Lohnpfändung

Lohnpfändung

Die Lohnpfändung bezeichnet im österreichischen Exekutionsrecht die Zwangsvollstreckung auf regelmäßig wiederkehrende Arbeitseinkommen einer verpflichteten Person. Grundlage ist ein vollstreckbarer Exekutionstitel, etwa ein gerichtliches Urteil oder ein Rückstandsausweis. Gepfändet wird nicht unmittelbar Geld, sondern der Anspruch auf Entgeltzahlung, der der verpflichteten Person gegenüber einem Dritten zusteht. Dieser Dritte ist in der Praxis nahezu immer der Arbeitgeber und wird als Drittschuldner bezeichnet.

Lohnpfändung in Österreich verständlich erklärt, Existenzminimum, Arten der Pfändung, Rolle des Arbeitgebers und rechtliche Grundlagen

Zweck und Funktionsweise der Lohnpfändung

Die Lohnpfändung ermöglicht die zwangsweise Durchsetzung offener Forderungen, wenn eine freiwillige Zahlung ausbleibt. Sie kommt bei unterschiedlichen Anspruchsarten zum Einsatz, etwa bei unbezahlten Rechnungen, offenen Kreditverbindlichkeiten oder gesetzlichen Unterhaltsansprüchen. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Exekutionstitel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Exekution auf das Arbeitseinkommen beantragt.

Mit der Bewilligung der Exekution wird der Arbeitgeber als Drittschuldner in das Verfahren einbezogen. Ab diesem Zeitpunkt obliegt ihm die praktische Durchführung der Lohnpfändung. Er stellt das gesetzlich vorgesehene Existenzminimum fest, ermittelt den darüber hinausgehenden pfändbaren Einkommensanteil und leitet diesen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an den betreibenden Gläubiger oder an das Exekutionsgericht weiter.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Lohnpfändung greift tief in die wirtschaftliche Lebensführung ein und verlangt daher eine klare gesetzliche Balance zwischen Gläubigerschutz und Existenzsicherung.“

Die Rolle des Drittschuldners

Bei einer Lohnpfändung kommt dem Arbeitgeber eine zentrale und gesetzlich genau festgelegte Aufgabe zu. Er wird als sogenannter Drittschuldner in das Exekutionsverfahren einbezogen, weil er das Einkommen auszahlt, auf das zugegriffen wird. Der Arbeitgeber handelt dabei nicht im eigenen Interesse, sondern erfüllt gesetzliche Pflichten gegenüber Gericht und Gläubiger.

Zu diesen Pflichten gehört zunächst die Abgabe einer Drittschuldnererklärung. Darin wird bekannt gegeben, ob und in welcher Höhe ein Entgeltanspruch besteht. Anschließend hat der Arbeitgeber laufend zu berechnen, welcher Teil des Einkommens unpfändbar bleibt und welcher Betrag gepfändet werden darf. Der pfändbare Anteil wird einbehalten und innerhalb der vorgegebenen Fristen an den betreibenden Gläubiger oder an das zuständige Exekutionsgericht abgeführt.

Seit der Reform der Exekutionsordnung mit 1. Juli 2021 kann das Gericht zusätzlich einen Verwalter bestellen. Dieser übernimmt im Exekutionsverfahren unterstützende Aufgaben, insbesondere die Ermittlung von Forderungen und Vermögensrechten. Wird vom Gläubiger kein bestimmtes Exekutionsmittel beantragt, greift automatisch das gesetzliche Mindestpaket. Dieses umfasst unter anderem die Fahrnisexekution, die Gehaltsexekution sowie die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses.

Pfändbare Bezüge und Einkommensarten

Die Lohnpfändung erfasst nach österreichischem Recht alle regelmäßig wiederkehrenden Geldleistungen mit Einkommens- oder Einkommensersatzfunktion. Dazu zählen insbesondere:

Bei mehreren Einkommensquellen erfolgt eine Zusammenrechnung der Bezüge. Für unregelmäßige Nebeneinkünfte besteht ein eigenes, sogenanntes Neben-Existenzminimum.

Ferner unterliegen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Beendigungsansprüche, etwa Abfertigungen oder Urlaubsersatzleistungen, grundsätzlich der Pfändung. Für diese Bezüge gelten jedoch besondere Berechnungsregeln.

Schutz des Existenzminimums

Das österreichische Exekutionsrecht schützt die wirtschaftliche Mindestabsicherung der verpflichteten Person. Deswegen bleibt ein Teil des Einkommens unpfändbar. Dieser Betrag wird als Existenzminimum oder unpfändbarer Freibetrag bezeichnet.

Die Höhe des Existenzminimums hängt von mehreren Faktoren ab:

Bei Unterhaltsexekutionen fällt das Existenzminimum niedriger aus als bei gewöhnlichen Exekutionen, da gesetzliche Unterhaltsansprüche besonders geschützt sind.

Aufbau des monatlichen Existenzminimums

Das monatliche Existenzminimum setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Die Lohnpfändungstabellen sind in 20-Euro-Schritten aufgebaut und berücksichtigen bis zu fünf Unterhaltspflichten. Durch diese Systematik lässt sich der unpfändbare Betrag in der Praxis rasch und nachvollziehbar ermitteln.

Ermittlung des Existenzminimums

Das Existenzminimum kann auf unterschiedlichen Wegen ermittelt werden:

  1. durch manuelle Berechnung anhand der gesetzlichen Grund- und Steigerungsbeträge,
  2. durch Ablesen aus den vom Justizministerium veröffentlichten Lohnpfändungstabellen oder
  3. durch den Einsatz von Lohnverrechnungssoftware mit integriertem Pfändungsmodul.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, beim Exekutionsgericht eine angemessene Erhöhung des unpfändbaren Freibetrags zu beantragen, wenn besondere Umstände vorliegen.

Arten der Lohnpfändung

Das österreichische Exekutionsrecht unterscheidet mehrere Formen der Lohnpfändung. Maßgeblich ist dabei sowohl die Art der Forderung als auch die Stelle, die die Pfändung durchführt. Diese Unterscheidungen haben insbesondere Einfluss auf die Höhe des geschützten Existenzminimums und auf den Ablauf des Verfahrens.

1. Lohnpfändung nach der Art der Forderung

Grundsätzlich werden zwei Hauptformen unterschieden:

2. Lohnpfändung nach der vollstreckenden Stelle

Neben der klassischen gerichtlichen Exekution existieren weitere Formen der Lohnpfändung:

3. Privatrechtliche Formen der Lohnpfändung

Neben behördlichen Maßnahmen bestehen auch vertragliche Sicherungsinstrumente:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 05.05.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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