Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub (=Karenz) bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag vorübergehend ruhen zu lassen. Während dieser Zeit entfällt die Arbeitspflicht und es besteht kein Anspruch auf Entgelt. Andere Pflichten aus dem Dienstverhältnis bleiben jedoch bestehen, etwa die Treuepflicht des Arbeitnehmers oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Voraussetzungen der Karenzierung
Ein unbezahlter Urlaub setzt immer eine Vereinbarung voraus. Beide Seiten können frei entscheiden, ob und für welchen Zeitraum sie die Karenzierung wünschen. Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht grundsätzlich nicht. Nur einzelne Rechtsgebiete sehen eigene Karenzrechte vor, wie etwa die Elternkarenz. Der hier dargestellte unbezahlte Urlaub betrifft ausschließlich die freiwillig vereinbarte Karenz.
Ausführliche Informationen zur Elternkarenz lesen Sie hier.
Arbeitnehmer nutzen eine solche Vereinbarung häufig dann, wenn sie eine Auszeit benötigen, aber keinen offenen Urlaubsanspruch mehr haben. In manchen Fällen kommt auch ein Urlaubsvorgriff in Betracht, wenn ein einvernehmlicher unbezahlter Urlaub nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Ausführliche Informationen zum Urlaubsvorgriff lesen Sie hier.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Unbezahlter Urlaub entsteht nur im Einvernehmen. Die Hauptpflichten ruhen, doch die Verantwortung aus dem Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.“
Abgrenzungen zu ähnlichen Maßnahmen
Unterbrechung
Vereinbarte Karenz ist nicht mit einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses gleichzusetzen. Bei einer Unterbrechung enden die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag weitgehend, was etwa zur Auszahlung beendigungsabhängiger Ansprüche führen kann.
Beispiel:
Eine Mitarbeiterin beendet ihr Dienstverhältnis für ein Auslandssemester. Während dieser Zeit bestehen keine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Dienstfreistellung
Auch eine Dienstfreistellung unterscheidet sich klar von der Karenz. Bei einer Freistellung entfällt zwar die Arbeitspflicht, der Arbeitgeber muss aber weiterhin das Entgelt bezahlen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wird während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt, erhält aber weiterhin sein volles Entgelt und bleibt im Dienstverhältnis.
Inhalt und Gestaltung der Karenzierungsvereinbarung
Eine Vereinbarung über unbezahlten Urlaub muss den Zeitraum festlegen oder zumindest eindeutig bestimmbar machen. Es ist möglich, dem Arbeitnehmer das Recht einzuräumen, die Karenz vorzeitig zu beenden. Der Arbeitgeber kann eine einseitige Verkürzung der Karenz hingegen nicht verlangen.
Anrechnung der Karenz
Für viele arbeitsrechtliche Ansprüche ist entscheidend, ob die Dauer des unbezahlten Urlaubs angerechnet wird. Das können Gesetz, Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag unterschiedlich regeln. Vertragspartner sollten daher ausdrücklich festhalten, ob die Zeit des unbezahlten Urlaubs bei der Berechnung dienstzeitabhängiger Ansprüche berücksichtigt wird. Eine fehlende Anrechnung kann im Einzelfall als Zeichen dafür gewertet werden, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich unterbrochen wurde.
Sonderzahlungen dürfen während einer karenzierten Zeit in der Regel gekürzt werden, weil kein Entgelt anfällt. Kollektivvertragliche Bestimmungen können jedoch abweichende Regeln vorsehen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Unbezahlter Urlaub verlangt klare Regeln. Nur eine saubere Vereinbarung schafft Rechtssicherheit bei Dauer, Anrechnung und finanziellen Folgen.“
Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat
Bleibt der unbezahlte Urlaub innerhalb eines Monats, bleibt der Arbeitnehmer weiterhin in der gesetzlichen Sozialversicherung. Trotz der aufrechten Pflichtversicherung kann der Arbeitnehmer während des unbezahlten Urlaubs kein Krankengeld beziehen, wenn er erkrankt.
Während der Karenz trägt der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich selbst. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer freiwillig unterstützen, allerdings führt eine solche Übernahme zu einem geldwerten Vorteil.
Unbezahlter Urlaub länger als einen Monat
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat,endet die Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer daher sozialversicherungsrechtlich abzumelden. Auch sämtliche Lohnnebenkosten entfallen.
Steuerliche Folgen
Steuerlich führt ein unbezahlter Urlaub zu keiner besonderen Sonderregel. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer vermindert sich in den Monaten ohne Entgelt automatisch. Der Zeitraum bleibt jedoch steuerlich ein normaler Lohnzahlungszeitraum.