Betriebskindergarten und Kinderbetreuungszuschuss

Betriebskindergarten und Kinderbetreuungszuschuss

Ein Betriebskindergarten ist eine vom Arbeitgeber betriebene oder beherrschte elementare Bildungseinrichtung für die Kinder seiner Mitarbeiter. Ein Kinderbetreuungszuschuss ist eine freiwillige soziale Zuwendung des Arbeitgebers zur Finanzierung externer Kinderbetreuung.

Seit 1.1.2024 beträgt die steuer- und sozialabgabenfreie Höchstgrenze für Zuschüsse € 2.000,00 pro Kind und Kalenderjahr.

Betriebskindergarten und Kinderbetreuungszuschuss: Steuerfreie Gestaltung, Voraussetzungen und Risiken für Arbeitgeber in Österreich.

Betriebskindergarten durch den Arbeitgeber

Betreibt der Arbeitgeber selbst einen Kindergarten oder eine vergleichbare elementare Bildungseinrichtung, liegt kein steuerpflichtiger Sachbezug vor, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerfrei ist der kostenlose oder vergünstigte Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung wie Kindergarten oder Kinderkrippe, selbst wenn auch betriebsfremde Kinder aufgenommen werden.

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzung ist die Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Einrichtung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die tatsächliche organisatorische Kontrolle innehaben muss. Er kann sich zwar eines externen Betreibers bedienen, darf jedoch nicht bloß einzelne Plätze in einer fremden Einrichtung anmieten.

Fehlt diese Verfügungsmacht, kommt statt dessen nur die Begünstigung für Kinderbetreuungszuschüsse in Betracht.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein Betriebskindergarten oder ein steuerfreier Kinderbetreuungszuschuss ist nicht nur familienpolitisch sinnvoll, sondern auch ein wirksames Instrument moderner Personalstrategie. Entscheidend ist jedoch die rechtssichere Umsetzung.“

Kinderbetreuungszuschuss durch den Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber keinen eigenen Kindergarten, sondern gewährt einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, gelten andere Voraussetzungen.

Seit 1.1.2024 sind bis zu € 2.000,00 pro Kind und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzungen für Steuer- und Beitragsfreiheit

Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt, müssen kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sein:

Erhält der Ehepartner den Kinderabsetzbetrag, steht die Steuerbefreiung nicht zu.

Ausführliche Informationen zum Kinderabsetzbetrag lesen Sie hier.

Form der Auszahlung

Die steuerfreie Gewährung ist nur unter bestimmten Formen zulässig.

Zulässig sind insbesondere:

Erfolgt eine reine Barauszahlung ohne Nachweis oder außerhalb der gesetzlichen Vorgaben, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Steuer- und Beitragsfreiheit setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Vorteil allen Arbeitnehmern oder zumindest sachlich abgegrenzten Gruppen gewährt.

Eine willkürliche Begünstigung einzelner Personen kann die Steuerfreiheit gefährden.

Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen und Familienbonus

Wenn der Arbeitgeber einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss zahlt, verliert der Arbeitnehmer nicht automatisch den Anspruch auf den Familienbonus Plus.

Der Familienbonus Plus ist eine eigene Steuerbegünstigung für Kinder, die an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft. Er hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt.

Wenn Betreuungskosten bereits durch einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers gedeckt sind, kann der Arbeitnehmer diese Kosten nicht noch einmal steuerlich geltend machen. Was bereits steuerfrei vom Arbeitgeber bezahlt wurde, kann nicht zusätzlich als steuerlich absetzbare Ausgabe angesetzt werden.

Kurz zusammengefasst:

Ausführliche Informationen zum Familienbonus Plus lesen Sie hier.

Sozialversicherung

Unter denselben Voraussetzungen wie im Steuerrecht ist der Zuschuss auch sozialversicherungsfrei.

Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, liegt beitragspflichtiges Entgelt vor.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 05.10.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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