Sabbatical

Sabbatical

Ein Sabbatical ist ein arbeitsrechtliches Zeitmodell, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine länger andauernde berufliche Auszeit ermöglicht, ohne das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu beenden. Das Dienstverhältnis bleibt während der Auszeit grundsätzlich aufrecht, ebenso die sozialversicherungsrechtliche Absicherung.

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer reduziert vorübergehend das laufende Entgelt oder baut gezielt Zeitguthaben auf und nutzt diese anschließend in einer zusammenhängenden Freizeitphase für das Sabbatical.

Berufliche Auszeit in Österreich einfach erklärt. Wann ein Sabbatical möglich ist, welche Rechte gelten und worauf rechtlich zu achten ist.

Der Begriff des Sabbatjahres stammt aus der Tora, der hebräischen Bibel, und bezeichnete ursprünglich ein Ruhejahr. Amerikanische Universitätsprofessoren machten das Sabbatical im modernen Arbeitskontext bekannt, indem sie diese Zeit gezielt für Forschung und Weiterbildung nutzten.

Heute steht weniger die akademische Weiterentwicklung im Vordergrund, sondern zunehmend die bewusste Distanz zum Berufsalltag, um neue Energie zu gewinnen oder persönliche Projekte zu verwirklichen.

Sabbatical im öffentlichen Dienst in Österreich

In Österreich besteht ausschließlich für öffentlich Bedienstete ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Dieser Anspruch ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Ein Sabbatical kann nur gewährt werden, wenn:

Die berufliche Auszeit kann in der Regel sechs bis zwölf Monate dauern. Auch kürzere Modelle sind möglich. Während des sogenannten Freijahres bleibt das Dienstverhältnis aufrecht, ebenso die Pflichtversicherung.

Üblich ist die Vereinbarung einer sogenannten Rahmenzeit. Innerhalb dieses Zeitraums erhält die oder der Bedienstete ein reduziertes Entgelt. Ein typisches Modell sieht eine fünfjährige Rahmenzeit vor: Die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer erhält in dieser Zeit 80 Prozent des Monatsbezugs und nimmt danach als Ausgleich ein Jahr bezahlte Auszeit.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein Sabbatical ist kein Urlaub im klassischen Sinn, sondern ein arbeitsrechtlich gestaltetes Zeitmodell, das nur dann Sicherheit bietet, wenn Dauer, Entgelt und Rückkehr klar geregelt sind.“

Sabbatical in der Privatwirtschaft

In der Privatwirtschaft besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical. Eine berufliche Auszeit kann ausschließlich auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vereinbart werden. Weder kann ein Sabbatical eingefordert, noch vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden.

Alle Vereinbarungen sollten aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich festgehalten werden. Inhaltlich sind Dauer, Finanzierung, sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie die Rückkehr an den Arbeitsplatz klar zu regeln.

Gründe für ein Sabbatical

Die Gründe für ein Sabbatical sind vielfältig und individuell. Häufige Motive sind:

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen das Sabbatical bewusst zur Wiederherstellung der Work-Life-Balance und zur langfristigen Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit.

Abgrenzung zum unbezahlten Urlaub

Das Sabbatical ist klar vom unbezahlten Urlaub zu unterscheiden. Beim unbezahlten Urlaub entfällt die Entgeltzahlung vollständig. Zudem ruht in vielen Fällen die Pflichtversicherung, sodass Beiträge zur Sozialversicherung selbst zu tragen sind.

Beim Sabbatical hingegen erfolgt die Finanzierung meist über eine Umverteilung von Arbeitszeit und Entgelt. Das Dienstverhältnis und die Sozialversicherung bleiben aufrecht, was einen wesentlichen rechtlichen Vorteil darstellt.

Argumente gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber

Eine der größten Herausforderungen ist die Zustimmung des Arbeitgebers, besonders bei längeren Auszeiten. Folgende Argumente werden in der Praxis häufig angeführt:

Motivation und Bindung

Die Aussicht auf ein Sabbatical wirkt motivierend und stärkt die Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben dem Betrieb häufig langfristig treu, wenn flexible Arbeitsmodelle ermöglicht werden.

Leistungssicherung und Gesundheitsprävention

Dauerhafte Überlastung führt nicht selten zu Leistungsabfall und krankheitsbedingten Ausfällen. Ein Sabbatical kann helfen, Erschöpfung vorzubeugen und langfristig die Leistungsfähigkeit zu erhalten, was auch im Interesse des Unternehmens liegt.

Alternativen zum klassischen Sabbatical

Neben dem klassischen Sabbatical existieren weitere Modelle für eine berufliche Auszeit:

Arbeitsfreistellung

Das Arbeitsverhältnis ruht, es erfolgt keine Entgeltzahlung. Die Pflichtversicherung entfällt, sodass Sozialversicherungsbeiträge selbst zu tragen sind.

Teilzeitarbeit

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer reduziert die Arbeitszeit und nehmen dafür ein entsprechend geringeres Entgelt in Kauf. Eine vollständige Auszeit erfolgt nicht.

Sonderurlaub

Ein Sonderurlaub kann bis zu einem Monat dauern. Die Bezahlung entfällt, die Pflichtversicherung bleibt jedoch aufrecht, und der Arbeitsplatz ist gesichert.

Kündigung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten eine Kündigung zur Ermöglichung einer längeren Auszeit nur als letztes Mittel wählen, insbesondere dann, wenn ausreichende finanzielle Rücklagen vorhanden sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 24.06.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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