Nachtschwerarbeit
Nachtschwerarbeit
Nachtschwerarbeit
Nachtschwerarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer während der Nacht unter besonders belastenden Bedingungen tätig sind und dabei Arbeiten verrichten, die das Gesetz ausdrücklich als Schwerarbeit einstuft. Sie ist arbeits- und pensionsrechtlich eigenständig geregelt und führt im Unterschied zur allgemeinen Schwerarbeit zu zusätzlichen Pflichten für Arbeitgeber sowie zu besonderen Ansprüchen für Arbeitnehmer. Maßgeblich ist stets das Zusammentreffen von Nachtarbeit und gesetzlich definierter Schwerarbeit.
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich
Nachtschwerarbeit ist im Nachtschwerarbeitsgesetz geregelt. Die Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für ASVG Versicherte. Versicherte nach dem GSVG oder dem BSVG fallen nicht unter dieses Gesetz.
Erbringt ein Arbeitnehmer Nachtschwerarbeit in relevantem Ausmaß, entstehen sowohl Beitragspflichten des Arbeitgebers als auch pensionsrechtliche Vorteile für den Arbeitnehmer.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Nachtschwerarbeit ist kein bloßes Arbeitszeitmodell, sondern eine rechtlich klar definierte Ausnahmesituation mit erheblichen Konsequenzen für Beitragspflichten und Pensionsansprüche.“
Voraussetzungen für Nachtschwerarbeit
Nachtschwerarbeit liegt nur dann vor, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Arbeitnehmer verrichtet Nachtarbeit
- Der Arbeitnehmer leistet in dieser Zeit Schwerarbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG)
Schwerarbeit, die ausschließlich tagsüber erbracht wird, kann niemals als Nachtschwerarbeit gelten.
Ausführliche Informationen zur Schwerarbeit lesen Sie hier.
Begriff der Nachtarbeit
Nachtarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens 6 Stunden arbeitet.
Unerheblich ist dabei, ob es sich um regelmäßige Nachtarbeit, Schichtbetrieb oder gelegentliche Nachtarbeit handelt. (Unterschied zur Schwerarbeit)
Keine Nachtarbeit liegt hingegen vor, wenn während der Nacht überwiegend und regelmäßig Arbeitsbereitschaft geleistet wird. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der tatsächlich verrichteten Arbeit.
Ausführliche Informationen zur Arbeitsbereitschaft lesen Sie hier.
Gesetzlich anerkannte Formen der Nachtschwerarbeit
Als Schwerarbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetztes (NSchG) gelten nur jene Tätigkeiten, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind und während der Nacht ausgeübt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Arbeiten im Bergbau sowie im Stollen und Tunnelbau
- Tätigkeiten unter besonders belastender Hitze oder in extremen Kältezonen
- Arbeiten unter starkem Lärm oder bei gesundheitsgefährdenden Erschütterungen
- Tätigkeiten unter ständigem Einsatz von Atemschutz oder Tauchgeräten
- Nachtarbeit unter dauerhafter Einwirkungen gesundheitsgefährdender Schadstoffe
- Bestimmte Bildschirmarbeiten, sofern sie für die gesamte Tätigkeit prägend sind
- Besonders schwere körperliche Arbeit unter zusätzlicher Hitzeeinwirkung
Zusätzlich können durch Kollektivvertrag weitere Tätigkeiten gleichgestellt werden, wenn sie eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
Nachtschwerarbeitsmonat
Ein Kalendermonat gilt als Nachtschwerarbeitsmonat, wenn Nachtschwerarbeit in ausreichendem zeitlichen Umfang erbracht wurde. Das Gesetz lässt dabei eine Zusammenrechnung mit vorangegangenen Monaten zu.
Maßgeblich ist, dass entweder
- mindestens 6 Nachtschwerarbeitstage im aktuellen Monat vorliegen oder
- eine entsprechende höhere Anzahl an Arbeitstagen über zwei, drei oder bis zu sechs aufeinanderfolgende Monate erreicht wird
- wobei sich die erforderliche Gesamtzahl schrittweise auf 12, 18 oder 36 Arbeitstage erhöht
Eine einzelne Nachtschicht zählt stets nur als ein Arbeitstag.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer leistet in einem Betrieb mit Schichtdienst regelmäßig Nachtschwerarbeit.
Im Jänner arbeitet er an 6 Nachtschichten und erreicht damit unmittelbar einen Nachtschwerarbeitsmonat.
Im Februar kommt er nur auf 5 Nachtschichten. Da jedoch gemeinsam mit den im Jänner geleisteten Nachtschichten insgesamt 11 Arbeitstage vorliegen, gilt der Februar noch nicht als Nachtschwerarbeitsmonat.
Im März leistet er erneut 7 Nachtschichten. Zusammen mit den Nachtschichten aus Februar ergeben sich nun 12 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalendermonaten, weshalb der März als Nachtschwerarbeitsmonat zählt.
Für die Beurteilung eines Nachtschwerarbeitsmonats darf immer nur ein zusammenhängender Zeitraum betrachtet werden, der mit dem zu prüfenden Monat endet.
Frühere Monate außerhalb dieses Zeitfensters dürfen nicht mehr einbezogen werden, auch wenn sie selbst Nachtschwerarbeitsmonate waren.
Arbeitsunterbrechungen
Arbeitsunterbrechungen wie Urlaub, Feiertage oder Krankenstand bleiben außer Betracht, solange die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung aufrecht bleibt. Maßgeblich ist, ob der Arbeitnehmer ohne die Unterbrechung weiterhin Nachtschwerarbeit verrichtet hätte. Trifft dies zu, kann auch ein Monat ohne tatsächliche Arbeitsleistung als Nachtschwerarbeitsmonat gelten.
Sinkt das fortgezahlte Entgelt im Krankenstand jedoch unter 50 %, endet die Pflichtversicherung und Nachtschwerarbeit liegt nicht mehr vor.
Vorteile für Arbeitnehmer
Wer über einen längeren Zeitraum Nachtschwerarbeit verrichtet hat, kann vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und ein Sonderruhegeld beziehen.
Anspruch auf Sonderruhegeld besteht, wenn
- Nachtschwerarbeit entweder mindestens 15 Jahre innerhalb der letzten 30 Jahre oder
- insgesamt 20 Jahre im gesamten Erwerbsleben geleistet wurden
In diesem Fall können Männer ab Vollendung des 57. Lebensjahres und Frauen ab Vollendung des 52. Lebensjahres vorzeitig Leistungen aus der Pensionsversicherung beziehen.
Zusätzlich bestehen Ansprüche auf:
- Zusatzurlaub
- gesonderte Kurzpausen während der Nacht
- Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
- weitere kollektivvertragliche oder betriebliche Ausgleichsmaßnahmen