Vorzeitiger Austritt

Vorzeitiger Austritt

Ein vorzeitiger Austritt liegt vor, wenn die Arbeitnehmerseite das Arbeitsverhältnis einseitig und mit sofortiger Wirkung beendet. Kündigungsfristen und Kündigungstermine werden dabei nicht eingehalten. Entscheidend ist, ob es einen im Gesetz anerkannten Grund für den Austritt gibt. Nur dann ist der Austritt erlaubt. Gibt es keinen solchen Grund oder hält man die vorgeschriebenen Schritte nicht ein, ist der Austritt unzulässig. Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem sofort.

Vorzeitiger Austritt im österreichischen Arbeitsrecht. Voraussetzungen, wichtige Gründe und rechtliche Folgen verständlich erklärt.

Rechtliche Einordnung und Grundsatz

Ein vorzeitiger Austritt wirkt immer sofort. Er beendet das Arbeitsverhältnis unabhängig davon, ob er berechtigt oder unberechtigt erfolgt. Genau darin liegt das erhebliche Risiko. Ein unberechtigter Austritt kann gravierende finanzielle und rechtliche Nachteile nach sich ziehen. Vor einem solchen Schritt ist eine rechtliche Prüfung unerlässlich.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein vorzeitiger Austritt ist kein formeller Akt, sondern ein scharfer rechtlicher Schnitt. Er beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ist aber nur dann rechtmäßig, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund tatsächlich vorliegt und korrekt geltend gemacht wird. Fehlt dieser Grund, drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile.“

Berechtigter vorzeitiger Austritt

Ein Austritt ist berechtigt, wenn ein im Gesetz anerkannter wichtiger Grund vorliegt und die erforderliche Vorgangsweise eingehalten wird. In der Praxis sind zwei Konstellationen besonders häufig.

Entgeltvorenthaltung

Zahlt der Arbeitgeber wesentliche Entgeltbestandteile nicht oder verspätet, kann ein berechtigter Austritt vorliegen.

Ob ein Entgeltbestandteil wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Gerichte stellen zudem strenge Anforderungen an das Vorgehen der Arbeitnehmerseite. Fristen, Abmahnungen und formale Schritte müssen exakt eingehalten werden. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass der Austritt als unberechtigt beurteilt wird.

Ein voreiliger Austritt ohne rechtliche Abklärung ist daher riskant.

Gesundheitliche Gründe

Ein berechtigter Austritt aus gesundheitlichen Gründen setzt voraus, dass die Fortsetzung der konkreten Tätigkeit die Gesundheit schädigt oder ernsthaft gefährdet.

Erforderlich ist ein fachärztliches Gutachten, das den Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Gesundheitsgefährdung bestätigt und die Aufgabe der Tätigkeit dringend empfiehlt. Dieses Gutachten muss der Arbeitgeberseite nachweislich übermittelt werden. Gleichzeitig ist eine angemessene Frist zu setzen, damit ein gesundheitlich geeigneter Ersatzarbeitsplatz angeboten werden kann.

Ob ein solcher Ersatzarbeitsplatz angenommen werden muss, richtet sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags.

Besondere Vorsicht ist geboten, da Arbeitgeber Austritte aus gesundheitlichen Gründen häufig bestreiten. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und fällt ein Sachverständigengutachten negativ aus, kann der ursprünglich berechtigte Austritt nachträglich als unberechtigt beurteilt werden.

Rechtsfolgen bei berechtigtem Austritt

Bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt stehen dem Arbeitnehmer grundsätzlich jene Ansprüche zu, die auch bei einer ordnungsgemäßen Kündigung durch die Arbeitgeberseite unter Einhaltung von Frist und Termin angefallen wären.

Dazu zählen insbesondere:

Kündigungsentschädigung

Sie setzt voraus, dass der berechtigte Austritt auf ein Verschulden der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zurückzuführen ist, etwa bei Entgeltvorenthaltung.

Ausführliche Informationen zur Kündigungsentschädigung lesen Sie hier.

Unberechtigter vorzeitiger Austritt

Ein Austritt ist unberechtigt, wenn kein gesetzlich anerkannter Austrittsgrund vorliegt, oder wenn formale Anforderungen nicht eingehalten wurden.

Ein typisches Beispiel ist der sofortige Austritt wegen eines besseren Jobangebots. Auch ein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung von Kündigungsfrist oder Kündigungstermin hat dieselben rechtlichen Folgen wie ein unberechtigter Austritt.

In solchen Situationen ist eine einvernehmliche Auflösung regelmäßig der deutlich sicherere Weg.

Folgen eines unberechtigten Austritts

Ein unberechtigter vorzeitiger Austritt kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Dazu zählen insbesondere:

Angestellte behalten zwar jedenfalls den Anspruch auf aliquote Sonderzahlungen, sind jedoch ebenfalls nicht vor Schadenersatzforderungen geschützt.

Zunehmend enthalten Arbeitsverträge auch Konventionalstrafen. Diese sehen pauschalierte Schadenersatzansprüche vor und sind in vielen Fällen rechtlich zulässig, selbst wenn kein konkreter Schaden nachgewiesen wird.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.05.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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