berufsbefugnis.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 10.06.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Gratis Erstgespräch: jetzt buchen
Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

Die Redaktion

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Herausgeberin, Wirtschaftsjuristin
Finanzen, Steuern, Soziales
Rechtsanwalt Peter Harlander Mag. Peter Harlander
Herausgeber, Rechtsanwalt
Recht
Vertrag widerrufen