Urlaubsgeld
Urlaubsgeld
Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist eine in Österreich weitverbreitete Sonderzahlung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem laufenden Entgelt erhalten. Es wird je nach Branche Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt.
Obwohl das 14. Monatsgehalt in der Arbeitswelt fest verankert ist, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Voraussetzungen, die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung ergeben sich ausschließlich aus Kollektivverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen.
Das Urlaubsgeld soll die finanzielle Belastung während des Urlaubs abfedern und ermöglicht Beschäftigten, ihre Freizeit mit größerer wirtschaftlicher Sicherheit zu genießen.
Viele Branchenkollektivverträge regeln das Urlaubsgeld ausdrücklich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einem solchen Vertrag unterliegen, erhalten das Urlaubsgeld unabhängig vom Beschäftigungsausmaß. Dadurch profitieren auch:
- geringfügig Beschäftigte
- Teilzeitkräfte
- vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wer hingegen einen freien Dienstvertrag hat, erhält Urlaubsgeld nur dann, wenn dies individuell vereinbart und schriftlich festgehalten wurde.
Höhe des Urlaubsgeldes
In vielen Kollektivverträgen beträgt das Urlaubsgeld ein volles Bruttomonatsgehalt bzw. ein voller Bruttomonatslohn. Es kann aber je nach Branche oder betrieblicher Vereinbarung abweichen.
Üblicherweise erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim 14. Monatsgehalt netto mehr als beim regulären Arbeitsentgelt, weil der Gesetzgeber diese Sonderzahlung steuerlich begünstigt. Diese steuerliche Entlastung macht die Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders attraktiv.
Arbeitgeber zahlen das 14. Monatsgehalt nur für jene Monate aus, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des Kalenderjahres tatsächlich gearbeitet haben.
Die Aliquotierung ist notwendig, weil Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld immer den tatsächlich geleisteten Dienstmonaten entsprechen sollen – und nicht automatisch einem ganzen Kalenderjahr.
Auszahlung des Urlaubsgeldes in Österreich
Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber und orientiert sich an folgenden Modellen:
- einmalige Auszahlung, meist im Juni
- zweimalige Auszahlung, häufig Sommer und Winter
- quartalsweise Aufteilung gemeinsam mit anderen Sonderzahlungen
- betriebsindividuelle Regelungen, sofern vertraglich vereinbart
In vielen Branchen ist es üblich, Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemeinsam als Sonderzahlungen zu definieren.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Urlaubsgeld ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern ein klar geregelter Entgeltbestandteil, der nach Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag berechnet und im Streitfall konsequent eingefordert werden sollte.“
Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
In der Praxis werden die Begriffe oft verwechselt. Juristisch handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Ansprüche:
- Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt wird.
- Urlaubsentgelt ist jenes normale Entgelt, das während des Konsums des Urlaubs zusteht, obwohl in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht wird.
14. Monatsgehalt bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Endet ein Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr, zahlen Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das anteilige Urlaubsgeld für jene Monate aus, in denen sie bereits gearbeitet haben. Dafür teilen Arbeitgeber das jährliche Urlaubsgeld in der Regel durch zwölf und berücksichtigen nur die tatsächlich zurückgelegten Dienstmonate. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sonderzahlung der tatsächlichen Dauer des Dienstverhältnisses entspricht und weder eine Über- noch eine Unterbegünstigung eintritt.
Auch bei einem unterjährigen Austritt berücksichtigen Arbeitgeber die bereits erarbeiteten Teile des Urlaubsgeldes in der Endabrechnung und zahlen diese aus.